

Pressemitteilung Nr. 6/2013 des OLG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 26.03.2013, Az.: 2 U 7/12
Die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieter, welche eine Pauschale für Rücklastschriften in Höhe von 10 € und mehr festsetzt, ist unzulässig. Eine solche Schadenspauschale in dieser Höhe ist branchenuntypisch und unter Berücksichtigung der maximal anfallenden Kosten für Rücklastschriften, unverhältnismäßig.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.02.2013, Az.: 6 U 28/12
Die Firmierung einer Heilpraktikerschule unter dem Zusatz eines Doktortitels kann irreführend sein, sofern aus ihr nicht hervorgeht, dass der Doktortitel nicht im Bereich der Medizin sondern der Chemie erworben wurde. Für angehende Heilpraktiker stellt die Angabe, ob der Doktortitel ihres Lehrers auf dem Gebiet der Medizin oder der Chemie erworben wurde, eine relevante Information dar.
Neu im abmahnBAROMETER:
Erneut liegt uns eine Abmahnung der Koch Media GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel vor.
Neu im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg vor, in der unserer Mandantschaft ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorgeworfen wird.
Neu im abmahnBAROMETER:
Unser Mandant hat eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Lichtenstein, Körner & Partner im Namen des Herrn Rainer Franke wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Markenrecht erhalten.
Pressemitteilung des OLG Hamm zum Urteil vom 29.01.2013, Az.: I-4 U 171/12
Der Werbeslogan einer Tanzschule, dass ein 100%iger Lernerfolg garantiert wird, ist irreführend. Der Tanzschulenbetreiber erzeugt bei seinen Kunden mit einer solcher Werbung die Fehlvorstellungen, dass auch tatsächlich ein 100%ig Lernerfolg garantiert werden könne. Der jeweilige Erfolg hängt jedoch vielmehr maßgeblich vom einzelnen Schüler ab, zudem gibt es auch Personen, die einfach nicht das Tanzbein schwingen können, egal wie oft sie das Tanzen erlernen.
Neu im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen im Auftrag der Firma Ninok Ltd. vor, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, auf der Auktionsplattform eBay diverse Wettbewerbsverstöße begangen zu haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von den meisten ungelesen akzeptiert. Interessanterweise wird das „Kleingedruckte“ in der Regel ohne Kenntnis des genauen Inhalts mit einem einfachen Hakensetzen im Internet oder einer Unterschrift unterzeichnet und somit Vertragsbestandteil. Dabei zeigt die Praxis, dass Klauseln in AGB häufig fehlerhaft sind oder teilweise gerade so formuliert werden, um sich Vorteile gegenüber dem Kunden zu verschaffen. Im Interview mit teltarif.de zeigt Rechts- und Fachanwalt Hild auf, wie die Rechtslage in solchen Fällen ist und wie der Kunde gegen unwirksame Klauseln vorgehen kann.
Urteil des OLG Brandenburg vom 11.12.2012, Az.: 6 U 27/10
Eine blickfangmäßig durch eine deutlich größere gelbe Schrift auf rotem Grund jeweils zu zahlende monatliche Rate von 49 € in einem Möbelprospekt , die zudem irreführend als „Lieferpreis“ bezeichnet wird, verstößt gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und ist wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der tatsächlich zu zahlende Endpreis deutlich kleiner in schlecht lesbarer Schrift dargestellt wird, wobei der Endpreis nochmals in einem deutlich kleineren Schriftbild dargestellt wird als die darüber in dem weiß unterlegten Textfeld angegebene Zahl der Monatsraten.

Im Internet kann man mit wenigen Klicks schnell etwas bestellen. Doch allzu oft werden die AGB leichtfertig mit einem Häkchen akzeptiert, ohne auch nur eine der Bedingungen durchgelesen zu haben. Dabei geht man als Verbraucher oft ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein, da einige Klauseln mit großen Nachteilen für den Kunden verbunden sind. Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild erläutert für n-tv, bei welchen Verträgen Vorsicht geboten ist und welche Klauseln sich Verbraucher in jedem Fall vor Abschluss des Vertrages durchlesen sollten.
Urteil des BGH vom 17.01.2013, Az.: I ZR 187/09
Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel verliert mit der Entfernung seiner (Primär-)Verpackung seine Verkehrsfähigkeit.

Der griechische Begriff "Archäologie" bedeutet wörtlich übersetzt "Altertümerkunde". Sie befasst sich im klassischen Sinne mit Völkern und den Hinterlassenschaften vergangener Kulturen. Diesem Ziel haben sich mittlerweile auch verschiedene Projekte im Internet verschrieben: Der Archivierung und Erhaltung der ersten Gehversuche im damals neuen digitalen Medium für zukünftige Generationen. Zur Zulässigkeit solcher Archivierungen und auch der nachträglichen Veröffentlichung solcher Daten, befragte das CHIP-Magazin Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild. Das Interview ist nachzulesen in der Ausgabe 04/2013.

Umfangreiche sowie zumeist auch schwer leserliche AGB sind Bestandteil eines jeden Kaufs oder Bestellvorgangs, ohne deren Akzeptanz ist die gewünschte Bestellung nicht möglich. Viele Käufer fragen sich deshalb immer wieder, ob es denn unbedingt nötig ist, sich das sogenannte "Kleingedruckte" genau durchzulesen. Auch Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild gibt im Interview mit NWZonline.de zu, sich nicht alle AGB durchzulesen und erklärt, bei welchen AGB-Passagen Verbraucher genauer hinsehen müssen und nicht zu gutgläubig sein dürfen.
Urteil des OLG Köln vom 16.11.2012, Az.: 19 U 93/12
Die Klägerin hat für die Beklagte EDV-Dienstleistungen erbracht. Nachdem eine Funktion des EDV-Systems, die jedoch für den Geschäftsbetrieb der Beklagten wichtig war, nicht mehr lief, stellte die Klägerin den lauffähigen Zustand des Systems wieder her, ohne dass hierüber ein Vertrag zustande gekommen wäre. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Klägerin einen Anspruch auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Systems aus Geschäftsführung ohne Auftrag hat.
Kommentar zum Urteil des BGH vom 24.01.2013, Az.: III ZR 98/12
Die Nutzung des Internets ist in Deutschland in keinem Bereich mehr wegzudenken. In den letzten Jahren hat es sich neben dem Fernsehen zu dem meistgenutzten Medium entwickelt, das von den Nutzern in aller Regel mehrmals täglich für private als auch berufliche Zwecke verwendet wird. Immer häufiger werden dabei über einen Anschluss - neben dem Internet - auch Festnetz- (VoIP) und Telefax- (Fax-over-IP) Dienste ermöglicht. Umso ärgerlicher ist es für den Kunden jedoch dann, wenn es aufgrund technischer Probleme zum Ausfall des Anschlusses kommt.
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Nach Schauspielerin Anna Loos sieht sich nun auch Schalke-Torwart Timo Hildebrandt einem sog. "Shitstorm" im Internet ausgesetzt. Nicht zuletzt aufgrund deren Anonymität stehen öffentliche Beschimpfungen in Internet-Foren und sozialen Netzwerken geradezu an der Tagesordnung. Im Interview mit Radio Fantasy gab Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. Auskunft, ab wann derartige Beiträge eine strafbare Beleidigung darstellen sowie Tipps, wie Betroffene gegen eine solche Internet-Hetze vorgehen können.
Urteil des BGH vom 11.12.2013, Az.: IV ZR 314/10
Die Presse darf Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen.
Urteil des OLG Köln vom 30.11.2012, Az.: 6 U 114/12
Preisangaben können in einer Fußnote mitgeteilt werden, sofern diese Informationen am Blickfang teilhaben und deutlich lesbar sind. Ein Werbeplakat, das auf dem Gehweg positioniert ist und am unteren Rand die Fußnote enthält und sich damit wenige Zentimeter über der Bodenfläche befindet, ist nicht im preisangabenrechtlichen Sinne leicht erkennbar und deutlich lesbar. Die Plakatwerbung ist damit wettbewerbswidrig, da die Fußnote für den Betrachter nicht aus dem Stand lesbar und zudem in sehr kleiner Schrift angebracht ist.
Neu im abmahnBAROMETER:
Die Techland Sp. Z o. o. mahnt durch .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel ab.
Neu im abmahnBAROMETER:
Die Firma Auto Will GmbH mahnt durch Rechtsanwalt Michael Heymann einen unserer Mandanten wegen eines angeblich rechtswidrigen Eingriffs in den ausgeübten Gewerbebetrieb ab.
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