

Urteil des KG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 5 U 35/12
Gemäß § 3 EnVKV muss jeder gewerblicher Anbieter von neuen Haushaltsgeräten seine Käufer über den Verbrauch an Energie und anderer wichtiger Ressourcen wie z.B. auch Wasser der jeweiligen Geräte informieren. Für Gebrauchtgeräte hingegen besteht eine solche Informationspflicht nicht. Technische Geräte, die im Rahmen einer Musterküche bereits aufgebaut waren, gelten hierbei nicht als Gebrauchtgeräte, da mit ihnen im Ladengeschäft in der Regel tatsächlich weder gebacken oder gekocht, noch abgewaschen wurde, diese somit noch nicht „in Gebrauch“ waren.
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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG vor, in welcher unserem Mandanten durch die Kanzlei Dr. Bahr verschiedene Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen vorgeworfen werden.

Umfangreiche sowie zumeist auch schwer leserliche AGB sind Bestandteil eines jeden Kaufs oder Bestellvorgangs, ohne deren Akzeptanz ist die gewünschte Bestellung nicht möglich. Viele Käufer fragen sich deshalb immer wieder, ob es denn unbedingt nötig ist, sich das sogenannte "Kleingedruckte" genau durchzulesen. Auch Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild gibt im Interview mit NWZonline.de zu, sich nicht alle AGB durchzulesen und erklärt, bei welchen AGB-Passagen Verbraucher genauer hinsehen müssen und nicht zu gutgläubig sein dürfen.
Pressemitteilung Nr. 40/2013 des BGH zum Urteil vom 13.03.2013, Az.: VIII ZR 172/12
Die in einem Kaufvertrag enthaltene Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ stellt eine Beschaffensheitsvereinbarung dar, mit der der Verkäufer die Gewähr übernimmt, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die Erteilung einer entsprechenden TÜV-Bescheinigung rechtfertigt. Da die TÜV-Prüfung vorliegend nicht zu einer Erteilung der Bescheinigung hätte führen dürfen, wies der Oldtimer nicht die vereinbarte Beschaffenheit und damit einen Sachmangel auf.
Pressemitteilung Nr. 37/2013 des BGH zum Urteil vom 07.03.2013, Az.: VII ZR 162/12
Eine in den AGB eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer Küche enthaltene Klausel, wonach der Besteller den vollen Kaufpreis noch vor dem vollständigen Einbau der Küche zu leisten hat, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, da dieser jegliches Druckmittel für den Fall eines mangelhaften Einbaus verliert. Daran ändert auch die - in diesem Fall erfolgte - nachträgliche Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts in Höhe vom 10% des Kaufpreises nichts, da dem Besteller auch diesbezüglich keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt wurde.
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Uns liegt eine Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH vor. In der durch die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Volke 2.0 ausgesprochenen Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, in seinem Onlineshop gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen zu haben.
Urteil des OLG Celle vom 19.12.2012, Az.: 7 U 103/12
Will der Käufer nur Nachbesserung einzelner Teile, kann er wegen weiterer Mängel nicht mehr Ersatzlieferung des gesamtem Kaufgegenstandes verlangen. Dies gilt auch, wenn der Käufer sich hinsichtlich einzelner Teile ausdrücklich gegen eine Nachbesserung ausgesprochen hatte. Dabei führt der Einbau von neuwertigen original Austauschteilen des Fahrzeugherstellers zu Mängelfreiheit ohne technische oder merkantile Wertminderung.
Pressemitteilung Nr. 23/2013 des BGH vom 06.02.2013, Az.: VIII ZR 374/11
Der Besteller eines mangelbehafteten Neuwagens kann erwarten, dass die Beseitigung eines Mangels den Neuzustand des PKW schafft. Vorliegend hatte ein fabrikneuer BMW Lack- und Karosserieschäden. Wird der Mangel wie hier nachlässig behoben und somit gerade nicht der werksseitig zu erwartende, makellose Neuzustand, welcher bei einem Bestellfahrzeug eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, herbeigeführt, kann der Käufer die Annahme des Wagens verweigern und vom Kaufvertrag zurücktreten.
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Uns liegt eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH vor, in der unserem Mandanten durch die Rechtsanwälte von Nieding, Ehrlinger, Marquardt vorgeworfen wird, dass er in seinem Online-Shop auf eBay Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb begangen hätte.
Urteil des BGH vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12
a) Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat.
Urteil des LG Bochum vom 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12
Eine eBay-Aktion kann vorzeitig durch die Rücknahme des Angebots beendet werden, wenn der Artikel eine nachträglich eingetretende Beschädigung aufweist. Aufgrund der wirksamen Rücknahme kommt dann ein Vertrag nicht zustande. Ebenso werde keine Schadensersatzpflicht begründet. Die Zulässigkeit einer solchen Angebotsrücknahme ergibt sich aus einer Gesamtschau der eBay-AGB und Hinweisen von eBay, die eine Rücknahme u.a. bei Beschädigung erlauben.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.11.2012, Az.: I-3 W 228/12
Zeigt der Kilometerzähler eines als Gebrauchtwagen verkauften Fahrzeugs einen gegenüber der wirklichen Laufleistung deutlich reduzierten Stand auf, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Käufer auf die Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes vertrauen durfte. Die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs durch einen Händler in einer Internetanzeige ohne einschränkenden Zusatz, kann hierbei als konkludente Beschaffenheitsvereinbarung angesehen werden, selbst wenn im späteren Kaufvertrag der in der Internetanzeige angegebene Kilometerstand nicht mehr aufgeführt ist.
Urteil des KG Berlin vom 04.09.2012, Az.: 5 U 103/11
Gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Anbieter von Waren gegenüber Verbrauchern ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Endpreisen bewerben. Ein Autohändler, der ein Auto zu einem bestimmten Preis bewirbt und lediglich mittels Sternsymbol darauf hinweist, dass zusätzlich weitere "Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten" anfallen, handelt zuwider dieser Endpreisangabenpflicht. Dieser Wettbewerbsverstoß ist auch keine Bagatelle.
Urteil des OLG Bremen vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12
Bei der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die jedoch mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam ist. Der Kunde kann insbesondere durch den relativierenden Zusatz "voraussichtlich" nicht selbst zuverlässig einschätzen, wann die Fälligkeit der Leistung eintritt und der Verkäufer sich im Verzug befindet.
Pressemitteilung Nr. 52/12 des AG München vom 22.10.2012, Az.: 222 C 7196/11
Wird eine mit einem Mangel behaftete Sache veräußert, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich, bevor dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
Urteil des EuGH vom 06.09.2012, Az.: C-190/11
Ein Verbraucher kann bei grenzüberschreitenden Geschäften mit einem Unternehmer auch außerhalb des Fernabsatzes vor den inländischen Gerichten klagen. Allerdings nur dann, wenn die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtet ist. Insoweit sind sowohl die Aufnahme von Fernkontakt als auch die Buchung eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung im Fernabsatz und erst recht der Abschluss eines Verbrauchervertrags im Fernabsatz Indizien dafür, dass der Vertrag an eine solche Tätigkeit anschließt.
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Uns liegt eine Abmahnung von Frau Claudia Schneider, handelnd unter der Firma „C.S. Bäder und mehr….“ aus 30974 Wennigsen durch die Sandhage Rechtsanwälte aus Berlin vor. Unser Mandant soll sich im Wettbewerb mit dem Verkauf von Sanitärprodukten unlauter verhalten haben.
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Laut der Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH soll unser Mandant seine Kunden falsch über die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe bestellter Ware aufklären.
Urteil des LG Bonn vom 05.06.2012, Az.: 18 O 314/11
Das Einstellen eines Artikels in eine eBay-Auktion ist grundsätzlich ein verbindliches Verkaufsangebot. Der unverzügliche Abbruch einer solchen Auktion kann jedoch dann zulässig sein, wenn der Verkäufer noch während des Auktionszeitraumes bemerkt, dass der zu verkaufende Artikel nicht der Artikelbeschreibung entspricht. Ein Kaufvertrag mit dem aktuell Höchstbietenden kommt daher nicht zustande.
Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.
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