

Urteil des OLG Koblenz vom 28.03.2012, Az.: 9 U 1166/11
Kündigt ein Verbraucher einen Vertrag ordnungsgemäß und wird daraufhin fernmündlich ein Tarifwechsel vereinbart, so steht dem Verbraucher erneut ein Widerrufsrecht zu. Auf Grund der Änderung von wesentlichen Vertragsinhalten wird ein neuer Leistungsgegenstand vereinbart. Dies geht daher über eine lediglich als „Tarifanpassung“ bezeichnete Modifizierung des ursprünglichen Vertrages hinaus und stellt sich als Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages dar. Auch ist der Verbraucher in gleichem Umfang bezüglich des Änderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig und damit entsprechend über sein Widerrufsrecht zu belehren.
Urteil des BGH vom 14.03.2012, Az.: VIII ZR 113/11
Eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat.
In den ersten beiden Teilen unserer Artikelserie zum eCommerce-Recht haben wir Ihnen bereits u.a. die aktuelle Rechtsprechung zur 40-Euro-Klausel, den Anforderungen an ein Garantieversprechen, der Angabe von Lieferkosten und der Impressumspflicht für Fanseiten auf Facebook aufgezeigt.
Im letzten Teil dieser Serie werden wir Ihnen darlegen, wie die Gerichte z.B. zur Werbung mit Markenlogos, dem nachträglichen Ausschluss der Gewährleistung, der Zulässigkeit von Ersatzzustellungen an Nachbarn und zu Google AdWords entschieden haben.
Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10
Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.
Immer wieder ist der Internet-Marktplatz für Geschäftskunden melango.de dazu gezwungen, seine Gebühren gerichtlich einzuklagen. Die Kunden von melango.de berufen sich im Wesentlichen darauf, dass melango.de die Methoden einer Abo-Falle anwende. Daher hat ein Kunde vor dem Amtsgericht Burgwedel, Versäumnisurteil vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11, negative Feststellungsklage erhoben. Da melango.de trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwesend war, wurde ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Kunden erlassen.
Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 28.03.2012, Az.: 19 U 238/11
Wird ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt, darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Da die Bank mit der Führung eines Pfändungsschutzkontos eine gesetzliche Pflicht erfüllt, darf sie für diese Leistung keine Zusatzgebühren verlangen. Entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligen die Kunden unangemessen und sind damit nichtig.
Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10
a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.
b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
Skrupellose Geschäftemacher nutzen die Unaufmerksamkeit mancher Menschen aus. Sie versuchen im Internet, per Telefon oder mittels Email die Menschen abzuzocken.
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über drei aktuelle Abzockmethoden gegeben.
Der erste Teil unserer dreiteiligen Artikelserie beschäftigte sich mit der Werbung mit Produktbildern, Statt-Preisen, Garantien und dem Ort der Nacherfüllung sowie der sogenannten doppelten 40-Euro-Klausel.
Der zweite Teil unserer dreiteiligen Artikelserie beleuchtet u.a. die Spielzeugrichtlinie und die Belehrung über ein Nichtbestehendes Widerrufsrecht. Den klassischen Problemkreisen, wie der Grundpreisangabe auf eBay und der Verwendung fremder Produktbilder, wurden neue Facetten hinzugefügt. Schließlich entschied der BGH über die Frage, wer die Kosten der Ein- und Ausbaukosten der defekten Ware zu tragen hat.
Urteil des LG Detmold vom 22.02.2012, Az.: 10 S 163/11
Bricht der Verkäufer einer eBay-Auktion das Angebot vorzeitig ab, ist der Vertrag trotz eines unverhältnismäßig geringen Angebotspreises wirksam. Der Verkäufer kann sich hierbei nicht auf Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Rechtsmissbrauch berufen, da er ja gerade selbst durch den Abbruch der Auktion für das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gesorgt hat.

Wenn die Kündigungsfrist verpasst wird, verlängert sich in der Regel ein Telekommunikationsvertrag um die ursprüngliche Laufzeit. Daher stellt sich regelmäßig die Frage wie und wann ein DSL-Vertrag fristgerecht gekündigt werden kann? Dieser Problemkreis wird dadurch verschärft, dass sich dies nach dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns berechnet und der Vertragsbeginn im „Kleingedruckten“ gern versteckt wird.
Urteil des LG Berlin vom 05.09.2006, Az.: 103 O 75/06
Die Eröffnung eines eBay-Shops allein begründet noch keine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB. Jedoch kann eine hohe Anzahl an eingestellten Artikeln, von denen der Großteil noch Neuwaren sind, auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen. Ist mit dem Verkauf von Artikeln gleichzeitig auch ein umfangreicher Einkauf gleichartiger Waren verbunden, lässt dies umso mehr auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen.
Betreibt ein Unternehmer in Deutschland einen eigenen Online-Shop, so hat er nicht nur die Vorschriften des Fernabsatzrechts, sondern neben vielen anderen Regelungen insbesondere auch die Normen des Wettbewerbsrechts zu beachten, um die Verfolgung von Rechtsverstößen durch die Konkurrenz zu verhindern. Die stetig steigenden Anforderungen an einen rechtskonformen Internet-Shop durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung sind dabei jedoch nicht nur wesentlich strenger als im „klassischen“ Ladenhandel, sondern für Internethändler kaum noch zu überblicken.
Urteil des BGH vom 01.03.2012, Az.: III ZR 83/11
Eine Widerrufsbelehrung dergestalt, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt ist irreführend und nicht eindeutig. Eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV ist nur dann zulässig, wenn ein Formular verwendet wird, dass dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV hinsichtlich des Inhalts und der äußere Form vollständig entspricht. Wird hingegen selbständig in den Mustertext eingegriffen, kommt eine Berufung auf die Schutzwirkung nicht mehr in Betracht.
Pressemitteilung des OLG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 27.03.2012, Az.: 2 U 2/11
Eine AGB eines Mobilfunkanbieters, welche Gebühren für die Rückzahlung von Prepaid-Guthaben bei Vertragsbeendigung festlegt, ist unwirksam. Zudem sind die Gebühren zur "Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden" und eine "Mahngebühr" zu hoch angesetzt worden.
Urteil des EuGH vom 15.03.2012, Az.: C-543/10
Die Frage nach der Gesamtnichtigkeit eines Verbrauchervertrages wegen darin enthaltener missbräuchlicher Klauseln, darf nicht ausschließlich von der etwaigen Vorteilhaftigkeit des Vertrages für den Verbraucher abhängen. Allerdings können die Mitgliedsstaaten eine unionskonforme Regelung treffen, welche die Gesamtnichtigkeit des Vertrages zur Folge hat, wenn dieser eine oder mehrere missbräuchliche Klauseln enthält und sich erweist, dass dadurch ein besserer Schutz für den Verbraucher gewährleistet wird.
Pressemitteilung des BGH vom 14.03.2012, Az.: VIII ZR 113/11 und VIII ZR 93/11
Ein Kunde kann sich dann nicht auf die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung berufen, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Zugang der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigenden Jahresabrechnung, widersprochen hat. Dies ergibt sich aus der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB.
Urteil des BGH vom 25.01.2012, Az.: VIII ZR 95/11
Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 - Postfachanschrift).
Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 13.02.2012, Az.: 6 O 2527/11
Ein im Internet zur Verfügung gestellter vorformulierter Kaufvertrag stellt AGB dar. Ein wirksam formulierter Gewährleistungsausschluss muss deshalb nicht nur eine Einschränkung bezüglich Schadensersatzansprüche, sondern auch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthalten.
Kommentar zum Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551 /10
Einen wichtigen Sieg für Verbraucher hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Internetriesen Facebook erstritten. Danach muss der Nutzer klar und deutlich darüber informiert werden, dass durch den Freundefinder das gesamte Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Auch das umfassende Nutzungsrecht, dass sich Facebook in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an allen Inhalten der Nutzer einräumen lässt, hielt das Gericht für rechtswidrig.
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