

Urteil des LG Osnabrück vom 02.06.2009, Az.: 18 O 106/09
Die Werbeaussage, dass man die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands sei, ist eine Alleinstellungsbehauptung. Der Verbraucher wird trotz der Beschränkung "wahrscheinlich" davon ausgehen, dass die Apotheke auch wirklich die günstigste Apotheke gegenüber der inländischen Konkurrenz ist. Sind die Preise jedoch überhaupt nicht niedriger angesetzt als die der Konkurrenz, sondern bezieht sich lediglich auf einen Paketpreis eines bestimmt zusammengesetzten Warenkorbes, ist eine solche Werbeaussage irreführend und somit wettbewerbswidrig.
Beschluss des VG Düsseldorf vom 28.04.2010, Az.: 27 K 4657/08
Kein Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) liegt vor, wenn in einem ausgestrahlten Fernseh-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat"das Unternehmen Iglo gennant wird. Das ist auch dann der Fall, wenn das Unternehmenslogo nicht zu Werbezwecken in Szene gesetzt wurde, sondern zur journalistisch notwendigen Darstellung der Aufzeichnung im Rahmen des Beitrags dient.
Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 141/07
Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.
Urteil des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 73/07
Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der Behauptung einer Spitzenstellung gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der Kläger ausnahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu können.
Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 129/09
Äußerungen über die geschäftlichen Verhältnisse eines konkurrierenden Unternehmens in Pressemitteilungen, die das eigene Angebot als überlegen darstellen, müssen sich wie andere Angaben im Rahmen vergleichender Werbung am wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot messen lassen.
Urteil des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 60/09
Wirbt ein nur in einigen Ballungsregionen vertretener Kabelbetreiber damit, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne, so ist hierin eine irreführende Werbung zu sehen. Ein regional begrenztes Angebot lässt keinen repräsentativen Rückschluss auf das ganze Bundesgebiet zu, so das OLG Köln.
Urteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 134/07
Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar.
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 77/07
Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung, wenn in der Werbung eines Steuerberaters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.
Zwischen- und Teilurteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 94/07
Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.
Urteil des BVerwG vom 24.09.2009, Az.: 3 C 4.09
Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält.
Urteil des OLG Köln vom 15.01.2010, Az.: 6 U 131/09
Das Gestalten und Nutzen eines Verpackungsdesigns, das dem eines Konkurrenzanbieters gleicht, führt nicht zu einer Herkunftstäuschung, wenn die eigentlichen Produkt- und Herkunftskennzeichen deutlich erkennbar sind.
Allerdings kann dies ein unlauteres Ausnutzen der vom Mitbewerber durch eigene Anstrengungen erworbenen Wertschätzung darstellen und somit ein Wettbewerbsverstoß sein.
Urteil des LG Hamburg vom 12.05.2009, Az.: 312 O 182/09
Wer für ein medizinisches Heilmittel wirbt, muss sich an das Strengeprinzip im Heilmittelwerberecht halten. Dieses fordert, dass eine Werbung, die sich auf Studien stützt und damit eine wissenschaftliche Absicherung vermittelt, sich auf Studien bezieht, die die mitgeteilten Aussagen tatsächlich ergeben. Strenge Anforderung bestehen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können. Werbeaussagen müssen daher gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.
Urteil des EuGH vom 12.06.2008, Az.: C-533/06
Wenn ein Mitbewerber im Rahmen zulässiger, vergleichender Werbung ein Zeichen verwendet, das einer eingetragenen Marke ähnlich ist, so kann der Markeninhaber diese Verwendung nicht auf Basis des allgemeinen Markenrechts untersagen, solange keine Verwechslungsgefahr vorliegt.
Im vorliegenden Fall wurden von einem Konkurrenten die bekannten Luftblasen der O2-Werbung in schwarz-weiß verwendet, um ein O2-Angebot mit einem eigenen Angebot des Werbenden zu vergleichen.
Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2009, Az.: 4 U 105/09
Gemeinsame Leistungen mehrerer Parteien bei der Organisation einer Rennsportveranstaltung, sind nicht als Fremdleistungen anzusehen, wenn sie später von einer der Parteien ohne Zustimmung der anderen verwendet werden.
Im Rahmen gut informierter Verkehrskreise, wie den untereinander gut vernetzten Fans historischen Rennsports, ist die Schwelle der Rufausbeutung als höher anzusehen. Bei zwei unterschiedlichen aber ähnlichen Veranstaltungen muss die Identität des Veranstalters nicht explizit hervorgehoben werden. Eine erkennbare Differenzierung ist ausreichend um eine Täuschung zu vermeiden.
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2009, Az.: 4 U 55/09
In der Alleinstellungswerbung gibt der Werbende vor, alleine eine Spitzenstellung im Bereich seiner Dienstleistung einzunehmen. Im vorliegenden Fall soll das Hörvermögen verbessert unterstützt werden, was durchaus mess- und nachprüfbar ist. Die Richtigkeit der Werbeaussage wird nicht dargelegt, so dass der Nachweis der besseren Leistung im Vergleich zu den Mitbewerbern fehlt. Zudem ist es in der Werbung für Hörgeräte als Medizinprodukte unzulässig so zu tun, als ob der Erfolg sicherlich eintreten wird.
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 3 U 211/08
Bei Vergleichender Werbung zwischen Originalpräparaten und Generika darf nicht damit geworben werden, dass das Generikum eine kostengünstigere Alternative sei, wenn die Anwendungsbereiche beider Medikamente nicht identisch sind. Dies gilt auch dann, wenn sie sich in großen Teilen bezüglich Wirkstoff und Behandlunsgspektrum decken. Werbung für Medikamente unterliegt strengen Voraussetzungen aufgrund des hohen Schutzgutes der Gesundheit und bedarf stets der Eindeutigkeit, Klarheit und Richtigkeit.
Urteil des OLG Hamm vom 16.07.2009, Az. 4 U 38/09
Die Richter des OLG Hamm legten fest, dass derjenige, der mit einem vermeintlich einmaligen Liquidationsverkauf wirbt, sich irreführend verhält, wenn es sich bei dem Verkauf in Wirklichkeit um mehrere gestaffelte Verkäufe handelt. Dieses Vorgehen ist nach § 5 UWG unlauter und stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 30.10.2008, Az.: 16 U 237/07
Warentests genügen den Anforderungen an die Neutralität, wenn die ausgewählten Testprodukte sachlich und funktional miteinander zu vergleichen sind. Der Verbraucher wird aber in die Irre geführt, wenn Nahrungsergänzungsmittel mit einem Arzneimittel verglichen werden. Ein Systemvergleich zwischen den verschiedenen Mitteln ist durchaus zulässig, allerdings darf nicht eine Produktart unangemessen herausgestellt werden.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.12.2008, Az.: 38 O 74/08
Eine Unterlassungspflicht kann meist nicht durch bloße Untätigkeit erfüllt werden, sondern der Störungszustand muss durch aktive Maßnahmen beseitigt werden. Wurde unlauter auf Verpackungsmaterial geworben, betrifft die Verhinderung der Verbreitung dieser nicht nur zukünftige Lieferungen, sondern auch solche, die schon im Einzelhandel sind. Dabei müssen den Einzelhändlern nicht nur die Mittel zur Beseitigung zur Verfügung gestellt werden, sondern diesen auch der Ernst der Lage verdeutlicht werden.
Urteil des LG Dortmund vom 18.12.2008, Az.: 16 O 134/08
Bei der anhaltenden Werbung mit einer Eigenpreisreduzierung stellt sich die Frage, ob der als herabgesetzt bezeichnete Preis sich als Vergleichswert überhaupt noch eigenet. Die Bezeichnung "Sondertarif" ist allerdings spätestens dann irreführend und damit unlauter, wenn der als Normaltarif benannte Preis nicht in den letzten fünf Monaten als Normaltarif angeboten wurde, sondern kontinuierlich der Sonderpreis gegolten hat.
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