

Urteil des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 60/09
Wirbt ein nur in einigen Ballungsregionen vertretener Kabelbetreiber damit, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne, so ist hierin eine irreführende Werbung zu sehen. Ein regional begrenztes Angebot lässt keinen repräsentativen Rückschluss auf das ganze Bundesgebiet zu, so das OLG Köln.
Pressemitteilung des BGH zu den Urteilen vom 23.02.2010, Az.: XI ZR 186/09, 187/09, 188/09 und 190/09
Gegenüber potentiellen oder tatsächlichen Kunden muss ein Kreditinstitut im Rahmen einer Geschäftsanbahnung gewisse Informationspflichten (§ 675 a BGB) erfüllen, damit ein Kunde die verschiedenen Konditionen der Institute vergleichen kann. Gegenüber einem Verbraucherschutzverband gelten diese Pflichten jedoch nicht.
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 77/07
Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung, wenn in der Werbung eines Steuerberaters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.
Pressemitteilung Nr. 28/2010 zum Urteil des BGH vom 4.2.2010, Az.: 1 StR 95/09
Der BGH hat auf die Revisionen der Angeklagten, durch Urteil den Schuldspruch der Geldwäsche teilweise und den der Anstiftung zur Untreue bzw. der Untreue vollumfänglich bestätigt. Bei der Geldwäsche ist grundsätzlich für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals des "Sich-Verschaffens" erforderlich, dass ein Einvernehmen zwischen dem Täter der Geldwäsche und dem Vortäter tatsächlich besteht. Dieses entfällt auch nicht dadurch, dass der Wille des Vortäters in deliktischer Weise - etwa durch Betrug, Nötigung oder Erpressung - beeinflusst wurde, so der BGH.
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.01.2010, Az.: 1 S 63.09
Das staatliche Sportwettenmonopol ist gemäß des Staatsvertrags zum Glückspielwesen nach seiner rechtlichen Ausgestaltung darauf ausgerichtet, dass die Wettleidenschaft in der Bevölkerung kontrolliert begrenzt und die Wettsucht bekämpft werden soll. Glücksspiel darf demnach nur von staatlicher Seite veranstaltet oder vermittelt werden. Erteilte Glücksspielverbote für private Anbieter verletzten diese nicht in ihrem Grundrecht der freien Berufsausübung.
Urteil des BFH vom 15.10.2009, Az.: XI R 52/06
Ein Unternehmen, das im Rahmen sog. "Mailings" ein Bündel von Leistungen in Zusammenhang mit der Planung, Herstellung und Distribution von Serienbriefen für gemeinnützige Organisationen in Italien erbringt, führt gegenüber seinen Auftraggebern eine einheitliche sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG und keine steuerermäßigte Lieferung von Druckschriften aus.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2009, Az.: 6 U 148/09
Wirbt ein Unternehmen mit der Aussage "Erste Europäische CFD-Börse" und einer börslichen Überwachung dieser Handelsplattform, erwartet gerade der nicht sachkundige Interessent die Möglichkeit zur Anlagentätigung im Rahmen eines multilateral agierenden Finanzmarktes unter einer hoheitlichen Überwachung durch die Börse. Werden auf der Handelsplattform jedoch lediglich Produkte eines einzigen Anbieters angeboten und erfolgt keine hoheitliche Überwachung handelt der Anbieter irreführend und somit wettbewerbswidrig.
Urteil des BGH vom 17.07.2009, Az.: 5 StR 394/08
Den Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht treffen, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden.
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.12.2009
Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 erneut bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Dezember letzten Jahres gültigen Satz unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun weiterhin 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
Urteil des OLG Hamm vom 24.09.2009, Az.: 4 U 89/09
Der Kundendatenbestand eines von mehreren Personen betriebenen Unternehmens darf nach dessen Auflösung nicht von einer Person alleine zu eigenen Zwecken übernommen werden. Nach der Auflösung des Unternehmens "InternetadresseS" hatte eine von beiden Parteien allen Kunden mitgeteilt, dass das Unternehmen aufgelöst und nunmehr von ihr allein unter anderem Namen fortgeführt werde. Dies war aufgrund der Tatsache, dass die Datenbestände beiden Parteien gemeinsam zustehen, rechtswidrig.
Pressemitteilung Nr. 36/2009 des LG München I vom 11.12.2009, Az.: 9 HK O 9435/09
Sparkassen dürfen die Abhebung von Geld an einem Bankautomaten mittels einer Kreditkarte einer Direktbank verweigern. Da eine lokale Sparkasse keine marktbeherrschende Stellung im bundesweiten Bankengeschäft einnimmt, handelt sie auch nicht unbillig behindernd gegenüber den Direktbanken.
Urteil des BGH vom 14.10.2009, Az.: VIII ZR 96/07
Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Abbuchungsverfahren als Form des Lastschriftverfahrens vorsehen, sind unwirksam, da nach Einlösung der Lastschrift die Kontobelastung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Dieser Grundsatz, der bisher im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen gebraucht wurde, dehnte der BGH nun auch auf eine Geschäftsbeziehung bei einem Tankstellen-Verwalter-Vertrag aus.
Nachdem die DENIC mit einer überraschenden Pressemitteilung beschlossen hatte am 23.10.2009 sämtliche 1- und 2-Zeichen-Domains, Zahlendomains sowie weitere bisher nicht registrierbare Domains zur Registrierung freizugeben, waren innerhalb weniger Stunden sämtliche 1- und 2-Zeichen-Domains registriert. Bereits vor Start der Registrierung wurden verschiedene einstweilige Verfügungen erwirkt. Es stellt sich für Domaininhaber daher erst heraus, ob diese mit der Registrierung einen Volltreffer gelandet haben oder ob die Registrierung im Desaster endet. Das Rennen um die begehrten Domains dürfte daher erst begonnen haben und noch lange nicht beendet sein.
Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 76/09
Die Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist nach Auflösung des TÜV Monopols im Jahre 1989 auch durch andere anerkannte Prüforganisationen möglich. Eine Werkstatt, die eine angebotene Hauptuntersuchung lediglich mit dem Begriff "TÜV" bewirbt, handelt dann nicht wettbewerbswidrig irreführend, wenn die Hauptuntersuchung auch durch einen TÜV-Mitarbeiter durchgeführt wird.
Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 7 L 676/09.F
Jeder hat nach Maßgabe des § 1 S. 1 Informationsgesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Liegt der Umfang der angeforderten Aktenbestände jedoch bei ca. 10.000 Seiten und enthalten diese zudem in nicht nur unwesentlichem Ausmaß Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, muss der Informationsanspruch Dritter gegenüber dem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand bei der Aktenbearbeitung durch z.B. notwendige Schwärzung, zurücktreten.
Urteil des OLG Celle vom 18.06.2009, Az.: 13 U 9/09
In der postalischen Übersendung eines Vertragsentwurfs ist an sich noch keine arglistige Täuschung zu sehen, § 123 BGB. Vielmehr sind Indizien in einer Gesamtbetrachtung abzuwägen. Zur Täuschung eignen sich die Aussagen, dass es "wie immer" sei und vom örtlichen Telefonbuch angerufen werde genauso wie der handschriftlich bereits vorausgefüllte Vertrag, der den Eindruck einer bestehenden Geschäftsbeziehung erweckt. Andernfalls sei zumindest klarzustellen, dass es sich um die Anbahnung eines neuen Vertragsverhältnisses handele.
Beschluss des OLG Celle vom 24.07.2009, Az.: 13 W 48/09
Der in einer Auftragsbestätigung enthaltene Hinweis auf die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Einsehbarkeit auf der Internetseite des Verwenders oder in dessen Geschäftsräumen genügt auch im kaufmännischen Rechtsverkehr den Formerfordernissendes Art. 23 Abs.1 Satz 3 EuGVVO an den Abschluss einer Vereinbarung über einen internationalen Gerichtsstand nicht, wenn der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner nicht zugleich übersandt wird oder ihm im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung aufgrund vorangegangener Verträge bereits vorliegt.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 28.07.2009, Az.: 16 U 257/08
Der Inhaber einer Imbissbude hat gegen den Verleger einer Zeitung, die eine Imbissbewertung veröffentlicht, keinen Anspruch auf Nennung von Name und Anschrift des Verfassers des Artikels.
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18.05.2009, Az.: 2 S 1203/08
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist eine Rundfunkgebühr nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden. Diese Gebührenfreiheit gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Die Fahrt mit seinem Kraftfahrzeug eines selbstständigen Friseurmeisters von seiner Wohnung zu seinem Friseursalon fällt unter den Begriff der gewerblichen Nutzung.
Beschluss des KG Berlin vom 26.06.2009, Az.: 5 W 59/09
Es stellt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n.F. und eine systematische Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG dar, die Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf der Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 1, § 355 BGB einzuleiten ohne organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass Widerrufe der Kunden sofort berücksichtigt werden.