

Bislang herrschte zwischen der Google-Tochter "Youtube" und der "Hüterin über die Musikrechte" Gema dahingehend Einigkeit, dass Youtube pauschal an die Verwertungsgesellschaft einen bestimmten Betrag für die auf ihrem Portal zur Verfügung gestellten Musikvideos zahlte.
Mit Auslauf des Vertrages stellte sich nunmehr die Frage, wie in Zukunft mit den Videos, die durch die Gema geschützt sind, zu verfahren sei. Neben der Forderung nach mindestens 1 Cent pro aufgerufenem Video soll auch mehr Transparenz in Bezug auf die Nutzungsdaten durchgesetzt werden. Nur so seien Musiker und Verlage angemessen zu vergüten.
Solange keine Einigung erzielt wird, sperrt die Webseite daher alle Videos von Plattenfirmen, unabhängig davon, ob diese nun tatsächlich dem Schutz der Gema unterliegen. Illegale Raupkopien und und inoffizielle Versionen der Originalvideos sind jedoch immer noch im Netz auf der Portalseite zu finden und können dort abgerufen werden. Dies schadet sowohl der Musikbranche als auch Youtube, da letztlich beide von dem Onlineangebot profitieren.
Unser Rechtsanwalt Julian N. Modi stellte dahingehend fest, dass es "am sichersten wäre [...], die ganze Webseite zu schließen, bis es eine Einigung gibt".
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