

Der Streit zwischen dem Computerhersteller "Apple" und den deutschen Importeueren über die anfallenden Urheberrechtsabgaben geht in die nächste Runde. Nachdem entsprechende Vertragsverhandlungen zwischen Apple und den Importeuren vor wenigen Tagen gescheitert sind und sich Apple-Chef Steve Jobs weiterhin weigert eine Erklärung zur Kostenübernahme - im Gegensatz zu anderen Herstellern - abzugeben, wurden bereits Preiserhöhungen bezüglich der Apple-Produkte angekündigt.
"Apple wird über kurz oder lang die Gebühren entrichten", schätzt Rechtsanwalt Julian N. Modi von der Augsburger Kanzlei Hild die Lage ein. "Denn zum
einen muss das Unternehmen selbst die Gebühren entrichten, wenn es sie selbst unmittelbar an Endkunden verkauft. Deshalb bleibt abzuwarten, dass es die Gebühren auch für Zwischenhändler übernimmt, da durch diese ja auch mehr Kunden erreicht werden", so der auf Urheberrecht spezialisierte Jurist. Deshalb könnten seiner Einschätzung nach E-Commerce-Händler weiterhin ruhigen Gewissens etwa iPods auf ihren Websites anbieten. Modi geht von einer Lösung des Problems noch vor dem Start des Weihnachtsgeschäfts aus.
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Auch das OLG Köln hat in seiner Leitsatzentscheidung vom 04.10.1996 die Verpflichtung eines Händlers von Telefax-Geräten zur Zahlung einer angemessenen "Vervielfältigungs-Vergütung" für die Veräußerung oder das sonstige Inverkehrbringen der Geräte betont.
»Urteil des OLG Köln, Az.: 6 U 125/95
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