

Urteil des LG Kiel vom 18.12.2009, Az.: 14 O 70/09
Das Führen eines im Ausland erworbenen „Dr.-Titels“ ohne weitergehende Erläuterung in welchem Fach der Titel erworben wurde, stellt keine irreführende und unzulässige geschäftliche Handlung dar. In der Bevölkerung ist bekannt, dass ein „Dr.-Titel“ nicht zwangsläufig auf dem Fachgebiet erworben wurde, auf dem der Betreffende berufstätig ist. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich ein durchschnittlicher Verbraucher überhaupt noch konkrete Vorstellungen macht, ob der „Dr.-Titel“ im In- oder Ausland und unter welchen Voraussetzungen erworben wurde.
Beschluss des BGH vom 02.02.2010, Az.: VI ZB 58/09
Ein Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurücksenden, wenn sichergestellt ist, dass sowohl in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten wurde und gleichzeitig die Frist im Fristenkalender als notiert vermerkt wurde.
Urteil des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 60/09
Wirbt ein nur in einigen Ballungsregionen vertretener Kabelbetreiber damit, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne, so ist hierin eine irreführende Werbung zu sehen. Ein regional begrenztes Angebot lässt keinen repräsentativen Rückschluss auf das ganze Bundesgebiet zu, so das OLG Köln.
Pressemitteilung des Sächsischen LSG vom 02.03.2010, Az.: L 1 P 1/10 B ER
Die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet ist auch dann zulässig, wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleitstungen in Pflegeheimen enthalten. Art. 12 GG schützt nicht vor Verbreitung inhaltlich zutreffender Informationen durch eine staatliche Einrichtung, so das sächsische Landessozialgericht.
Beschluss des BGH vom 11.05.2009, Az.: NotZ 17/08
Streiten ein Notar und die Notarkammer darüber, ob die Notarkammer dem Notar ihre allgemeinen Serviceleistungen vorenthalten darf (hier: im Internet bei der Notarkammer abrufbares Verzeichnis aller Notare des Kammerbezirks mit einer "Verlinkung" zum eigenen Internet-Portal des Notars), so ist der Rechtsweg zu den Notarsenaten gegeben.
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 77/07
Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung, wenn in der Werbung eines Steuerberaters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.
Urteil des BVerwG vom 24.09.2009, Az.: 3 C 4.09
Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält.
Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 38/07
Der Übersetzer eines literarischen Werkes, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist, kann gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG ab dem 5.000. verkauften, bezahlten und nicht remittierten Exemplar des übersetzten Werkes eine zusätzliche Vergütung beanspruchen, die bei gebundenen Büchern 0,8% und bei Taschenbüchern 0,4% des Nettoladenverkaufspreises beträgt. Besondere Umstände können es als angemessen erscheinen lassen, diese Vergütungssätze zu erhöhen oder zu senken.
Urteil des LG Aachen vom 12.05.2009, Az.: 41 O 1/09
Die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit der Aussage "Schadensabwicklung mit allen Versicherungsgesellschaften" ist wettbewerbswidrig. Mit der Anzeige werden durch den Gesamtzusammenhang auch Rechtsdienstleistungen beworben. Dazu ist die Kfz-Werkstatt nicht befugt. Es dürfen allgemeine Auskünfte zur Schadensabwicklung erteilt werden; eine weitergehende rechtliche Prüfung bzw. Beratung im Rahmen eines Rundum-Services ist nicht erlaubt.
Urteil des OLG Hamm vom 09.06.2009, Az.: 4 U 70/09
Die Hotelempfehlung einer Zahnklinik auf ihrer Internetseite verstößt nicht gegen Vorschriften. Zahnkliniken dürfen sachangemessen für die eigenen Leistungen, die vom Zahnarzt erbracht werden, werben. Sachangemessen ist zudem alles, was dem berechtigten Informationsinteresse des Patienten entspricht. Gerade die Klientel der ortsfremden Patienten ist interessiert daran, direkt über nahe liegende Übernachtungsmöglichkeiten informiert zu werden. Die Hotelempfehlungen stehen dabei offensichtlich mit der Zahnbehandlung in keinerlei Zusammenhang.
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2009, Az.: 4 U 55/09
In der Alleinstellungswerbung gibt der Werbende vor, alleine eine Spitzenstellung im Bereich seiner Dienstleistung einzunehmen. Im vorliegenden Fall soll das Hörvermögen verbessert unterstützt werden, was durchaus mess- und nachprüfbar ist. Die Richtigkeit der Werbeaussage wird nicht dargelegt, so dass der Nachweis der besseren Leistung im Vergleich zu den Mitbewerbern fehlt. Zudem ist es in der Werbung für Hörgeräte als Medizinprodukte unzulässig so zu tun, als ob der Erfolg sicherlich eintreten wird.
Beschluss des BPatG vom 15.07.2009, Az.: 28 W (pat) 167/07
Der Vertreter eines auswärtigen Schutzrechtsinhabers kann sein Mandat außerhalb konkret anhängiger Verfahren ohne Bestellung eines Nachfolgers wirksam niederlegen. Denn für eine Fortgeltung außerhalb eines markenrechtlichen Verfahrens fehlt es an einer rechtlichen Grundlage, da der bloße Markenbesitz nicht zur Bestellung eines Inlandvertreters verpflichtet.
Urteil des LG Berlin vom 10.09.2009, Az.: 27 O 778/09
Der Herausgeber einer Broschüre, die für Verbraucher unterschiedliche Geldanlagen bewertet, wurde von einem Versicherungsunternehmen auf Unterlassung verklagt, weil in der Broschüre Geldanlagen, welche auch der Kläger anbietet, als ungeeignet für die Altersvorsorge eingestuft wurden. Im Widerspruchsverfahren wurde die einstweilige Verfügung gegen den Broschürenherausgeber mit der Begründung aufgehoben, dass sich die Wertungen über die Geldanlagen nicht gegen ein bestimmtes gewerbliches Unternehmen richteten, sondern eher im Rahmen eines allgemeinen Systemsvergleichs aufgestellt wurden.
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 166/06
Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die ohne entsprechende Erlaubnis erbracht wird, ist auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht deswegen gerechtfertigt, weil sich der Handelnde dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2009, Az.: 4 U 188/07
In einer nachteiligen Äußerung eines Arztes über einen anderen Arzt gegenüber dem gemeinsamen Internetdienstleister ist keine geschäftliche Handlung zu sehen. Im Rahmen des Nachfragewettbewerbs sind die Dienstleistungen für die Ärzte austauschbar; zudem besteht kein Interesse, den Bezug beim Dienstleister besonders zu fördern. Im Rahmen des Absatzwettbewerbs bei der Werbung um Patienten sind durch die Äußerung indirekte Auswirkungen auf das Geschäft des Benachteiligten möglich. Aber die theoretische Möglichkeit ist nicht ausreichend für eine geschäftliche Handlung.
Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 24 W (pat) 32/08
Die Bezeichnung "Schweizer Rechtsanwälte" eignet sich zur beschreibenden Verwendung, die auf Dienstleistungen, die von Rechtsanwälten aus der Schweiz angeboten oder erbracht werden, hinweist. Zwar bringt der Anmelder dagegen vor, dass die Bezeichnung nach dem üblichen Namensbildungsprinzip bei Kanzleien einer Anwaltskanzlei mit dem Namen "Schweizer" den Namen gibt. Überwiegende Verkehrskreise verbinden den Namen aber mit Anwälten aus der Schweiz. Es bleibt dem Anmelder aber unbenommen, seine Kanzlei so zu bezeichnen, auch wenn der Name nicht eintragungsfähig ist.
Urteil des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZR 13/07
Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen. Eine Verweisung an einen bestimmten Optiker ist daher wettbewerbswidrig.
Urteil des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZR 220/06
Die Bezeichnung "(Vorsorge- und) Versicherungsberater" war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.
Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 222/06
Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermittlung sachlicher Informationen i.S. von § 21 Abs. 2 SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht bereits deshalb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird.
Urteil des LG Kiel vom 28.11.2008, Az.: 14 O 59/08
Sachverständige, die durch die IHK an einem Lehrgang mit Abschlussprüfung teilgenommen haben, dürfen sich "zertifizierte Sachverständige", nicht jedoch "geprüfte Sachverständige" nennen. Zwar wurde der Sachverständige zunächst geprüft und an ihn auch ein Zertifikat der IHK ausgegeben; das Attribut "geprüft" wecke jedoch fälschlicherweise bei einem Großteil der Bevölkerung den Eindruck, dass seine Qualifikation dem eines vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen gleichkomme. Dies sei irreführend und folglich auch wettbewerbswidrig.
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