

Pressemitteilung Nr. 34/2010 des AG München zum Urteil vom 24.02.2010, Az.: 233 C 30299/09
Der Rücktritt von einem Kaufvertrag im Falle eines Mangels an einem Produkt ist nur dann möglich, wenn dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde und der Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Reparatur hatte. Ein Rücktritt ist ferner dann möglich, wenn die Reparatur fehlgeschlagen oder vom Verkäufer verweigert wurde. Wird dem Verkäufer dagegen keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, ist ein Rücktritt unzulässig.
Urteil des OLG Oldenburg vom 03.06.2010, Az.: 1 U 6/10
Wettbewerbswidrig handelt ein Unternehmen dann, wenn es mit dem Siegel "Tiergerechte Haltungsform" auf einem Eierkarton wirbt, da der Verbraucher vorliegend durch eine irreführende Aussage mit Selsbstverständlichkeiten getäuscht wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher trotz objektiver Richtigkeit der Angaben annimmt, dass mit der Werbung gegenüber anderen Erzeugnissen ein Vorzug verbunden ist, obwohl es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen Umstand handelt.
Urteil des OLG Hamburg vom 29.07.2010, Az.: 5U 43/08
Willigt der Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels in Werbezwecke ein, umfasst dies nicht den Erhalt zusätzlicher Werbung von Partnern des Gewinnspielveranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund unverständlichen Formulierungen nicht erkennen konnte, zu welchen konkreten Zwecken die Daten verwendet werden sollen.
Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 123/08
Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.
Urteil des LG Darmstadt vom 25.11.2009, Az.: 21 S 32/09
Unterlässt der Inhaber eines Telefonanschlusses die Sperrung von Mehrwertdiensten, muss er für dadurch entstandene Kosten aufkommen, auch wenn sie von Dritten verursacht wurden. Zur Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt müssen alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden, die eine nicht gebilligte Nutzung des Anschlusses unterbinden. Das bedeutet, dass Mehrwertdienste grundsätzlich gesperrt werden müssen, um eine Haftung auszuschließen.
Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10
Die Werbung eines Unternehmens mit den Worten "Bei Onlinebestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert." ist unzulässig und damit irreführend, wenn der Verbraucher nicht darüber aufgeklärt wird, dass bei Bestellung neutraler Ware unter 50 € Netto-Warenwert ein Mindermengenaufschlag erhoben wird und der Kunde somit über das am Ende zu zahlende Entgelt getäuscht wird.
Erst vor kurzem veröffentlichte die Computerzeitschrift CHIP unseren großen AGB-Test, bei dem Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild (AGB-Recht) und Rechtsanwalt Martin Bachmann (Datenschutz) dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen der großen Anbieter wie Microsoft, Google und Facebook prüften. Diese Studie wurde nun auch im FOCUS-Magazin erwähnt.
Beschluss des VG Kassel vom 28.06.2010, Az.: 5 L 208/10.KS
Wird ein Formfleischerzeugnis mit "Vorderschinkenteile" beschrieben, ist es irreführend, wenn das Wort "Teile" in kleinerer Schrift erscheint als das Wort "Vorderschinken". Enthält das so beschriebene Formfleischerzeugnis nur einen Fleischanteil von 54 Prozent, ist die Bezeichnung als "Vorderschinkenteile" unabhängig von der Schriftgröße irreführend, da der Eindruck entsteht, das bezeichnete Produkt bestünde vollständig aus Vorderschinken.
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09
Beim Anbieten von mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen müssen verschiedene Pflichtangaben, u.a. die Energieeffizienzklasse und der Lichtstrom, angegeben werden. Mit Netzspannung betrieben sind dabei alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden.
Urteil des OLG Hamm vom 02.03.2010, Az.:4 U 208/09
Wird eine Regelung eines Kaufs auf Probe, der durch Billigung oder spätestens nach 14 Tagen bindend wird, einer an sich ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ohne weitere Hinweise vorangestellt, wird die Widerrufsbelehrung dadurch undeutlich, wenn in dieser für den Fristbeginn nur auf die Billigung abgestellt wird. Der Verbraucher kann dadurch nicht erkennen kann, dass beide Fristen hintereinander geschaltet sind. Für Verbraucher, die keine ausdrückliche Billigung der Ware ausgesprochen haben, ist unklar, dass die Widerrufsfrist spätestens nach Ablauf von 14 Tagen beginnt, da dann eine Billigung als erteilt gilt. Weiter müssen Angaben zu Mehrwertsteuer und Versandkosten in unmittelbarer und sichtbarer Nähe zum Preis erfolgen. Finden sich entsprechende Angaben erst am Schluss der Angebotsseite nach weiterem Informationsmaterial, verstößt dies gegen die Preisangabenverordnung.
Urteil des AG Gummersbach vom 28.06.2010, Az.: 10 C 25/10
Bei vorzeitigem Beenden einer eBay-Auktion kommt zwischen dem Bieter des höchsten Gebots und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande, es sei denn, der Verkäufer kann sich auf eine Anfechtung berufen. Dem Bieter steht damit grundsätzlich ein Anspruch auf die Ware oder bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung ein Schadensersatzanspruch zu.
Urteil des BGH vom 25.03.2010, Az.: VII ZR 224/08
Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Leistung zu bewirken. Wird ein Software-System geschuldet, so ist es ausreichend, wenn allein die fehlende Funktionalität beanstandet wird. Mangels Sachkunde ist der Besteller häufig nicht in der Lage, die konkreten Defizite aufzuführen.
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Großer AGB-Check und Interview mit RA Hild und RA Bachmann in der CHIP September 2010
„Im AGB-Dschungel“ so lautet der Titel des umfangreichen CHIP AGB-Checks. Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen hat sich für die bekannte Computerzeitschrift CHIP durch hunderte Seiten Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen aus dem Internet- und IT-Bereich gearbeitet und zahlreiche Klauseln für CHIP rechtlich geprüft.
Urteil des AG Leipzig vom 03.02.2010, Az.: 118 C 10105/09
Eine Datenübermittlung an die SCHUFA ohne eine Einwilligung des Betroffenen ist nur zulässig, soweit die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Eine Übermittlung scheidet aus, wenn die geltend gemachte Forderung offensichtlich nicht besteht. Der Betroffene kann in diesem Fall eine angedrohte Datenübermittlung an die SCHUFA mittels einer einstweiligen Verfügung untersagen.
Pressemitteilung Nr. 32/2010 des AG München zum Urteil vom 04.02.2010, Az.: 281 C 27753/09
Ein Kaufvertrag wird immer erst dann wirksam geschlossen, wenn sich Käufer und Verkäufer über die Kaufsache und den Kaufpreis einig sind. Das Anbieten von Produkten im Internet ist hierbei mit dem Auslegen von Waren im Supermarkt zu vergleichen und stellt noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar. Das Angebot ist erst in der Bestellung des Kunden zu sehen. Eine darauf erfolgte Bestellbestätigung des Verkäufers ist jedoch noch keine Annahme des Angebots und begründet keinen wirksamen Kaufvertrag.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 15.04.2010, Az.: 6 U 49/09
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Davon ausgenommen sind jedoch gemäß § 312 b Abs. 3 BGB unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Beförderung, wenn die Dienstleistung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erbracht werden soll. Mit dieser Ausnahmeregelung sollen Unternehmer nicht unverhältnismäßig belastet werden. Im Falle des Kaufes einer Bahnfahrkarte über das Internet, mit der der Käufer über einen Zeitraum von 11 Wochen die Möglichkeit hat zwei einfache Bahnfahrten seiner Wahl zu tätigen, greift diese Ausnahmeregelung.
Urteil des LG Itzehoe vom 19.09.2009, Az.: 10 O 91/08
Die Möglichkeit eines Netzbetreibers, sich die komplette Sperrung des Mobilfunkzugangs eines Kunden vorzubehalten, wenn dieser auch nur mit einer geringen Summe im Verzug ist, stellt laut LG Itzehoe eine unangemessene Benachteiligung dar. Weiter ist es nicht hinnehmbar, wenn sich der Betreiber das Recht einräumt, den Vertrag nach Belieben abzuändern und diese Änderung nach Ausbleiben von Widerspruch durch den Kunden als akzeptiert zu bemerken. Der durchschnittliche Kunde sei nicht in der Lage, die Tragweite der Änderung zu überblicken. Da dem Kunden auf diese Weise massive Nachteile oktroyiert werden können, stellt auch diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung dar.
Pressemitteilung Nr. 57/2010 des BVerwG vom 24.06.2010, Az.: 3 C 30.09, 3 C 31.09
Apothekenterminals, mit denen Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben werden, sind unzulässig. Es genügt nicht den gesetzlichen Dokumentationspflichten, wenn der Kunde lediglich über Videotelefonie mit dem Apotheker in Kontakt tritt und das Rezept nur mittels einscannen via Bildschirm vom Apotheker kontrolliert wird oder die Betreuung des Automaten außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten an ein Servicecenter abgegeben wird.
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2010
Erst vor einem Monat entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments über die Regulierung der Roamingkosten im europäischen Ausland rechtmäßig ist. Zum 1. Juli 2010 sind jetzt erneut die Roamingkosten für Mobilfunkgespräche gesenkt worden. Verbraucher zahlen im EU-Ausland nun für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent, für eingehende Anrufe höchstens 15 Cent pro Minute und für Textnachrichten höchstens 11 Cent (alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer).
Pressemitteilung Nr. 31/2010 des AG München zum Urteil vom 30.12.2009, Az.: 121 C 22939/09
Rückabwicklungsansprüche können nur gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Gegenüber dem Hersteller des gekauften Produkts hat der Käufer auch im Falle eines Garantievertrages keine Rückabwicklungsrechte. Gegenüber dem Hersteller können lediglich die Ansprüche aus dem Garantievertrag geltend gemacht werden, also Reparatur oder Austausch des Produktes.
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