Inhalte mit dem Schlagwort „Internet-System-Vertrag“

28. März 2011

ABG-Klausel darf ordentliches Kündigungsrecht nicht ausschließen

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.06.2010, Az.: 22 S 282/09
Ein Internet-System-Vertrag ist insgesamt als Werkvertrag einzuordnen, wodurch die gesetzlichen Kündigungsrechte einschlägig sind. Bestimmt eine AGB-Klausel innerhalb eines solchen Vertrags, dass eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich ist, wird dadurch das gesetzliche Kündigungsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss widerspricht jedoch den Grundgedanken des gesetzlichen Kündigungsrechts und ist somit unwirksam.
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27. August 2010

Vorleistungspflicht bei Gestaltung einer Webseite unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08

Ein Internet-System-Vertrag, in dem die Recherche nach der Wunschdomain und die Gestaltung der individuellen Internetseite nebst Hosting vereinbart werden, ist als Werkvertrag einzuordnen, da schwerpunktmäßig die fertige Internetpräsenz als Erfolg geschuldet wird. Im Rahmen eines Werkvertrages ist die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht in AGB unzulässig, da bei diesem Vertragstyp die Zahlung erst nach der Abnahme, also der Beurteilung der Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß, fällig ist.
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28. April 2010

Vorteile einer Referenzseite für alle

Urteil des LG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 22 S 327/08

Wird einem Kunden bei Abschluss eines Internet-System-Vertrags wahrheitswidrig erklärt, als Referenzkunde sei der Vertrag günstiger für ihn als im Normalfall, da er nur die Fremdkosten und um die Hälfte reduzierte Kosten für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite zahlen müsse, berechtigt ihn dies zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Tatsächlich wurden nur solche Verträge über Referenzseiten abgeschlossen, so dass das Angebot nicht mit dem vorgetäuschten besonderen Vermögensvorteil verbunden war.
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28. April 2010

Internet-System-Vertrag mit Vorleistungspflicht zulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.09.2009, Az.: 22 S 28/09

Die AGB-Klausel in einem Internet-System-Vertrag mit der Vereinbarung einer jährlichen Vorleistungspflicht des Kunden ist zulässig, da die Interessen des Anbieters nicht einseitig im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen, Zurverfügungstellung einer Wunschdomain und Beratung zur Erstellung einer Internetpräsenz, liegt unmittelbar nach Vertragsschluss und ist nur mit Hilfe des Kunden zu erbringen. Dessen Interessen werden durch diese Möglichkeit der Einflussnahme optimal gewahrt.

In einer zuvor ergangenen Entscheidung eines anderen Senats des LG Düsseldorf ist die Vorleistungspflicht im Internet-System-Vertrag als unzulässig bewertet worden (LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08).
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24. März 2009

Leistungen innerhalb eines „Internet-System-Vertrags“

Urteil des AG Düsseldorf vom 17.07.2008, Az.: 39 C 5988/08

Wird innerhalb eines "Internet-Systems-Vertrags" über die Erstellung, Hosting und Pflege einer Website eine "Suchmaschinenoptimierung" zugesichert, so spielt es bei der Beurteilung der vertragsgemäßen Erfüllung keine Rolle, ob fragliche Suchergebnisse überhaupt technisch garantiert werden können.
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