04. Februar 2010

Löschungsanspruch bei offenkundig rechtsmissbräuchlicher Domainregistrierung

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.11.2009, Az.: 2-21 O 139/09

Grundsätzlich trifft die DENIC bei der Eintragung von Internetadressen eine äußerst eingeschränkte Nachprüfungspflicht auf Eingriffe in Rechte Dritter. Die Prüfpflicht ist aber dann zu bejahen, wenn es sich um ganz offenkundige Eingriffe oder um sonst, z.B. durch gerichtliche Entscheidungen, dokumentierte Vorgänge handelt. Insbesondere ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Namensschutz weit zu fassen, um eine Zuordnung zu erleichtern. Im vorliegenden Fall, in welchem die Domains "regierung-mittelfranken.de", "regierung-oberfranken.de", "regierung-unterfranken.de" sowie "regierung-oberpfalz.de" betroffen waren, stellte das Gericht fest, dass eine sinnvolle Nutzung außerhalb der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht denkbar sei und insofern eine offenkundig rechtsmissbräuchliche Nutzung durch Dritte vorlag. Die DENIC hatte dementsprechend die Registrierung der Domains aufzuheben.
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04. Februar 2010

Durchsuchung von Privatwohnung rechtswidrig

Beschluss des BVerfG vom 09.07.2009, Az.: 2 BvR 1119/05

Die Anordnung der Durchsuchung von Privatwohnungen wegen des Verdachts der "unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen" in der Zeit vor Erlass des Urteils BVerfGE 115, 276, verstößt gegen die in Art. 13 Abs. 1 GG garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung und ist somit rechtswidrig. Die Norm § 284 StGB, auf die man Anfangsverdacht und Durchsuchungsanordnung stützte, war zu der Zeit mangels Vereinbarkeit mit Art. 12 GG nicht anwendbar.
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04. Februar 2010

„Mailings“

Urteil des BFH vom 15.10.2009, Az.: XI R 52/06

Ein Unternehmen, das im Rahmen sog. "Mailings" ein Bündel von Leistungen in Zusammenhang mit der Planung, Herstellung und Distribution von Serienbriefen für gemeinnützige Organisationen in Italien erbringt, führt gegenüber seinen Auftraggebern eine einheitliche sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG und keine steuerermäßigte Lieferung von Druckschriften aus.
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04. Februar 2010

Die Werbung mit fremden Testergebnissen

Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 129/09

Die Werbung eines Unternehmens mit fremden Testergebnissen kann unzulässig sein. In der Werbung muss deutlich gemacht werden, dass sich die Testergebnisse nicht auf das werbende, sondern auf ein anderes Unternehmen beziehen. Erfolgt diese Aufklärung nicht, handelt es sich um einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.
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04. Februar 2010

Werbung mit „2-jähriger Garantie“

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09

Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.

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03. Februar 2010

Anbieten fremder Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren nur mit Zustimmung

Urteil des Hanseatischen OLG vom 11.02.2009, Az.: 5 U 154/07 Erneut hat das OLG Hamburg entschieden, dass das Anbieten fremder Tonaufnahmen im Wege des sog. Streaming-Verfahrens einer Zustimmung des Tonträgerherstellers bedarf. Das Angebot, bei dem Tonaufnahmen über Internet-Streams für Dritte kostenpflichtig angehört werden können, ist als öffentliche Zugänglichmachung zu qualifizieren. Aufgrund der systematischen Einordnung zwischen den Vortrags-, Ausführungs- und Vorführungsrechten und dem Senderecht folgt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung nicht erfordert, dass Musikaufnahmen durch Herunterladen in den Besitz des Nutzers gelangen. Werden die Aufnahmen ohne die Zustimmung des Tonträgerherstellers zugänglich gemacht, stehen diesem demnach Unterlassungsansprüche zu.
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03. Februar 2010

„ladiesfirst.tv“ ist eintragungsfähige Marke

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 57/08

Das Bundespatentgericht hat beschlossen, dass der Begriff "ladiesfirst.tv" ausreichende Unterscheidungskraft als Marke für Fernseh- und Onlinesendungen aufweist. Die Redewendung "Ladies first" ist im Alltag gebräuchlich und wird von der Allgemeinheit als Höflichkeitsfloskel qualifiziert. Das BPatG begründet die Unterscheidungskraft damit, dass der Verbraucher erst gedankliche, analytische Zwischenschritte vornehmen muss, um den Begriff mit der Ausstrahlung von Fernseh- und Onlinesendungen in Verbindung zu bringen.
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03. Februar 2010

Preisangaben im Internet

Urteil des LG Bonn vom 22.12.2009, Az.: 11 O 92/09

Die Preisangabenverordnung legt Unternehmern, die an Letztverbraucher Waren oder Leistungen im Fernabsatzverkehr anbieten, gewisse Anforderungen hinsichtlich der Preisangaben auf. Darunter fällt unter anderem auch die Angabe, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Bei bloßen Beispielangaben ("z.B. ab ...€") für Leistungen oder Waren genügt es aber, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Hinweis bezüglich der Umsatzsteuer im späteren Verlauf der Kommunikationsprozesse mit dem Verkäufer, aber vor der Kaufentscheidung, erfährt.
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03. Februar 2010

150,- Euro für geklaute Filmkritiken

Urteil des LG Köln vom 23.09.2009, Az.: 28 O 250/09 Neben Filmen genießen auch deren Besprechungen und Filmkritiken urheberrechtlichen Schutz. Demzufolge dürfen auch diese nicht unerlaubt kopiert und veröffentlich werden. Wird aber dennoch das geschützte Material unberechtigt verwendet, stehen dem Nutzungsberechtigten Schadensersatzansprüche zu. Die Parteien des vorliegenden Falls betrieben beide eine Online-Plattform, über die sie Filmkritiken veröffentlichten. Die Beklagte kopierte von der Klägerin unberechtigter Weise einige Filmbesprechungen, um sie auf ihrer eigenen Plattform online zu stellen. Mit einem Arbeitsaufwand von rund drei Stunden pro Filmbericht sah das LG Köln einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 150,- Euro pro Filmkritik als angemessen an.
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03. Februar 2010

Ausnahmeregelung für Promis

Urteil des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 756/09 Grundsätzlich dürfen Ablichtungen einer Person nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Personen der Zeitgeschichte wie Prominenten wird hiervon aber eine Ausnahme gemacht. Werden beispielsweise "Promi-Fotos" in Zeitschriften veröffentlicht, muss neben dem wirtschaftlichen Interesse der Verlages auch immer ein Informationszweck für die Allgemeinheit mit der Veröffentlichung verfolgt werden. Kann jedoch ein solcher Informationszweck nicht festgestellt werden, ist die Veröffentlichung ohne entsprechende Einwillung des Prominenten rechtswidrig.
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