

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09
Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.
Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 50/07
Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Wird für ein Produkt im Internet weiter mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
Urteil des AG Köln vom 05.11.2009, Az.: 137 C 304/09
Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein im Internet erworbenes Auto verlangt der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises und macht seinen Anspruch per Klage geltend. Bei gegenseitig verpflichtenden Verträgen sowie deren Rückabwicklung ist kein einheitlicher Erfüllungsort zu bejahen. Der Ort, an dem Erfüllung, also die Rückzahlung, zu verlangen ist, ist nach § 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des verklagten Verkäufers. Daraus folgt auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
Urteil des BGH vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 318/08
Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist. Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat. Wir veröffentlichten bereits die Pressemitteilung Nr. 241/2009, nun liegt uns auch das Urteil vom Volltext vor.
Pressemitteilung des BGH Nr. 256/2009 vom 16.12.2009, Az.: VIII ZR 38/09
Nach dem Erwerb eines Autos von einem unbekannten Zwischenhändler trifft den Verkäufer bei Weiterverkauf des Fahrzeugs gegenüber dem neuen Käufer eine Aufklärungspflicht dahingehend, dass ein nicht im Kfz-Brief eingetragener Zwischenhändler existiert.
Pressemitteilung Nr. 250/2009 des BGH vom 9.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08
Der BGH beschäftigte sich aktuell mit drei Klauseln in der Widerrufsbelehrung. Demnach stellt eine Klausel mit der Formulierung "frühestens" keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist dar und ist unwirksam. Ebenso ist eine formularmäßige Regelung zum Wertersatz unwirksam, sofern diese keine Regelung zum Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme enthält. Es schade jedoch nicht der Eindeutigkeit einer Widerrufsbelehrung, dass eine Klausel, die den Ausschluss des Widerrufsrechts regelt, lediglich die gesetzlichen Ausschlusstatbestände aufzählt.
Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 69/09
Das Stattfinden von Konzerten ist die Vertragspflicht des Veranstalters und nicht des Wiederverkäufers der Tickets. Fällt das Konzert aus, so kann der Kunde nicht vom Verkäufer sondern allein vom Veranstalter Schadensersatz verlangen. Der Ticketverkäufer kann seinen durch den Ticketweiterverkauf gemachten Mehrgewinn hingegen behalten, da er seiner Leistungspflicht durch das Verschaffen der Eintrittskarte nachgekommen ist.
Urteil des LG Dortmund vom 26.03.2009, Az.: 16 O 46/09
Eine Klausel über die Rücksendekosten des Verbrauchers, die nach den gesetzlichen Richtlinien vertraglich bestimmt werden kann, muss ausdrücklich Teil eines Vertrages werden.
Eine Erklärung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts ohne besonderen Hinweis auf den Unterschied zur gesetzlichen Grundregelung, ohne den Verbraucher vor die Wahl der Annahme zu stellen, ist wettbewerbswidrig, da eine Irreführung des Verbrauchers verursacht wird.
Urteil des BGH vom 23.07.2009, Az.: VII ZR 151/08
Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Pressemitteilung Nr. 220/2009 des BGH vom 28.10.2009, Az.: VIII ZR 320/07
Einseitige Preisänderungsklauseln in Formularverträgen halten einer Inhaltskontrolle nach AGB-Recht nicht stand, wenn diese nur das Recht auf Preiserhöhungen enthalten, aber nicht auch zur Preissenkung verpflichten. Der Bundesgerichtshof hat einer Klage von Kunden eines Gasversorgers stattgegeben, da die Preisanpassungsklauseln die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Urteil des LG München I vom 16.07.2009, Az.: 4 HK O 4239/09
Bei einer Abmahnung wegen unlauterer Geschäftsbedingungen und Vertragsbestandteile ist das Erheben einer 1,3 Geschäftsgebühr üblich.
Im vorliegenden Fall war die Abmahnung gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten beim Verkauf von Reitsportartikeln auf der Internetplattform eBay gerichtet. Der Beklagte nutzte ein abgelaufenes amtliches Muster und schränkte die Rechte der Verbraucher im Bereich unvollständiger Lieferungen, Rückgaberechte und Irrtümer von der Beklagtenseite unzulässig einseitig ein. ...
Pressemitteilung Nr. 222/2009 des BGH vom 30.10.2009, Az.: I ZR 180/07 und I ZR 188/07
Ungesicherte Verkaufshilfen sind, auch wenn sie dem "Kunden" die Möglichkeit des entgeltlosen Produkterwerbs bieten, nicht gleichwertig eines wettbewerbswidrigen Verschenkens des Produktes.
Da der Anbieter die Personen sogar davor warnt sich die Zeitung ohne Bezahlung zu nehmen, liegt keine Wettbewerbsstörung vor.
Die Gefahr andere Anbieter aus dem Markt zu drängen besteht nicht.
Urteil des OLG Hamm vom 13.08.2009, Az.: 4 U 71/09
Wer im Internet mit einer Garantieleistung wirbt, muss den potentiellen Kunden auch vor Vertragsabschluss über gesetzliche Gewährleistungspflichten und die genauen Bedingungen der in der Werbung erwähnten Garantieleistung informieren.
Bei der vorliegenden Werbung für Druckerpatronen im Internet ist die Aussage "3 Jahre Garantie" ohne weitere Informationen nicht ausreichend.
Beschluss des KG Berlin vom 11.08.2009, Az.: 5 W 88/09
Die werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" bei über das Internet zu beziehenden Angeboten ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn der Verbraucher unter diversen Stoffen, Schnitten, Farbkombinationen usw. wählen und er weiterhin eine Vielzahl seiner individuellen Körpergröße (Halsumfang, Brustumfang, Bauchumfang usw.) vorgeben kann. Die werbende Bezeichnung derart maßkonfektionierter Bekleidung als "maßgeschneiderte Hemden" ist hingegen irreführend.
Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2009, Az.: 4 U 19/09
Die Richter am OLG Hamm haben entschieden, dass die Aussage des Verkäufers "Original-Druckerpatronen innerhalb von 24 Stunden" im Rahmen einer Werbeanzeige dann nicht irreführend ist, wenn die Werbung mit einer weiteren Webseite verlinkt ist, auf der der Hinweis erscheint, dass für eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende Bestellung bis spätestens 16.45 Uhr eingegangen sein muss.
Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 03.06.2009, Az.: 5 U 429/09
Grundsätzlich kann sich ein Verkäufer von seinem auf der Internetauktionsplattform Ebay eingestellten Angebot nur lösen, wenn ihm ein Anfechtungs- oder Rücktrittsrecht zusteht. Hat der Verkäufer sich von seinem Angebot unberechtigt gelöst, hat der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende grundsätzlich einen Anspruch nach § 433 Abs. 1 BGB gegen Zahlung des Höchstgebotes. ...
Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 140/07
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler bei Einstellung ihrer Produkte in sogenannte Preissuchmaschinen auch die Versandkosten anzugeben haben. Sonst verstoßen sie gegen Preisangabenverordnung.
Urteil des OLG Hamm vom 10.12.2004, Az.: 11 U 102/04
Der Verkäufer kann nicht die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung unter Verwendung des Retourenaufklebers und Rücksendescheins verlangen. Den Käufer trifft lediglich die Pflicht die Kaufsache so zu verpacken, dass sie vor typischen Transportgefahren geschützt wird. Ebenso ist ein Mengenreduzierungs- und Vorratslieferungsvorbehalt bei "raren Spitzenweinen" rechtswidrig, § 307 BGB.
Urteil des OLG Celle vom 08.04.2009, Az.: 3 U 251/08
Der Hinweis in einem Internetangebot, der nicht angeschlossene Motor einer gebrauchten Segelyacht sei in einer Wassertonne getestet worden, beinhaltet noch keine Übernahme einer Garantie für die Gebrauchstauglichkeit des Motors gemäß § 443 Abs. 1 BGB. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Verkäufer in der Anzeige explizit zum Ausdruck gebracht hat, eine Garantie nicht übernehmen zu wollen. Für ein über das Internetauktionshaus eBay unterbreitetes Angebot gelten insoweit keine Besonderheiten.
Urteil des LG München I vom 07.04.2009, Az.: 33 O 1936/08
Wer bei eBay schon in geringem Umfang auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bestimmte Dinge, die nicht dem alltäglichen Leben zuzuordnen sind, ein- und verkauft, ist Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn Besichtigungstermine für die Gegenstände vereinbart worden sind. An die Unternehmereigenschaft sind insoweit nur geringe Anforderungen zu stellen.