

Pressemitteilung Nr. 96/2013 des BGH zum Urteil vom 04.06.2013, Az.: 1 StR 32/13
Die heimliche Überwachung und das Erstellen von Bewegungsprofilen von "Zielpersonen" mittels GPS ist grundsätzlich wegen verschiedener Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz strafbar. Lediglich bei Vorliegen eines stark berechtigten Interesses wie z.B. einer notwehrähnlichen Situation könnte sich nach Abwägung der widerstreitenden Interessen eine andere Beurteilung ergeben.
Urteil des LG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 15 O 92/12
Nachdem sich der kalifornische Elektronikkonzern Apple gegenüber der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im außergerichtlichen Verfahren dazu verpflichtet hatte, sieben rechtswidrige Datenklauseln nicht mehr Vertragsbestandteil mit Verbrauchern werden zu lassen, wurde Apple nun auch die Verwendung acht weiterer Klauseln seiner Datenschutzrichtlinie gerichtlich untersagt. Im Kern dieser Klauseln regelte das Unternehmen die Erhebung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten z.B. zum Zwecke der personalisierten Werbung.
Urteil des OLG Köln vom 13.02.2013, Az.: 11 U 136/11
Die Verpflichtung eines Anbieters gem. § 45m TKG, eine Eintragung des Kunden mit seinem Geschäftsnamen in ein allgemein zugängliches schriftliches und elektronisches Teilnehmerverzeichnis vorzunehmen, erschöpft sich nicht in der Weitergabe der Daten des Einzutragenden an die Herausgeber von Telefonverzeichnissen gem. § 47 TKG, sondern erstreckt sich auch auf die tatsächliche Eintragung. Der Anbieter kann sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Eintragung berufen, solange er unter Mithilfe Dritter in der Lage wäre, diese zu leisten.
Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10
Emails, die von Facebook im Rahmen der Registrierung von Nutzern an Email Kontake aus ihren Email Adressbüchern versendet werden, um sie ebenfalls zur Anmeldung bei Facebook einzuladen, stellen eine unzumutbare Belästigungen dar. Dies folgt insbesondere daraus, dass die Empfänger nicht wirksam in die Zusendung der Mails eingewilligt haben. Des Weiteren sind auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien benannte "IP-Lizenz", so wie die Klausel: "Über Werbung auf Facebook" unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.03.2013, Az.: I-20 W 118/12
Von Internetzugangsprovidern kann nicht gefordert werden, die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern, um diese später für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herauszugeben. Ein Löschungsverbot ist in § 101 UrhG nicht vorgesehen, so dass die Auskunftspflicht auf die vorhandenen Daten beschränkt ist. Die Annahme einer Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen - gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Vorratsdatenspeicherung“ – bedarf einer konkreten gesetzlichen Grundlage.
Beschluss des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZB 48/12
a) Die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist gemäß § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FamFG auch dann statthaft, wenn sie erst nach Erteilung der Auskunft eingelegt worden ist.
b) Die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG gelten nicht für Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG.

Der griechische Begriff "Archäologie" bedeutet wörtlich übersetzt "Altertümerkunde". Sie befasst sich im klassischen Sinne mit Völkern und den Hinterlassenschaften vergangener Kulturen. Diesem Ziel haben sich mittlerweile auch verschiedene Projekte im Internet verschrieben: Der Archivierung und Erhaltung der ersten Gehversuche im damals neuen digitalen Medium für zukünftige Generationen. Zur Zulässigkeit solcher Archivierungen und auch der nachträglichen Veröffentlichung solcher Daten, befragte das CHIP-Magazin Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild. Das Interview ist nachzulesen in der Ausgabe 04/2013.
Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 14.02.2013, Az.: 8 B 60/12
Einer deutschen Behörde ist es verwehrt, Facebook auf Grundlage deutschen Datenschutzrechts zu untersagen, Nutzerkonten alleine aufgrund der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Daten bei der Registrierung, zu sperren und gegebenenfalls vom Nutzer eine Fotokopie des Personalausweises zur Verifizierung der angegebenen Daten zu verlangen. Ein solches Vorgehen von Facebook wäre zwar nach BDSG unzulässig. Die gesamte Verarbeitung der Daten aller nicht nordamerikanischen Nutzer erfolgt jedoch durch die irische Facebook Ltd., womit die Anwendung des BDSG ausgeschlossen ist.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.05.2012, Az.: 6 U 38/11
Stromanbieter dürfen ihre früheren Kunden nicht unter Verwendung der Information, dass diese zur Konkurrenz gewechselt haben, zu dem Zweck anschreiben, diese Kunden zum Rückwechsel zu veranlassen.
Im vorliegenden Fall schickte ein Stromanbieter seinem ehemaligen Kunden nach dessen beabsichtigtem Anbieterwechsel ein Werbeschreiben, das eine Gegenüberstellung seiner Strompreise mit denen des neuen Stromanbieters enthielt. Das OLG Karlsruhe sieht darin einen Wettbewerbsverstoß, weil der Stromanbieter geschützte Daten seines ehemaligen Kunden (personenbezogene Daten) benutzte, um eigene Werbung zu betreiben.
Nach alledem können lauterkeitsrechtliche Ansprüche auf die Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Werbung gestützt werden.
Beschluss des BGH vom 19.04.2012, Az.: I ZB 80/11
a) Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben.
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 06.10.2011, Az.: 18 C 128/11
Die Abtretung von Forderungen aus Telekommunikationsdienstleistungen ist nichtig. Der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Hierzu zählen nicht nur der Inhalt der Kommunikation, sondern auch dessen nähere Umstände. Die Weiterleitung der Daten an den neuen Gläubiger der Forderung würde daher zu einen Grundrechtseingriff beim Kunden führen.
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Im Bericht über Datensammler und Datenkraken untersucht die Wirtschaftswoche auch die Datenkraken Google und Facebook. Die Wirtschaftswoche stützt die Einschätzung als Datenkrake unter Verweis auf die Untersuchung des bekannten Computer-Magazins Chip. Dort hatten bereits 2010 Anwälte der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen Datenschutzbestimmungen von Google und Facebook als unzulässig angesehen.
Urteil des VG Kassel vom 01.03.2012, Az.: 1 K 234/11.KS
Das Speichern personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz unterliegt bestimmten Kriterien. So wird die Dauer der Speicherung insofern begrenzt, als dass die Daten unverzüglich gelöscht werden müssen, sobald feststeht, dass deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist, um die Zwecke zu erfüllen, für die sie erhoben oder weiterverarbeitet werden durften.
Urteil des EuGH vom 19.04.2012, Az.: C-461/10
Wird eine IP-Adresse im Verfahren der Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt, so ist es legitim diese zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu verwenden. Dies widerspricht nicht den Richtlinien 2006/24/EG, 2002/58/EG und 2004/48/EG betreffend der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Schutzes der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
Urteil des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11
Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.
Urteil des LAG Frankfurt/Main vom 29.08.2011, Az.: 7 Sa 248/11
Die Übertragung vertraulicher Bank- und Kundendaten eines Bankkundenbetreuers an sein privates E-Mail-Postfach stellt eine schwerwiegende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Daher ist eine außerordentliche Kündigung trotz Freistellung des Arbeitnehmers bis zum vereinbarten Beendigungstermin berechtigt.
Pressemitteilung Nr. 7/12 zum Urteil des LAG Frankfurt/Main vom 24.01.2012, Az.: 19 SaGa 1480/11
Nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, hat der ehemalige Arbeitgeber alle persönlichen Daten und Fotos des Arbeitnehmers von der Internetpräsenz zu entfernen.
Kommentar zum Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551 /10
Einen wichtigen Sieg für Verbraucher hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Internetriesen Facebook erstritten. Danach muss der Nutzer klar und deutlich darüber informiert werden, dass durch den Freundefinder das gesamte Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Auch das umfassende Nutzungsrecht, dass sich Facebook in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an allen Inhalten der Nutzer einräumen lässt, hielt das Gericht für rechtswidrig.
Beschluss des BVerfG vom 24.01.2012, Az.: 1 BvR 1299/05
1. In der Zuordnung von Telekommunikationsnummern zu Ihren Anschlussinhabern liegt ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Demgegenüber liegt in der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG.
2. Der Gesetzgeber muss bei der Einrichtung eines Auskunftsverfahrens sowohl Rechtsgrundlagen für die Übermittlung, als auch für den Abruf von Daten schaffen.
3. Das automatisierte Auskunftsverfahren der §§ 112, 111 TKG ist mit der Verfassung vereinbar. §112 TKG setzt dabei für den Abruf eigene Ermächtigungsgrundlagen voraus.
Urteil des EuGH vom 16.02.2012, Az.: C-360/10
Die Richtlinien 2000/31/EG (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), 2001/29/EG und 2004/48/EG (Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) sind bei einer Gesamtbetrachtung und einer Auslegung im Hinblick auf die sich aus dem Schutz der anwendbaren Grundrechte ergebenden Anforderungen, dahin auszulegen, dass sie der Anordnung eines nationalen Gerichts an einen Hosting-Anbieter entgegenstehen, ein System der Filterung
- der von den Nutzern seiner Dienste auf seinen Servern gespeicherten Informationen,
- das unterschiedslos auf alle diese Nutzer anwendbar ist,
- präventiv,
- allein auf eigene Kosten und
- zeitlich unbegrenzt
einzurichten, mit dem sich Dateien ermitteln lassen, die musikalische, filmische oder audiovisuelle Werke enthalten, an denen der Antragsteller Rechte des geistigen Eigentums zu haben behauptet, um zu verhindern, dass die genannten...
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