

Wie kürzlich bekannt wurde, hat sich ein findiger russischer Unternehmer die Tastenkombination ; - ) als Marke schützen lassen. Sowohl bei Unternehmern als auch bei sonstigen Privatpersonen hat dies zu einigem Erstaunen geführt, zumal die Benutzung einer solchen Tastenkombination als sog. Smiley quasi schon zum festen Bestandteil der modernen Kommunikation gehört.
Wie Herr Rechtsanwalt Modi in seinem Interview gegenüber der Frankfurter Rundschau mitteilt, wird die Tatsache, dass eine solche Tastenkombination als Marke geschützt wird, nicht gleich dazu führen, dass jedermann bei der künftigen Verwendung der entsprechenden Marke Lizenzgebühren an den Markeninhaber zu bezahlen hat. Privatpersonen wird es ohne Weiteres in Zukunft möglich sein die Tastenkombination ; - ) oder ähnliche Zeichenfolgen zu benutzen, ohne eine Markenverletzung zu begehen.
Relevant im Sinne des Markenrechts ist allein die Verwendung einer fremden Marke im geschäftlichen Verkehr. Demnach kann zwar einem Unternehmen tatsächlich die Verwendung einer solchen Tastenkombination innerhalb der Werbung untersagt bzw. nach Zahlung einer entsprechenden Lizenz wieder gestattet werden. Entscheidend ist aber wiederum auch, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke ; - ) letztlich Schutz genießt. So kann der Markeninhaber außerhalb der geschützten Waren und/oder Dienstleistungen auch anderen Unternehmen die Verwendung seiner Marke nicht ohne Weiteres verbieten
Erstaunlicherweise konnte Herr Rechtsanwalt Modi auf Grund des genannten Interviews im Rahmen von Recherchen auch feststellen, dass ein finnischer Unternehmer die Tastenkombination : - ) bereits im Jahre 2006 in Europa als Marke anmelden bzw. schützen ließ.
Es bleibt in diesem Sinne abzuwarten, bis weitere Unternehmen auf die Idee kommen, sich ähnliche, bekannte Tastenkombinationen schützen zu lassen.
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