Inhalte mit dem Schlagwort „IT-Recht“

23. Juli 2014 Top-Urteil

Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts für digitale Hörbücher

Ein Bücherstabel über den Kopfhörer gespannt sind.
Urteil des OLG Hamm vom 15.05.2014, Az.: 22 U 60/13

Werden einem Kunden Audiodateien wie z.B. Hörbücher oder eBooks lediglich digital zum Download bereitgestellt und regeln die AGB des Anbieters, dass der Kunde bei Vertragsschluss nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Audiodatei erwirbt und gerade nicht das Eigentum an der Datei selbst, tritt keine Erschöpfung im Sinne des § 17 Abs. 2 UrhG an der Datei ein. Eine Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten ist somit unzulässig.

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31. Oktober 2014

Beratungspflicht des Auftragnehmers bei der Erstellung von Individualsoftware

Urteil des OLG Köln vom 29.07.2005, Az.: 19 U 4/05

Wird ein Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware geschlossen, so ist es grundsätzlich Sache des Auftraggebers, das gewünschte Anforderungsprofil der Software zu erstellen und dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer muss jedoch seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachkommen und hieran mitwirken. Handelt es sich bei dem Besteller um einen in der Anwendung von EDV erfahrenen Laien, von dem hinreichend präzise Angaben zu den von der Software zu erfüllenden Anforderungen erwartet werden können, so ist die Beratungspflicht von vornherein begrenzt.

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07. Oktober 2014

Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Bürogebäudes kann datenschutzrechtlich zulässig sein

Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2014, Az.: 11 LC 114/13

Die Videoüberwachung im Bereich des Eingangs und der Treppenaufgänge eines Bürogebäudes als öffentlich zugängliche Räume im Sinne des § 6b Abs. 1 BDSG und die vorübergehende Speicherung der angefertigten Aufnahmen ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie etwa der Verhinderung von Straftaten, dient.

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19. August 2014

Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei individuell angepasster Software

Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2014, Az.: 12 U 112/13

Ist Inhalt eines Vertrages die Lieferung und Installation von Standardsoftware und deren individuelle Erstellung oder Anpassung an individuelle Kundenwünsche, so findet das Werkvertragsrecht und eine Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a Abs.1 Nr.1 BGB Anwendung. Denn die individuelle Anpassung von Standardsoftware ist als Bearbeitung einer Sache einzuordnen. Außerdem handelt es sich bei der Erstellung eines funktionierenden EDV-Gesamtsystems um ein körperliches Arbeitsprodukt.

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12. August 2014

Anbieter und Verantwortlicher von jugendgefährdenden Angeboten in Telemedien

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 507/11

Eine Definition, wer Anbieter von Telemedien i.S.d. JMStV ist, gibt es nicht. Vielmehr ist der Anbieterbegriff weit auszulegen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Angeboten zu gewährleisten. Anbieter von Telemediendiensten ist demnach derjenige, der konkret Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung einer Internetseite hat. Hierunter fällt zum einen der Domaininhaber selbst sowie auch die im Impressum einer Internetseite als Anbieter genannte Person. Auch die im Rahmen eines Internetangebots in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betreiber der Webseite genannte Person kann als Anbieter und somit Verantwortlicher für unzulässigen Seiteninhalt angesehen werden.

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31. Juli 2014

Darlegungslast bei Software-Mängeln

Urteil des BGH vom 05.06.2014, Az.: VII ZR 276/13

Wird im Rahmen eines Werkvertrages die Anbindung eines Warenwirtschaftssystems an mehrere Onlineshops geschuldet, so genügt der Besteller seiner Darlegungslast hinsichtlich eines Mangels, wenn er vorträgt, der Vertragspartner sei verpflichtet gewesen, die Schnittstellen zu den Onlineshops herzustellen und dass diese Schnittstellen nicht funktioniert haben, d.h. ein automatischer Datenaustausch nicht stattgefunden habe. Der Besteller einer Software genügt demnach seiner Beweislast, wenn er Mangelerscheinungen, die er der fehlerhaften Leistung des Unternehmens zuordnet, genau bezeichnet. Zu deren Ursache muss er nicht vortragen.

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29. Juli 2014

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Im Wege der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU ist das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr am heutigen Tage in Deutschland in Kraft getreten. Ernanntes Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr. Im Wege der Umsetzung wurde § 271a BGB und § 1a UKlaG völlig neu geschaffen und §§ 286, 288, 308, 310 BGB abgeändert.
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28. Juli 2014

7-tägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter zulässig

Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: III ZR 391/13

Ein Telekommunikationsanbieter darf die IP-Adressen seiner Kunden gem. § 100 Abs. 1 TKG sieben Tage lang speichern. Dies ist jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik erforderlich, damit der Dienstleister eventuelle technische Probleme und Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen kann. Da die Speicherung lediglich aus technischen Gründen erfolgt und gerade nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, steht eine solche Zulässigkeit auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH, in welchem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig befunden wurde.

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10. Juli 2014

Hotelbetreiber haftet nicht für P2P-Urheberrechtsverletzungen von Hotelgästen

Urteil des AG Hamburg vom 10.06.14, Az.: 25b C 431/13

Der Betreiber eines Hotels haftet nach den Grundsätzen der Provider-Störerhaftung nicht für Urheberrechtsverletzungen, die von Hotelgästen über das W-LAN-Netz des Hotels begangen werden, wenn die Zugriffsmöglichkeiten durch ein Internet Gateway zumindest teilweise beschränkt werden, durch die Vergabe befristeter Zugangsdaten die Missbrauchsmöglichkeit durch hotelexterne Dritte reduziert wird und den Hotelgästen gegenüber ein ausdrücklicher Haftungshinweis erfolgt.

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09. Juli 2014

E-Mail Werbung erfordert lückenlose Dokumentation der Einverständniserklärung jeden einzelnen Verbrauchers

Urteil des AG Düsseldorf vom 09.04.2014, Az.: 23 C 3876/13

Ein Werbender trägt die grundsätzliche Darlegungs- und Beweislast für eine wirksame, vorherige und ausdrückliche Einwilligung eines Verbrauchers. Dazu ist die vollständige Dokumentation jeder konkreten Einverständniserklärung nötig. Ein Zeuge, der lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-In Verfahrens beschreiben, aber keine Angaben zum konkreten Einzelfall (hier: Einverständnis für Werbeanrufe) machen kann, ersetzt die Dokumentation des Nachweises nicht.

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