

Neuer Ärger bei dem umstrittenen Google Street View Projekt: Nachdem sich in Deutschland schon von Anfang an zahlreicher Widerstand gegen den Straßenfoto-Dienst aufgrund erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken formiert hat, kämpft Google erneut mit dem Image als "Datenkrake".
Tagtäglich muss die Industrie gegen die Verbreitung von Raubkopien urheberrechtlich geschützter Werke kämpfen. Vor allem die Nutzung von sog. Tauschbörsen, in denen Musik-Dateien, Filme oder Computer-Programme kostenlos der breiten Masse unbefugt zur Verfügung gestellt werden, macht den Rechteinhabern zu schaffen. Ferner stößt man in nahezu allen Bereichen des Internets auf das Phänomen, dass per paste & copy urheberrechtlich geschützte Bilder oder Texte einfach ohne Einwilligung des eigentlichen Urhebers verwendet werden. Es kommt zu vielfältigen Verletzungen der Rechte der geistigen Schöpfer dieser Werke.
Neuigkeiten bei Amazon: Die Verkaufsplattform gibt ihren gewerblich tätigen Händlern vor, dass diese ihre Waren nirgends günstiger als bei Amazon anbieten dürfen.
Dies betrifft alle Waren, die Verkäufer bei Amazon über den Marketplace einstellen, und gilt auch für jene Waren, die über andere "nicht ladengeschäftsgebundene Vetriebskanäle" angeboten werden.
Nach wie vor müssen Vertreter der Film-, Musik- und Softwareindustrie erhebliche Umsatzverluste durch das private Tauschen ihrer urheberrechtlich geschützten Werke in sogenannten Peer-2-Peer-Netzwerken hinnehmen. Über Filesharing-Systeme wie eMule oder BitTorrent schließen sich Nutzer zu einer Gemeinschaft zusammen und tauschen die Daten ihrer Rechner. Es findet nicht nur ein Download einer urheberrechtlich geschützten Datei statt, vielmehr bietet der Nutzer auch entsprechende Dateien selbst anderen Teilnehmern zum Upload an. Er stellt ebenfalls die auf seinem Rechner vorhandenen Dateien anderen Teilnehmern an dem P2P-Netzwerk zum illegalen Download zur Verfügung.
Kann das bloße Anschauen eines Films im Internet bereits illegal sein? – Rechtliches Vorgehen gegen Filmportale wie Kino.to
Internetportale, die aktuelle Kinofilme und TV-Serien kostenlos und an sich illegal zum Anschauen anbieten, erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit bei Nutzern. Für die Filmindustrie stellen sich derartige Portale hingegen als Alptraum dar. Hatte man nicht bereits durch Raubkopierer in den vergangenen Jahren herbe Umsatzverluste hinzunehmen, so verliert man durch die Nutzung von solchen Filmportalen auch im kommerziellen Vertrieb von Filmen einmal mehr erheblich viele Kunden.
Das europäische Kartellrecht, dem sich das deutsche weitgehend angeglichen hat, dient dem Schutz des unverfälschten Wettbewerbs und der Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen. Schutzgut ist nicht zuletzt der Endverbraucher, der z.B. von einer Vielzahl von Anbietern auf dem Markt profitiert und dem kartellrechtswidrige Praktiken, z.B. einheitlich hohe Preise der Branchenriesen aufgrund von geheimen Absprachen, schaden.
Nun ist es offiziell: Das am 1. Februar 2010 in Kraft getretene und äußerst umstrittene Bankdatenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ist ungültig. Mit einer eindeutigen Mehrheit von 378 zu 196 Stimmen lehnten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Vereinbarung ab.
Wir bedanken uns für ein erfolgreiches Jahr 2009. Erfreulicherweise konnten wir auch dieses Jahr weiter wachsen. Aus 15 Mitarbeitern im Jahr 2008 wurden nun 24 Mitarbeiter. Wie gewohnt legen wir Wert auf unsere fachliche Spezialisierung und Fortbildung sowie auf die Optimierung unseres Internetauftritts mit neuen Inhalten und Funktionen. Lesen Sie hier mehr zu unserem Jahresrückblick 2009.
Nachdem die DENIC mit einer überraschenden Pressemitteilung beschlossen hatte am 23.10.2009 sämtliche 1- und 2-Zeichen-Domains, Zahlendomains sowie weitere bisher nicht registrierbare Domains zur Registrierung freizugeben, waren innerhalb weniger Stunden sämtliche 1- und 2-Zeichen-Domains registriert. Bereits vor Start der Registrierung wurden verschiedene einstweilige Verfügungen erwirkt. Es stellt sich für Domaininhaber daher erst heraus, ob diese mit der Registrierung einen Volltreffer gelandet haben oder ob die Registrierung im Desaster endet. Das Rennen um die begehrten Domains dürfte daher erst begonnen haben und noch lange nicht beendet sein.
Bereits im Mai 2009 haben wir über ein Gesetz, das Verbraucher vor sogenannten Cold Calls besser schützen soll, berichtet (Hilft ein neues Gesetz gegen lästige Werbeanrufe?). Dieses Gesetz wurde gestern verkündet und tritt ab heute in Kraft. Beweggrund hierfür war es, Verbraucher besser vor unzulässigen Cold Calls und sogenannten Kostenfallen dubioser Unternehmer zu schützen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Gesetzesänderung auch direkte Auswirkungen auf das Widerrufsrecht bei der Ausführung von Dienstleistungen im Fernabsatzverkehr hat.
Pressemitteilung des BMJ vom 03.08.2009
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung stärkt die Rechte der Verbraucher. Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich darin eingewilligt hat. Während des Anrufs darf die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Am Telefon abgeschlossene Verträge über Zeitungen oder Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden. Verträge über Dienstleistungen, die am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurden und bei denen nicht über das Widerrufsrecht in Textform belehrt wurde, können künftig auch widerrufen werden. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses im Fall des Anbieterwechsels bedarf nun der Textform, wenn der neue Anbieter die Formalitäten regelt.
Mit Spannung erwartet werden darf das Urteil des EuGH zur so genannten AdWord-Werbung bei Google. Bei diesem Werbeverfahren hat der Kunde die Möglichkeit, auf das Auftreten bestimmter Suchbegriffe (Keywords) hin eine kontextbezogene Werbeanzeige schalten zu lassen. Klar, dass dies auch die Werbeindustrie auf den Plan bringt, und so verwundert es nicht, dass mittlerweile eine Vielzahl von Verfahren anhängig ist, in denen Unternehmen einen Missbrauch ihrer Marken oder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht beklagen.
Besonders vermeintlich günstige Telefonverträge, Internetzugänge und Mobilfunkanschlüsse werden im Wege von so genannten Cold Calls vermittelt, ohne dass die Angerufenen dies eigentlich wollen. Die Tricks der Anrufer sind raffiniert und oftmals ist der angegebene Anrufsgrund nur vorgetäuscht. In Kürze soll nun ein neues Gesetz in Kraft treten, welches den Verbraucher vor solch unliebsamen Anrufen schützen soll.
Open Source wird heutzutage zunehmend Bestandteil des ganz normalen Geschäftslebens. Dadurch stellt sich für immer mehr Firmen und Behörden die Frage, auf welche lizenzrechtlichen Besonderheiten sie achten müssen. Viele fragen sich: Warum Lizenzrecht? Open Source ist doch kostenlos und rechtsfrei, darf man damit nicht machen was man will? Welche Lizenzen gilt es schon zu beachten?
Mitteilung des Bundeskabinetts vom 10.12.2008
Durch die Neuregelung des BDSG soll mehr Einfluss auf die Verwendung personenbezogener Daten gewährleistet sein. Insbesondere soll auch der illegale Datenhandel erschwert werden. Daneben sieht der Gesetzesentwurf ein Siegel für die Unternehmen vor, die freiwillig mehr Transparenz erlauben.
Freie Software wird längst nicht mehr nur von ehrenamtlichen Entwicklern geschrieben. Mittlerweile sind maßgeblich auch Firmen daran beteiligt - kleine Unternehmen bis hin zu großen Gesellschaften. Zu zahlreichen freien Produkten gibt es auch kostenpflichtige Varianten, die teils unter anderem Namen angeboten werden und sich durch erweiterte Funktionalität vom freien Pendant abheben.
In diesem Zusammenhang befasst sich dieser Artikel mit folgenden Fragen:
Wie können Firmen Software mit zusätzlichen Funktionen am Markt anbieten, wenn sie doch den Quelltext mitliefern müssen? Wieso kauft jemand das Programm überhaupt, wenn es auch frei erhältlich ist?
Seit Anfang September gewährt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) auf Grund seiner Reform durch das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ dem Urheber nunmehr unmittelbar einen Auskunftsanspruch gegen den Provider. So bietet § 101 Abs. 2 UrhG dem Rechteinhaber die Möglichkeit den Provider selbst auf Erteilung der Auskunft, welcher Person die recherchierte IP-Adresse zugeordnet werden kann, in Anspruch zu nehmen.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurde mit Wirkung zum 30.12.2008 geändert
In den letzten Tagen des letzten Jahres, am 30.12.2008, ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einigen wesentlichen Neuerungen in Kraft getreten. Diese Überarbeitung des UWG war aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich. Am 11.06.2005 ist die Richtlinie 2005/29/EG des europäischen Parlamentes und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern (UGP-Richtlinie) in Kraft getreten. Die Vorschriften der UGP-Richtlinie hätten bereits bis 12.06.2007 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen und waren – auch ohne Umsetzung in nationales Recht – ab 12.12.2007 in Deutschland anwendbar. Insofern galten die im folgenden darzustellenden Änderungen des UWG bereits seit Ende 2007.
In einem von unserer Kanzlei erwirkten Beschluss (Az. 6 W 157/08) hat das OLG Frankfurt a.M. auch bei lang zurückliegenden Wettbewerbsverstößen (ca. sechs Monate) von beendeten Angeboten eine Eilbedürftigkeit bejaht. Der Beschluss des OLG Frankfurt ist nach unserer Kenntnis die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich mit dieser Thematik befasst.
Die E-Mail nimmt als Kommunikationsmedium einen immer höheren Stellenwert ein und gehört in vielen Firmen schon seit langem zu den kritischen Komponenten im Geschäftsbetrieb. Doch auch hier lauern juristische Gefahren. Betreiben Sie einen eigenen Mailserver und filtern auf Spam und Viren? Oder filtern Sie absichtlich nicht? Ob Sie dies jeweils rechtskonform tun, das erfahren Sie im folgenden Artikel.
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