Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ist Werbung von Influencern für Pharmaprodukte zulässig?

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Urteil des OLG Köln vom 11.09.2025, Az.: 6 U 118/24

Wegen Werbung für ein Pharmaprodukt in einem Instagram-Reel klagte ein Wettbewerbsverband gegen den verantwortlichen Konzern. Wettbewerbsverstöße lagen zum einen darin, dass der nach § 4 V 1 HWG notwendige Hinweis "Für Risiken und Nebenwirkungen..." nicht gezeigt wurde. Zum anderen wurde bemängelt, dass durch die Influencerin eine "bekannte Person" iSd § 11 I 1 Nr. 2 HWG für das Produkt geworben hat.

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05. Juni 2026

Kinder-Smoothie darf nicht mit „Immun“ beworben werden

Urteil des LG Karlsruhe vom 24. Juli 2025, Az.: 14 O 13/25 KfH

Das LG Karlsruhe hat die Werbung für einen „Immun Smoothie für Kinder“ in der beanstandeten Verpackungsgestaltung untersagt. Die Bezeichnung stelle eine gesundheitsbezogene Angabe dar, weil sie einen positiven Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Smoothies und dem kindlichen Immunsystem suggeriere. Eine Zulässigkeit nach der Health-Claim-Verordnung scheide aus, da es sich weder um eine privilegierte Phantasiebezeichnung noch um einen ordnungsgemäß beigefügten zulässigen Claim handele. Die Beklagte muss die Werbung unterlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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01. Juni 2026

Streichpreise für Matratzen können irreführend sein

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2026, Az.: 6 U 77/25

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen für Matratzen ist irreführend, wenn unmittelbar zuvor niedrigere Preise verlangt wurden. Ein aufklärender Hinweis auf einer erst nach Anklicken erreichbaren Folgeseite beseitigt den Anlockeffekt nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist nicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen, wenn zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt.

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26. Mai 2026

Werbung „macht nicht müde“ für Allergiemittel irreführend

Pressemitteilung zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.04.2026, Az.: 2-06 O 135/26

Das LG Frankfurt am Main hat einem Pharmaunternehmen untersagt, ein Allergiemittel mit den Aussagen „macht nicht müde“ bzw. „Allergietabletten, die nicht müde machen“ zu bewerben. Die Werbung ist irreführend, wenn die Fachinformation Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen nennt. Ein Hinweis darauf, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien ähnlich häufig wie unter Placebo aufgetreten seien, genügt nicht. Erforderlich wäre ein positiver Nachweis gewesen, dass die Einnahme tatsächlich nicht zu Somnolenz oder Ermüdung führt.

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19. Mai 2026

KI-Chatbot: Betreiber haftet für falsche Facharzttitel

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 12.05.2026, Az.: 4 UKI 3/25

Das OLG Hamm hat entschieden, dass unzutreffende Facharztangaben eines KI-Chatbots der Betreiberin der Webseite als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen sind. Die Beklagte durfte nicht mit Facharztbezeichnungen wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ oder „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ werben lassen, wenn entsprechende Facharzttitel nicht bestehen. Der Chatbot sei kein „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, sodass die Beklagte für die irreführenden Angaben nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG verantwortlich sei. Wegen neuer Rechtsfragen zur Zurechnung von Falschangaben eines KI-Chatbots hat der Senat die Revision zum BGH zugelassen.

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15. Mai 2026

90-g-Schokoladentafeln in alter Verpackung irreführend

Urteil des LG Bremen vom 13.05.2026, Az.: 12 O 118/25

Das LG Bremen hat den Vertrieb von Milka-Schokoladentafeln mit 90 g Inhalt untersagt, wenn sie kurz zuvor noch in nahezu gleich großer und gleich gestalteter Verpackung mit 100 g Inhalt angeboten wurden. Die bloße Angabe der neuen Nettofüllmenge reiche bei einem bekannten Produkt nicht aus, um Verbraucher über die reduzierte Füllmenge aufzuklären. Maßgeblich sei der fortwirkende Wiedererkennungseffekt der Verpackung, der die tatsächliche Mengenreduzierung überlagere.

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28. April 2026

Alkoholfreie Drinks dürfen nicht Rum, Gin oder Whiskey heißen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.04.2026, Az.: 3 U 57/25

Nahezu alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol dürfen nicht mit den geschützten Spirituosenbezeichnungen „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ beworben werden. Auch Zusätze wie „This is not …“, „alkoholfreie Alternative zu …“, „schmeckt nach …“ oder „auf Basis von …“ ändern daran nichts. Die Bezeichnung „American Malt“ ist ebenfalls unzulässig, weil sie eine Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt.

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10. April 2026

YouTube muss Sponsoring in Influencer-Videos klar kennzeichnen

Urteil des LG Bamberg vom 11.03.2026, Az.: 1 HK O 19/25

Das LG Bamberg hat die Betreiberin der Plattform „yt.com/de“ verpflichtet, gesponserte Influencer-Videos nur zuzulassen, wenn der werbliche Charakter für Zuschauer klar, eindeutig und in Echtzeit erkennbar ist. Ein bloßer Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“, der nur kurz eingeblendet wird und beim Zurückspulen nicht wieder erscheint, genügt hierfür nicht. Zudem muss bei gesponserten Inhalten der Sponsor/die finanzierende dritte Person transparent benannt werden; fakultative Angaben, die Influencer nach Belieben machen können, reichen nicht aus. Ermöglicht die Plattform solche Veröffentlichungen ohne ausreichende Transparenz, kann sie als Host-Provider wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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31. März 2026

Werbung für Cannabis-Therapie auf Vermittlungsportal unzulässig

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2026, Az.: I ZR 74/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Betreiberin eines Vermittlungsportals für Cannabis-Behandlungen zurückgewiesen. Die beanstandeten Internetseiten stellten unzulässige Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 10 Abs. 1 HWG dar, weil sie therapierbare Beschwerden nannten und zugleich Behandlungsanfragen an kooperierende Ärzte ermöglichten. Dass weder ein bestimmtes Präparat noch ein Hersteller genannt wurde, nahm den Angaben nach Auffassung des Senats nicht den erforderlichen Produktbezug. Trotz Wegfalls des Werbeverbots im Betäubungsmittelgesetz blieb das Unterlassungsbegehren aus dem Heilmittelwerbegesetz begründet.

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19. März 2026

Stromvergleichsportal muss Werbung klar kennzeichnen

Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.08.2025, Az.: 6 U 12/25

Der sechste Zivilsenat des OLG Kalsruhe hat entschieden, dass ein Stromvergleichsportal bezahlte Platzierungen deutlich als Werbung kennzeichnen muss. Ist der kommerzielle Zweck nicht hinreichend erkennbar, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Eine unauffällige Kennzeichnung mit dem Hinweis „Anzeige“ genügt nicht, wenn die Einträge wegen ihrer Gestaltung wie reguläre Vergleichsergebnisse oder besondere Empfehlungen des Portals wirken. Eigene Empfehlungssymbole bleiben dagegen zulässig, wenn sie für Verbraucher als subjektive Bewertung des Portals erkennbar sind.

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17. März 2026

BGH: Keine Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron

Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 170/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für medizinisch nicht notwendige Hyaluron-Behandlungen an Nase oder Kinn nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf. Die Einbringung von Hyaluron mittels Kanüle ist nach Auffassung des Gerichts ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes. Die Revision der Beklagten blieb daher ohne Erfolg.

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