Inhalte mit dem Schlagwort „Nintendo DS“

28. November 2014

Technische Schutzmaßnahmen für Videospiele können urheberrechtlich geschützt sein

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 27.11.2014, Az.: I ZR 124/11

Vorrichtungen, die zur Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen für Videospiele hergestellt werden, können einen Verstoß gegen Urheberrecht darstellen. Demnach ist der Vertrieb von Adaptern, die hauptsächlich dazu konzipiert sind, raubkopierte Spiele auf die Originalspeicherkarte der Konsole Nintendo DS zu übertragen, eine Urheberrechtsverletzung. Dies ergibt sich auch daraus, dass der Kaufanreiz für den Adapter fast nur auf der illegalen Verwendungsmöglichkeit beruht.

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23. August 2013

Schutzmaßnahmen von Videospiel-Konsolen

Beschluss des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 124/11 Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG der Anwendung einer Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG ins nationale Recht umsetzenden Vorschrift (hier § 95a Abs. 3 UrhG) entgegen, wenn die in Rede stehende technische Maßnahme zugleich nicht nur Werke oder sonstige Schutzgegenstände, sondern auch Computerprogramme schützt?
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13. Februar 2013

BGH legt EuGH Frage zum Schutz von Schutzmaßnahmen für Videospiele vor

Pressemitteilung Nr. 25/2013 des BGH zum Beschluss vom 06.02.2013, Az.: I ZR 124/11 Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, wie weitreichend Schutzmaßnahmen von Videospielen geschützt werden und von welcher Norm dieser Schutz erfasst wird. Fraglich ist, ob Videospiele, die sowohl Computerprogramme als auch Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerke enthalten, in den Schutzbereich der speziell für Computerprogramme entwickelten oder der allgemein für Werke geltenden Bestimmungen fallen.
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12. Juli 2012

1 Million Euro Schadensersatz für den Vertrieb von Hardware zur Umgehung des Kopierschutzes

Urteil des LG München I vom 20.06.2012, Az.: 21 O 22196/08

BereitsEnde 2009 stellte das Landgericht München I fest, dass der Import und Vertrieb von sogenannten Slot-1-Karten zur Umgehung des Kopierschutzes der Spielekonsole Nintendo DS die Urheberrechte von Nintendo verletzt. Nun wurde der beklagte Online-Shop, nachdem er Auskunft erteilte, zu einem Schadensersatz in Höhe von 1 Million EUR verurteilt.
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