Urteile aus der Kategorie „Lebensmittelrecht“

01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ein Gin darf nicht alkoholfrei sein

Kronkorken_alkoholfrei
Urteil des EuGH vom 13.11.2025, Az.: C-563/24

Auf die Vorlagefragen des Landgerichts Potsdam hat der EuGH die Frage beantwortet, ob die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ zulässig sei. Hierbei war ausschlaggebend, dass es Art. 10 Abs. 7 der Verordnung 2019/787 verbietet, Getränke als Gin oder mit entsprechenden Zusatzworten zu bezeichnen, wenn die Voraussetzungen des Anhang I Nr. 20 Buchst. a und b nicht erfüllt werden. In diesem ist festgelegt, dass es sich bei der Herstellung von Gin um ein Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren handelt, wobei der Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol. betragen muss. Da hier weder Ethylalkohol aromatisiert wird, noch ein Getränk mit mindestens 37,5 % vol. entsteht, darf es nicht als „Gin“ bezeichnet werden, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.

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05. Juni 2026

Kinder-Smoothie darf nicht mit „Immun“ beworben werden

Urteil des LG Karlsruhe vom 24. Juli 2025, Az.: 14 O 13/25 KfH

Das LG Karlsruhe hat die Werbung für einen „Immun Smoothie für Kinder“ in der beanstandeten Verpackungsgestaltung untersagt. Die Bezeichnung stelle eine gesundheitsbezogene Angabe dar, weil sie einen positiven Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Smoothies und dem kindlichen Immunsystem suggeriere. Eine Zulässigkeit nach der Health-Claim-Verordnung scheide aus, da es sich weder um eine privilegierte Phantasiebezeichnung noch um einen ordnungsgemäß beigefügten zulässigen Claim handele. Die Beklagte muss die Werbung unterlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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15. Mai 2026

90-g-Schokoladentafeln in alter Verpackung irreführend

Urteil des LG Bremen vom 13.05.2026, Az.: 12 O 118/25

Das LG Bremen hat den Vertrieb von Milka-Schokoladentafeln mit 90 g Inhalt untersagt, wenn sie kurz zuvor noch in nahezu gleich großer und gleich gestalteter Verpackung mit 100 g Inhalt angeboten wurden. Die bloße Angabe der neuen Nettofüllmenge reiche bei einem bekannten Produkt nicht aus, um Verbraucher über die reduzierte Füllmenge aufzuklären. Maßgeblich sei der fortwirkende Wiedererkennungseffekt der Verpackung, der die tatsächliche Mengenreduzierung überlagere.

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28. April 2026

Alkoholfreie Drinks dürfen nicht Rum, Gin oder Whiskey heißen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.04.2026, Az.: 3 U 57/25

Nahezu alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol dürfen nicht mit den geschützten Spirituosenbezeichnungen „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ beworben werden. Auch Zusätze wie „This is not …“, „alkoholfreie Alternative zu …“, „schmeckt nach …“ oder „auf Basis von …“ ändern daran nichts. Die Bezeichnung „American Malt“ ist ebenfalls unzulässig, weil sie eine Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt.

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11. März 2026

Bezeichnung als „Dubai-Schokolade“ ohne Herkunft aus Dubai unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 27.06.2025, Az.: 6 U 52/25

Das OLG Köln untersagt den Vertrieb von Schokolade als „Dubai Schokolade“, wenn das Produkt nicht tatsächlich in Dubai hergestellt wurde oder keinen geographischen Bezug zu Dubai aufweist. Die Bezeichnung stelle eine geographische Herkunftsangabe dar, die beim Verbraucher Erwartungen an die Herkunft wecke. Ein Hinweis auf der Verpackungsrückseite, dass das Produkt aus der Türkei stammt, reiche nicht aus, um die Irreführungsgefahr zu beseitigen.

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11. Februar 2026

Wackers Haferriegel darf weiterhin quadratisch verpackt werden

Quadratische Schokoladentafel
Pressemitteilung des LG Stuttgart zum Urteil vom 13.01.2026, Az.: 17 O 192/25

Das LG Stuttgart hat markenrechtliche Unterlassungs- sowie Folgeansprüche von „Ritter SPORT“ gegen den Mannheimer Snackhersteller Wacker, der auf künstliche Zusätze verzichtet, ausgeschlossen. Der streitgegenständliche Haferriegel „MONNEMer QUADRAT“ weist eine quadratische Form auf, was den Grund der Klage darstellte. Das Gericht konnte keine Verwechslungsgefahr feststellen, da es sich, aufgrund der unterschiedlichen Verbraucherwahrnehmung als Nachtisch/Süßigkeit gegenüber dem „gesunden“ Energiespender, nicht um identische oder solch ähnliche Waren handelte. Zudem begründete die Verpackung keine Zeichenähnlichkeit. Der weiterhin geltend gemachte Bekanntheitsschutz wurde verneint, da aufgrund der fehlenden gedanklichen Verknüpfung der Verpackungen keine Rufausbeutung erreicht werden könne.

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20. Januar 2026

Kaufland wegen Mogelpackung verurteilt

Roter Mogelpackung-Stempel
Urteil des LG Heilbronn 8. Zivilkammer vom 10.09.2025 (Az.: Me 8 O 227/24)

Kaufland vertrieb unter einer Eigenmarke Tofu in einer Verpackung, welche einen größeren Verpackungsinhalt vortäuschte. Das LG Heilbronn stellte fest, dass diese zu große Umverpackung den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung irreführt und beeinflusst. Das Gericht bestätigt, dass der Verbraucher eine Füllmenge der Verpackung von zumindest mehr als zwei Dritteln Inhalt erwarten darf und verurteilt die Beklagte dies in Zukunft zu unterlassen.

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08. Juli 2025

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht unter der Bezeichnung „Fatburner“ vertrieben werden

Ein Einkaufswagen mit Medikamente steht vor einem Laptop
Urteil des OLG Bamberg vom 04.12.2024, Az.: 3 UKI 3/24 e

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hatte über die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels zu entscheiden, das unter dem Namen "Fatburner" vertrieben und beworben wurde. Dem Urteil ging die Klage eines Verbraucherschutzvereins gegen das Arznei- bzw. Kosmetikunternehmen voraus. Laut OLG Bamberg suggeriert die Bezeichnung bei den Endabnehmern, dass es sich um ein Produkt mit besonderen, den Körper aktiv beeinflussenden, Eigenschaften handelt. Die englische Vokabel "Fatburner" werde auch in Deutschland umgangssprachlich als Produkt verstanden, dass unmittelbar zur Förderung der körpereigenen Fettverbrennung beiträgt. Nicht überzeugen kann das Argument des beklagten Unternehmens, dass "Fatburner" ausschließlich die passive Fettverbrennung im Rahmen des normalen Stoffwechsels beschreiben soll, insbesondere weil sich aus weiteren Slogans widersprüchliche Aussagen feststellen lassen. Ferner reicht der Verpackungshinweis, dass der Inhaltsstoff "Chrom" und "Cholin" zu einem lediglich normalen Stoffwechsel beitragen, nicht zu einer Entschärfung aus, da das Produkt noch darüberhinausgehende Stoffe enthält.

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01. Juli 2025

Wursthüllen und -clips sind nicht Teil der Füllmenge

Fotolia_266608651: Ordner mit der Beschriftung "Lebensmittelrecht. Daneben zwei Paragrahpen in grau und blau
Pressemitteilung des BVerwG vom 06.05.2025, Az.: 8 C 4.24

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass zur Nettofüllmenge von Lebensmitteln nicht auch das Gewicht nicht essbarer Verpackungen zählt. Vielmehr muss dies extra austariert werden.

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17. Januar 2025 Kommentar

Kein Werktitelschutz für James Bond Charakter „Miss Moneypenny“

Symbol mit Domainendung .de
Urteil des OLG Hamburg vom 24.10.2024, Az.: 5 U 83/23

Das OLG Hamburg hatte in zweiter Instanz über den marken- und wettbewerbsrechtlichen Schutz des fiktiven James Bond Charakters „Moneypenny“ bzw. „Miss Moneypenny“ zu entscheiden. Ausgangspunkt war eine Klage des Rechteinhabers der James Bond Reihe. Danach sollen sowohl die eingetragene Marke „MONEYPENNY“ als auch mehrere gleichnamige Domains (z.B. „my-moneypenny.de“ und „my-moneypenny.com“) des Beklagten gegen den Werktitelschutz aus §§ 15 Abs. 2, Abs. 3, 5 Abs. 3 MarkenG verstoßen. Zudem ergebe sich ein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG.

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