

Urteil des AG Köln vom 28.03.2013, Az.: 137 C 603/12
Eine Klausel in einem Kaufvertrag über einen Hotelgutschein, welche die Reservierung der vertraglichen Leistung vom Kontingent des die Leistung anbietenden Unternehmens abhängig macht, benachteiligt denjenigen, der die Leistung zukünftig in Anspruch nehmen möchte entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Solche Klauseln führen gem. § 306 Abs. 3 zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags über den Gutschein.
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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG vor, in welcher unserem Mandanten durch die Kanzlei Dr. Bahr verschiedene Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen vorgeworfen werden.
Pressemitteilung Nr. 6/2013 des OLG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 26.03.2013, Az.: 2 U 7/12
Die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieter, welche eine Pauschale für Rücklastschriften in Höhe von 10 € und mehr festsetzt, ist unzulässig. Eine solche Schadenspauschale in dieser Höhe ist branchenuntypisch und unter Berücksichtigung der maximal anfallenden Kosten für Rücklastschriften, unverhältnismäßig.
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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen im Auftrag der Firma Ninok Ltd. vor, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, auf der Auktionsplattform eBay diverse Wettbewerbsverstöße begangen zu haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von den meisten ungelesen akzeptiert. Interessanterweise wird das „Kleingedruckte“ in der Regel ohne Kenntnis des genauen Inhalts mit einem einfachen Hakensetzen im Internet oder einer Unterschrift unterzeichnet und somit Vertragsbestandteil. Dabei zeigt die Praxis, dass Klauseln in AGB häufig fehlerhaft sind oder teilweise gerade so formuliert werden, um sich Vorteile gegenüber dem Kunden zu verschaffen. Im Interview mit teltarif.de zeigt Rechts- und Fachanwalt Hild auf, wie die Rechtslage in solchen Fällen ist und wie der Kunde gegen unwirksame Klauseln vorgehen kann.

Im Internet kann man mit wenigen Klicks schnell etwas bestellen. Doch allzu oft werden die AGB leichtfertig mit einem Häkchen akzeptiert, ohne auch nur eine der Bedingungen durchgelesen zu haben. Dabei geht man als Verbraucher oft ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein, da einige Klauseln mit großen Nachteilen für den Kunden verbunden sind. Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild erläutert für n-tv, bei welchen Verträgen Vorsicht geboten ist und welche Klauseln sich Verbraucher in jedem Fall vor Abschluss des Vertrages durchlesen sollten.

Umfangreiche sowie zumeist auch schwer leserliche AGB sind Bestandteil eines jeden Kaufs oder Bestellvorgangs, ohne deren Akzeptanz ist die gewünschte Bestellung nicht möglich. Viele Käufer fragen sich deshalb immer wieder, ob es denn unbedingt nötig ist, sich das sogenannte "Kleingedruckte" genau durchzulesen. Auch Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild gibt im Interview mit NWZonline.de zu, sich nicht alle AGB durchzulesen und erklärt, bei welchen AGB-Passagen Verbraucher genauer hinsehen müssen und nicht zu gutgläubig sein dürfen.
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Uns liegt eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor, in der unserem Mandanten vorgeworfen wird, dass er auf der Auktionsplattform eBay verschiedene Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht begangen hätte.
Pressemitteilung Nr. 37/2013 des BGH zum Urteil vom 07.03.2013, Az.: VII ZR 162/12
Eine in den AGB eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer Küche enthaltene Klausel, wonach der Besteller den vollen Kaufpreis noch vor dem vollständigen Einbau der Küche zu leisten hat, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, da dieser jegliches Druckmittel für den Fall eines mangelhaften Einbaus verliert. Daran ändert auch die - in diesem Fall erfolgte - nachträgliche Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts in Höhe vom 10% des Kaufpreises nichts, da dem Besteller auch diesbezüglich keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt wurde.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.09.2012, Az.: I-6 U 11/12
In den AGB behielt Vodafone sich unter anderem vor, seinen DSL-Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Geschwindigkeit, den Anschluss mit verminderter Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf benachteiligt diese Klausel den Kunden jedoch unangemessen, da Vodafone jederzeit auf die verminderte Bandbreite umstellen könnte, und ist deshalb unzulässig. Ebenfalls als unzulässig wurde eine Werbeübermittlungsklausel angesehen, nach der Vodafone dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an Telefon sowie Email- und Postadresse zukommen lassen konnte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind regelmäßig Anlass für rechtliche Streitigkeiten. Oftmals nutzen große Konzerne AGB, um dem Verbraucher unzulässigerweise Kosten aufzulegen oder dessen Rechte zu schmälern. So hat auch Kabel BW angekündigt, die Preise nachträglich zu erhöhen und beruft sich hierbei auf eine Preisanpassungsklausel in den AGB. Teltarif wandte sich daher an Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild und befragte diesen zur Rechtmäßigkeit solcher Preiserhöhungen. Herr Rechtsanwalt Hild hält die Preisanpassungsklausel von Kabel BW unwirksam, da diese unter anderem keine Preisobergrenze vorsehe. Damit sei auch die Preiserhöhung von Kabel BW unzulässig.
Beschluss des KG Berlin vom 29.10.2012, Az.: 5 W 107/12
Eine vom Verbraucher erteilte Einwilligung in Telefonanrufe ist nur dann wirksam, wenn das zu bewerbende Produkt näher benannt wird. Ferner muss ein Callcenter, das Telefonnummern zu Werbezwecken ankauft, sicherstellen, dass die vom Verbraucher erteilte Einwilligung wirksam ist. Das bloße Vertrauen auf Zusicherungen der Lieferanten wird dem nicht gerecht, vielmehr müssen dezidierte Nachweise eingesehen werden. Nachdem dies im vorliegenden Fall ausgeblieben war, wurden für 26 unzulässige Werbeanrufe Ordnungsmittel in Höhe von 78.000 € verhängt.
Urteil des LG Köln vom 23.01.2013, Az.: 26 O 88/12
In den streitgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefversand war jede Haftung für Sendungen ausgenommen, die ausgeschlossene Güter enthalten. Gemeint sind Güter, die nach den Bedingungen nicht beförderungsfähig sind, z.B. Drogen und Gefahrenstoffe. Eine solche Regelung ist jedoch unzulässig ist, da sie die Haftung auch für Schäden ausschließt, die von Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ein so weit gehender Haftungsausschluss verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede und benachteiligt den Kunden unangemessen.
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Unser Mandant hat eine Abmahnung von Herrn Andreas Richter durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, mehrere Wettbewerbsverstöße auf der Auktionsplattform eBay begangen zu haben.
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Uns liegt eine Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG vor, in der unserem Mandanten durch Rechtsanwalt Dr. Bahr vorgeworfen wird, dass er in seinem Online-Shop Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb begangen hätte.
Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 23/11
a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außerordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt.
b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 geltenden Fassung hält die Regelung des Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 3 der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB nicht stand.
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerbs e.V. erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, angeblich auf seiner Internetseite mit verschiedenen AGB-Klauseln gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.
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Uns liegt eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH vor, in der unserem Mandanten durch die Rechtsanwälte von Nieding, Ehrlinger, Marquardt vorgeworfen wird, dass er in seinem Online-Shop auf eBay Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb begangen hätte.
Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az.: 14 O 27/11 KfH III
Ein niederländischer Händler, der seine Waren über die deutsche Auktionsplattform eBay.de anbietet und die Artikelbeschreibungen in deutscher Sprache verfasst, muss hierbei auch die deutschen Fernabsatzregelungen ordnungsgemäß umsetzen. Eine mit dem deutschen Recht unvereinbare Widerrufsbelehrung ist hierbei als Wettbewerbsverstoß zu erkennen, selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung den niederländischen Anforderungen genügen sollte.
Urteil des AG Mönchengladbach vom 19.01.2013, Az.: 36 C 352/12
Es ist unzulässig, mit einer grundsätzlich kostenfreien Rechtsdienstleistung zu werben (hier: Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Fluggesellschaften für verspätete Flüge) und nur für den Erfolgsfall eine Vergütung zu erhalten, wenn sich der Dienstleister gleichzeitig im Rahmen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages eine an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angelehnte „Bearbeitungsgebühr“ versprechen lässt.
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