

Urteil des OLG Hamm vom 17.07.2008, Az.: 4 U 97/08
Ist eine Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, so besteht ein Anspruch darauf, diese einheitlich verbieten zu lassen, ohne dass der Gläubiger sich mit einer Zerlegung in die einzelnen Bestandteile zufrieden geben muss. Soweit die Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Kosten der Rücksendung an ein tatsächliches Verhalten anknüpft, könnte einer Vertragsstrafe entgangen werden, wenn trotz fehlerhafter Belehrung über die Kostentragung die Kosten dem Verbraucher tatsächlich nicht aufgebürdet werden. Eine solche Erklärung bietet somit keinen hinreichenden Schutz vor der fehlerhaften Belehrung und beseitigt die Wiederholungsgefahr daher nicht.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 30.03.2010, Az.: 6 U 240/09
Ein aus einem einzelnen Buchstaben bestehendes Zeichen kann aus Sicht des angesprochenen Verkehrskreises ein typisches Mittel zur Herkunftskennzeichnung darstellen und dadurch Markenschutz erworben haben. Zwischen sich gegenüberstehenden und in ihrem Wort bzw. Buchstaben gleichlautenden Wortzeichen ohne konkrete und auffällige graphische Besonderheiten besteht selbst bei geringer Zeichenähnlichkeit Verwechslungsgefahr.
Beschlüsse des OLG Koblenz vom 23.09.2009 und 04.11.2009, Az.: 2 U 423/09
Die Übermittlung von Negativdaten an die Schufa muss einer einzelfallbezogenen Abwägung standhalten. Vorliegend war eine eingetragene Darlehensforderung zwischen dem Kreditnehmer und der Bank unstreitig. Der Kreditgeber meldete an die Schufa die Kreditaufnahme, die Gesamtfälligstellung und den Widerspruch des Kreditnehmers, so dass die Eintragungen immer der Wahrheit entsprachen. Bestehen Einwände gegen die bei der Schufa eingetragenen Forderung, so sind diese vom Schuldner selbst detailliert darzulegen. Gelingt dies nicht, ist der Einwand als vorgeschoben einzustufen; die Übermittlung und Speicherung ist dann zulässig.
Anmerkung: Seit dem 01.04.2010 regelt nun der neu eingeführte § 28a BDSG detailliert die Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an Auskunfteien. Eine Übermittlung von Daten ist damit nur noch zulässig, wenn die entsprechenden...
Urteil des KG Berlin vom 01.04.2009, Az.: 24 U 133/08
Eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Neuware, Originalverpackt vom Händler mit 2 Jahren Garantie!“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, schon vor Vertragsschluss über Details der Garantiebestimmungen zu informieren. Auch wird durch den Verweis auf die Garantie beim Käufer nicht der Eindruck erweckt, dass er seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler verliert. Sowohl das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als auch das OLG Hamm haben dagegen bei Werbung mit einer Garantie einen Wettbewerbsverstoß gesehen.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.03.2010, Az.: 6 U 219/09
Wird die Fortführung eines zu unterlassenen Handelns bei einer bereits erlassenen einstweiligen Verfügung vom Antragssteller hingenommen und darauf kein Ordnungsmittel beantragt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden, führt dies zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung.
Die Bezeichnung "Whiskey-Cola" für ein Mischgetränk ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da dieses nicht als „Verdünnung“ i.S.d. EG-Verordnung zur Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen anzusehen ist.
Urteil des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZR 210/07
Das in § 43 Abs. 5 AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln erfasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versandhandels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behandelten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tierarzneimitteln ausgeschlossen, die bestimmungsgemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind.
Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 18.05.2009, Az.: 2 U 42/09
Bei Fernabsatzverträgen über die Auktionsplattform eBay ist die Formulierung des Verkäufers "die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche nach Zahlungseingang" gegenüber einem privaten Endverbraucher zulässig. Der Senat teilte mit, dass in der Angabe "ca. 1 Woche" kein Verstoß gegen § 308 BGB zu sehen und somit kein Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet sei. Der Verwender der Klausel habe ein berechtigtes Interesse daran, eine verzugsbegründende Angabe des Leistungszeitpunktes zu vermeiden.
Beschluss des LG Hamburg vom 05.03.2008, Az.: 408 O 52/08
Durch Beschluss des LG Hamburg wurde vorläufig verboten, im geschäftlichen Verkehr über eBay bei Fernabsatzverträgen mit Endverbrauchern über Grills und Heimtrainer einen eBay-Banner mit der Aufschrift "Verkäufer trägt eBay-Gebühren!" zu verwenden.
Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09
Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
Urteil des OLG Bamberg vom 01.04.2009, Az.: 3 U 238/08
Es stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur "klaren und verständlichen" Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs dar, wenn mit dem Belehrungstext ein irriger Eindruck erweckt wird. Vorliegend hat es den Anschein, allein durch die Ingebrauchnahme der Sache könne auch ohne rechtzeitige Belehrung in Textform die Wertersatzpflicht eintreten. Darauf, dass einzelne Passagen der Muster-Widerrufsbelehrung entsprechen, kann man sich nicht berufen, da ausschließlich der komplette und unveränderte Wortlaut der Muster-Widerrufserklärung privilegiert ist.
Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 21.10.2009, Az.: 3-10 O 38/09
Die Vergabe von ein- und zweistelligen Domains unter der Top-Level-Domain ".de" nach dem Prioritätsprinzip ab einem Stichtag gewährleistet ein Höchstmaß an Chancengleichheit für alle Bewerber der entsprechenden Domains. Eine vorzeitige Registrierung unter der Firmenbezeichnung "TV" ist somit nicht möglich. Der Einwand, dass Internet-Nutzer die Suche nach der Firma abbrechen, wenn die angewählte Domain unter der Firmenbezeichnung nicht das gewünschte Ergebnis bringt, setzte sich nicht gegen die Argumente des bewährten Prioritätsprinzips durch.
Urteil des OLG Köln vom 11.03.2009, Az.: 6 U 222/08
Übernimmt ein Käufer die Pflicht, zukünftig entsprechende Bewertungen auf einer Internethandelsplattform zu unterlassen und die Löschung der streitigen Bewertung zu veranlassen, so ist dies keine Löschungsgarantie. Bemühungen, die Löschung beim Portalbetreiber zu erreichen, sind insoweit ausreichend, wenn der Käufer nicht die technische Befugnisse hat, dies selbst zu tun. Das mehrmalige Nachsuchen zur Löschung der Bewertung erfüllt die eingegangene Beseitigungsverpflichtung.
Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 15.01.2010, Az.: 12 W 1/09
Sehen AGB eines Internetportals detailliert vor, dass der Anbieter zur Sperrung von Mitgliedskonten berechtigt ist, so ist dies zur Wahrung der Seriosität und Verlässlichkeit der Handelsplattform zulässig. Bietet ein Nutzer über ein fremdes Mitgliedskonto seine Waren an, obwohl sein eigenes Konto bereits wegen zahlreicher Negativbewertungen gesperrt wurde, so kann wegen dieser Strohmanngeschäfte auch das fremde Mitgliedskonto gesperrt werden. Zur Aufhebung der Sperrung muss der Kontoinhaber hinreichend glaubhaft machen, dass es sich um kein Strohmanngeschäft handelt.
Beschluss des KG Berlin vom 16.11.2007, Az.: 5 w 341/07
Wird bei der Widerrufsbelehrung eines Fernabsatzvertrages nicht darauf hingewiesen, dass im Falle des Widerrufs die Ware auf Gefahr des Verkäufers zurückgesandt werden kann, so ist dies nicht unlauter, wenn zugleich die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden ist. Dem Informationsbedürfnis des Käufers wird eine zusammenfassende, auf das Wesentliche konzentrierte Belehrung gerecht. Der vorliegend ausgelassene Hinweis beeinträchtigt nur unerheblich, so dass der Verstoß als Bagatelle zu bewerten ist.
Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 27.01.2010, Az.: 4 LC 7/08
Für das Bereithalten eines Rundfunkempfangs- oder Fernsehgerätes müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden. Eine zusätzliche Gebühr für eventuelle Zweitgeräte im gleichen Haushalt oder Kraftfahrzeug ist nicht zu leisten. Wird jedoch eine Zweitwohnung von einem Ehepartner aus beruflichen Gründen genutzt und auch hier ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten, fällt für dieses Gerät eine erneute Rundfunkgebühr an.
Urteil des LG Essen vom 26.03.2009, Az.: 4 O 69/09
Ein Aufdruck auf nichtpersonalisierten Eintrittskarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den Verkauf der Karten über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen untersagt, und dem Inhaber der Karte in einem Veräußerungsfalle den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung versagt, ist rechtswidrig. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit entsprechendem Inhalt stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Erwerber der Karte dar. Ein derartiger Kartenaufdruck greift zu tief in die Nutzungsrechte des Erwerbers ein. Die Betreiberin eines Internetportals zum Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ist vorliegend wegen Wettbewerbsverstößen erfolgreich gegen den Anbieter der Eintrittskarten vorgegangen.
Urteil des BGH vom 03.03.2009, Az.: KZR 82/07
a) Im Anwendungsbereich des Art. 82 EG reicht es für die Annahme einer marktbeherrschenden Stellung aus, dass ein Unternehmen aufgrund seiner Stellung auf einem vorgelagerten Markt einen wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt verhindern kann.
b) Haben mehrere Unternehmen aufgrund ihrer Stellung auf einem vorgelagerten Markt neben- und unabhängig voneinander die Möglichkeit, wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt zu verhindern, kann jedes von ihnen marktbeherrschend i.S. des Art. 82 EG sein.
Urteil des PfalzOLG vom 28.05.2008, Az.: 4 U 160/08
Eine Werbung mit medizinischen Heilmethoden ist dann irreführend und somit unzulässig, wenn die Heilmethoden nicht zu dem therapeutischen Effekt führen, den sie versprechen. Dabei reicht es für die Irreführung über Therapiemöglichkeiten schon aus, wenn die Wirksamkeit oder Wirkung des konkreten Heilmittels oder der fraglichen Handlung nicht hinreichend nachgewiesen ist. Es liegt beim Werbenden, die Richtigkeit seiner Angaben zu beweisen.
Urteil des LG Hamburg vom 13.08.2009, Az.: 327 O 296/09
Ist ein Vertriebspartner lediglich dann zum Erhalt einer Provision berechtigt, wenn er zugleich einen monatlichen Warenabsatz in Mindesthöhe tätigt, so liegt darin ein verstecktes "Eintrittsgeld" im Sinne einer unzulässigen progressiven Kundenwerbung. Dies wird dadurch noch verstärkt, dass die Provisionshöhe an die Anzahl neu geworbener Systemteilnehmer gekoppelt ist.
Urteil des BGH vom 08.10.2009, Az.: III ZR 93/09
AGB-Klauseln, mit welchen unabhängig von der Erbringung der vertragstypischen Hauptleistung die Vergütung als "verdient" gilt, sind unzulässig. Vorliegend wurde nach Ansicht des BGH das dem Kunden zustehende gesetzliche Kündigungsrecht sowie dessen Recht, nach Kündigung eine noch nicht verdiente aber bereits im Voraus erbrachte Vergütung zurückzufordern, umgangen.
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