

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12
Das Bewerben von Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün.“ sowie „unendlich recyclebar“ und „FE“ stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar. Umweltbewusstsein spielt für Verbraucher eine immer größere Rolle. Doch aus Blech gefertigte Dosen sind gerade nicht umweltfreundlich, genau dieser Eindruck wird jedoch durch die Slogans erweckt. So greift der Verbraucher eher zum beworbenen Produkt, was eine Behinderung der Wettbewerber darstellt und nun gerichtlich untersagt wurde.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns liegt erneut eine Abmahnung der AEGIS Multimedia Service GmbH, welche durch Rechtsanwalt Tobias Selig ausgesprochen wurde, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung an dem russischen Filmwerk „Что творят мужчины“ („Was Männer wollen“) begangen hätte.
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Uns liegt eine Abmahnung der Rolex S.A und Rolex Deutschland GmbH vor, in der unserem Mandanten durch die Loschelder Rechtsanwälte vorgeworfen wird, dass er im Internet mit irreführenden Aussagen wirbt und dadurch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
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Abermals mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Uns erreicht eine Abmahnung der AEGIS Multimedia Service GmbH, welche durch Rechtsanwalt Tobias Selig ausgesprochen wurde. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung an dem russischen Filmwerk „Что творят мужчины“ („Was Männer wollen“) begangen hätte.
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Die Rechtsanwälte Waldorf mahnten einen unserer Mandanten im Namen der Sony Music Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Die Rechtanwälte Kornmeier & Partner mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Embassy of Music GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.
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Unserem Mandanten gegenüber wurde von der Autohaus R. Schraml GmbH eine auf Unterlassung gerichtete Abmahnung durch die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH ausgesprochen.
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Die Photocinerent S.A.R.L. (vormals Alta Media Productions S.A.R.L.), vertreten durch deren Geschäftsführer Albrecht Gerlach, mahnt durch Rechtsanwalt Fortemeyer einen unserer Mandanten wegen angeblicher Boykottaufrufe ab.
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Uns liegt eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Komning, wegen des Ausstrahlens des Sendeprogramms in der Öffentlichkeit ohne den "Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine", vor.
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Rechtanwälte Waldorf Frommer mahnen abermals einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Verlagsgruppe Random House GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Rechtanwälte Waldorf Frommer mahnen abermals einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab. Dieses Mal im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany.
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Uns liegt eine Abmahnung der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH wegen angeblich widerrechtlichen Plagiatsvertriebs durch unseren Mandanten vor. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Ettrich Rechtsanwälte.
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Abermals mahnen die Sasse & Partner Rechtsanwälte im Namen der Senator Film Verleih GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.
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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG vor, in welcher unserem Mandanten durch die Kanzlei Dr. Bahr verschiedene Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen vorgeworfen werden.
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Abermals liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consultig Ltd. vor. Unser Mandant soll das Urheberrecht an einem Filmwerk verletzt haben.
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Koch Media GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel vor.
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Die Techland Sp. Z o. o. mahnt durch .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel ab.
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Die Firma Auto Will GmbH mahnt durch Rechtsanwalt Michael Heymann einen unserer Mandanten wegen eines angeblich rechtswidrigen Eingriffs in den ausgeübten Gewerbebetrieb ab.
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