

Urteil des EuGH vom 09.03.2010, Az.: C - 518/07
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft mit seiner Entscheidung vom 09.03.2010 das staatliche Aufsichtssystem in der Privatwirtschaft als europarechtswidrig ein. Damit fordert der EuGH mit seinem Urteil mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsicht. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Entscheidung des EuGH. Das Gericht habe mit seinem Urteil klargestellt, dass das Risiko der Beeinflussung auf die Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörde vermieden werden muss.
Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010. Az.: VI ZR 23/09
Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH.
Urteil des BVerfG vom 02.03.2010, Az.: 1 BvR 256/08, 263/08, 586/08
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner aktuellen Fassung gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es ist damit verfassungswidrig, so dass damit alle gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen sind. So entschied das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 02.03.2010, überraschte aber bei der Begründung seiner Ausführungen.
Nun ist es offiziell: Das am 1. Februar 2010 in Kraft getretene und äußerst umstrittene Bankdatenabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ist ungültig. Mit einer eindeutigen Mehrheit von 378 zu 196 Stimmen lehnten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Vereinbarung ab.
Beschluss des BGH vom 21.09.2009, Az.: II ZR 264/08
a) Bei den Namen und Anschriften der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft handelt es sich um eine "Angelegenheit" der Gesellschaft im Sinne von § 716 Abs. 1 BGB.
b) Sind die Informationen, hinsichtlich derer der Gesellschafter sich grundsätzlich durch Einsicht in die Bücher unterrichten darf, bei der Gesellschaft in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, kann der Gesellschafter zum Zwecke der Unterrichtung einen Ausdruck über die geforderten Informationen verlangen.
c) Die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag, die das Recht der Gesellschafter, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, ausschließt, ist unwirksam. Ein schützenswertes Interesse der Mitgesellschafter untereinander auf Anonymität besteht weder allgemein noch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten.
Klage vor BVerwG, Medienmitteilung vom 13.11.2009
Mangels Reaktion seitens Google auf die Forderung des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) nach Maßnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View, klagte dieser jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Pressemitteilung Nr. 228/2009 des BGH vom 11.11.2009, Az.: VIII ZR 12/08
Laut BGH verstößt eine Klausel, welche allein die Einwilligung in Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, nicht gegen die Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Der fettgedruckte Hinweis auf die Möglichkeit zur Streichung der Zustimmung (Opt-out) ist eine zulässige Abwahlmöglichkeit i.S.v. § 4 a Abs. 1 BDSG. Wir weisen darauf hin, dass dieses Urteil nicht für E-Mail-Werbung gilt.
Pressemitteilung Nr. 227/2009 des BGH zum Beschluss vom 10.11.2009, Az.: VI ZR 217/08
Der BGH lässt die Frage der internationalen Gerichtszuständigkeit für Unterlassungsklagen gegen Namensnennung durch Anbieter, welche in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, durch den EuGH klären.
Urteil des BVerfG vom 11.08.2009, Az.: 2 BvR 941/08
Werden Daten des öffentlichen Raumes, wie z.b. des Straßenverkehrs, gezielt und nicht technikbedingt aufgezeichnet am später ausgewertet zu werden, so kann dies ein Eingriff in das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.
Für einen derartgen Eingriff ist eine gesetzliche Grundlage vonnöten, eine verwaltungsrechtliche Grundlage ist nicht ausreichend.
Urteil des LG Hamburg vom 07.08.2009, Az.: 324 O 650/08
Die Richter des LG Hamburg entschieden, dass Klauseln in Servicebedingungen, die den Nutzer unangemessen benachteiligen, als unzulässig anzusehen sind und somit nicht zur Anwendung kommen. Eine der streitgegenständlichen Klauseln ermächtigte den Beklagten dazu, sämtliche Informationen und Daten des Klägers ohne konkreten Anlass und ohne Benachrichtigung zu überprüfen und auch ggf. zu ändern oder zu löschen. Laut Gericht gehe das zu weit und sei nach geltendem AGB-Recht für den Nutzer auch zu intransparent.
Beschluss des VG Aachen vom 15.06.2009, Az.: 6 K 1979/08
Die Polizei kann gemäß § 481 Sätze 1 und 2 StPO im Rahmen der Verfolgung von Straftaten gewonnene personenbezogene Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr speichern, verändern und nutzen, wenn gegen diese Person ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass der Verdacht der Straftat gegen die Person entfallen ist, müssen die gespeicherten Daten gelöscht und die suchfähig angelegten Akten vernichten werden. Die gesetzlichen Löschungsbestimmungen greifen allerdings selbst bei einem Freispruch nicht, wenn ein Restverdacht verbleibt.
Beschluss des BVerfG vom 16.06.2009, Az.: 2 BvR 902/06
Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG erstreckt sich auch auf Emails, die zwar schon abgerufen worden sind, sich aber wie bei IMAP-Mailkonten üblich, dennoch weiterhin auf dem Server befinden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass solche Mails auch in umfangreichem Maße beschlagnahmt werden dürfen, wenn sie als Beweismittel in Betracht kommen. Gleiches gilt auch dann, wenn das Mailkonto einer Person gehört, die selbst nicht Beschuldigter in dem Strafverfahren ist.
Urteil des LG Köln vom 24.06.2009, Az.: 28 O 116/09
Grundsätzlich ist das Veröffentlichen von titulierten Forderungen im Internet zum Handeln auf einer Webseite erlaubt. Das ergibt sich daraus, dass grundsätzlich titulierte Forderungen gehandelt werden dürfen und das Internet in erlaubter Weise dazu benutzt werden darf. Anderes gilt nur, wenn individualisierte Merkmale der Schuldner aufgeführt werden. Dann läge nämlich ein nicht zu duldender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schuldner vor.
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.05.2009, Az.: 11 W 21/09
§ 101 Abs. 9 UrhG ist die Grundlage zur Berechtigung eines Providers, die von Dritten begehrten Daten nicht zu löschen. Dieser Erlaubnistatbestand gilt nur für die gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten, jedoch nicht für die auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a TKG gespeicherten Daten. Eine Auskunft über diese Daten an Private zu deren Rechtsverfolgung darf nicht erfolgen.
Beschluss des VG Karlsruhe vom 19.05.2009, Az.: 10 K 932/09
Die Veröffentlichung von gezahlten Subventionen und deren Empfänger kann in das Datenschutzgrundrecht eingreifen. Allerdings ist dies durch ein berechtigtes öffentliches Interesse gerechtfertigt. Dazu gehören eine transparente Verwendung öffentlicher Mittel sowie eine wirtschaftliche Haushaltsführung. Die Höhe der ausgezahlten Summe lässt dabei nur einen Rückschluss auf die bewirtschaftete Fläche zu.
Beschluss des LG Darmstadt vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09
Ein Rechteinhaber kann grundsätzlich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internettauschbörsen einen Einsichts- und Auskunftsanspruch geltend machen. Die Verletzungshandlungen müssen dabei aber einem gewerblichen Ausmaß entsprechen, was nach dem konkreten Einzelfall beurteilt wird. Die Bagatellgrenze liegt bei fünf vorgehaltenen Filmen in zeitlich engem Zusammenhang.
Beschluss des OVG NRW vom 25.03.2009, Az.: 5 B 1184/08
Die Pflicht des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Unterrichtung der Öffentlichkeit erstreckt sich nur allgemein auf "wesentliche Entwicklungen des Datenschutzes" und schließt somit konkrete Auskunftserteilung über noch andauernde konkrete Ermittlungen aus. Dies folgt aus Gründen des Vertrauensverhältnisses, das sowohl im öffentlichen Interesse als auch zum Schutz der betroffenen Personen unabdingbar ist.
Beschluss des BVerfG vom 17.02.2009, Az.: 2 BvR 1372/07 - 2 BvR 1745/07
Wird der Zugang einer Internetseite mit strafbaren Inhalten durch die Benutzung einer Kreditkarte bezahlt, ist die Abfrage der Kreditkartendaten bei einem Kreditkartenunternehmen kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wenn diese mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Bei den übermittelten Daten liegt demnach zwar ein Eingriff vor, zu diesem sind aber die Behörden aber nach § 161 StPO berechtigt.
Mitteilung des Bundeskabinetts vom 10.12.2008
Durch die Neuregelung des BDSG soll mehr Einfluss auf die Verwendung personenbezogener Daten gewährleistet sein. Insbesondere soll auch der illegale Datenhandel erschwert werden. Daneben sieht der Gesetzesentwurf ein Siegel für die Unternehmen vor, die freiwillig mehr Transparenz erlauben.
Beschluss des VG Wiesbaden vom 27.02.2009, Az.: 6 K 1045/08
Eine Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet ist, nach dem VG Wiesbaden, ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Zwar werde damit das Ziel verfolgt mehr Transparenz zu schaffen, allerdings stellt dies keinen eigenständigen Zweck dar, wobei auch die Geeignetheit der Internetveröffentlichungen fraglich ist. Deshalb legt das VG zwei EG-Verordnungen dem EuGH zur Überprüfung vor.