

Neu im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG vor, in der unserem Mandanten durch Rechtsanwalt Dr. Bahr vorgeworfen wird, dass er in seinem Online-Shop Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb begangen hätte.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.02.2013, Az.: 3 W 81/13
Bei der Streitwertbemessung wegen Fotografien, die aus einer eBay-Auktion von einem Dritten ohne Einräumung der Nutzungsrechte erfolgte, muss der Wert des verletzten Rechts sowie Umfang und Ausmaß der Verletzung und das Verschulden des Verletzers, genannt Angriffsfaktor, berücksichtigt werden. Auf den Erlös des abgelichteten Artikels kann dagegen nicht abgestellt werden, auch weil dieser bei eBay oftmals großen Schwankungen unterliegt. Regelmäßig kann ich solchen Fällen der unberechtigten Nutzung bei Privatverkäufen ein Aufschlag von 100% für das Ausbleiben der Nennung des Urhebers addiert werden.
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Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer, da dieser eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Er soll mittels einer Internettauschbörse den Film "Blitz“ zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben.
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Erneut werden wir von einem Mandanten wegen einer Abmahnung von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt. Unser Mandant soll unerlaubt den Film "Wickie auf großer Fahrt" in der Internettauschbörse "bittorrent" öffentlich zugänglich gemacht haben.
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Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk mahnen eine unserer Mandantinnen im Auftrag der G&G Media GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an zwei pornographischen Filmen an.
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH vor.
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerbs e.V. erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, angeblich auf seiner Internetseite mit verschiedenen AGB-Klauseln gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.
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Unser Mandant hat eine Abmahnung von Herrn Patrick Jander, ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuß und Jankford PartG, erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.
Kommentar zum Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 150/11
Wird eine Vielzahl von Domains erstmalig registrierbar und erfolgt sodann auch die Registrierung in großer Zahl, haftet der Admin-C nicht per se für Rechtsverletzungen Dritter. Eine Haftung kommt viel mehr nur dann in Frage, wenn besondere gefahrerhöhende Umstände einfallen. Lesen hierzu unseren Artikel zum aktuellen Urteil des BGH.
Versäumnisurteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: I-4 U 179/12
Erneut konnten wir einem Internethändler ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen erfolgreich nachweisen.
Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr. Geltend gemacht wurde, dass unsere Mandantin im Online-Verkauf Spielzeug ohne Angabe der gesetzlichen Warnhinweise verkaufen würde. Nunmehr wurde in dem von uns eingeleiteten Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung zu Lasten von Frau Röhr wieder aufgehoben.
Urteil des OLG Celle vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12
Die Werbung "kostenlose Schätzungen" stellt keine Selbstverständlichkeit dar und ist damit nicht wettbewerbswidrig. Vorliegend bot ein Goldschmied für den Ankauf von Edelmetallen kostenlose Schätzungen an. Dies ist jedoch keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, die vom Verbraucher stets erwartet werden kann, auch wenn eine solche bei Goldschmieden marktüblich ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Sonderleistung.
Urteil des OLG Koblenz vom 20.12.2012, Az.: 6 W 615/12
Während der Begriff "Stubbi" bundesweit markenrechtlich geschützt ist, so wird er in der Region Koblenz auch umgangssprachlich für eine bestimmte Bierflaschenform verwendet. Aus diesem Grund ist dort die Werbung mit diesem vor Ort beschreibenden Begriff entgegen dem Willen der Markeninhaberin erlaubt.
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Uns liegt eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH vor, in der unserem Mandanten durch die Rechtsanwälte von Nieding, Ehrlinger, Marquardt vorgeworfen wird, dass er in seinem Online-Shop auf eBay Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb begangen hätte.
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung des Filmwerks "The Dark Knight Rises".
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 17.10.2012, Az.: 5 U 166/11
Selbst wenn die Idee und das Thema eines Bildes in einer anderen Collage erkennbar übernommen wurde und zwischen den Bildern gewisse Ähnlichkeiten bestehen, so liegt hierin noch keine Urheberrechtsverletzung. Es kommt vielmehr auf die konkrete Gestaltung der sich gegenüber stehenden Bilder an und ob diese tatsächlich übereinstimmend oder nicht doch deutlich unterschiedlich sind.
Kommentar zum Urteil des LG Regensburg vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12
Auch ein gewerbsmäßiger Internet-Auftritt auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum vorweisen. Dabei stellt ein nicht vorhandenes bzw. unvollständig angegebenes Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Eine relativ hohe Anzahl von nahezu gleichlautenden Abmahnungen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich hierbei um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handelt, wenn einerseits eine geringe Kostenerstattung gefordert wird und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit zwischen der Abmahn- sowie der gewerblichen Tätigkeit gewahrt ist.
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Stecker Kabel Adapter UG vor. In der durch die Rechtsanwälte SANDHAGE ausgesprochenen Abmahnung werden verschiedene Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb durch unseren Mandanten gerügt.
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Immobilienagentur Hamburg erhalten. In der durch die Rechtsanwälte Dr. Weiland und Partner ausgesprochenen Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz begangen, sowie wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt habe.
Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 199/10
a) Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein.
b) Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.
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Die Kanzlei ReedSmith LLP mahnt im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab. Darüber hinaus wird ein Verstoß gegen ihre AGB gerügt.
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