

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 123/08
Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.
Urteil des BGH vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08
Durch die Anzeige von Vorschaubildern im Rahmen der Bildersuche einer Internetsuchmaschine werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Dabei ist die Anzeige dieser Vorschaubilder kein die Benutzung rechtfertigendes Zitat, da es keinen über das Zugänglichmachen hinausgehenden Zitatzweck verfolgt. Sichert der Berechtigte jedoch seine im Internet veröffentlichten Bilder nicht gegen den Zugriff von Suchmaschinen und erleichtert er darüber hinaus noch deren Auffindbarkeit, liegt seitens des Berechtigten eine schlichte Einwilligung zur Anzeige dieser Bilder in Thumbnails vor.
Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09
Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Personensuchmaschine "123people.de" im Internet öffentlich zugängliche Fotos verwenden und publizieren darf. Es kann objektiv von einem konkludenten Einverständnis des Abgebildeten ausgegangen werden, wenn dieser sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt hat.
Beschluss des EuGH vom 26.03.2010, Az.: C-91/09
Verwendet ein Dritter eine geschützte Marke als Keyword bei Google-AdWords ohne dabei deutlich zu machen, von wem die beworbene Sache oder Dienstleistung stammt, so ist dies unzulässig. Der Markeninhaber kann dann die Nutzung seiner Marke verbieten, wenn für einen Google-Nutzer die herkunftsweisende Werbefunktion nicht erkennbar und somit beeinträchtigt ist.
Pressemitteilung Nr. 93/2010 des BGH zum Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08
Durch eine Suchmaschine angezeigte verkleinerte Vorschaubilder (Thumbnails) verletzten das Urheberrecht des Rechteinhabers nicht. Sperrt der Rechteinhaber den Inhalt seiner Internetseite nicht für den Zugriff durch Suchmaschinen, ist dieser mit der Anzeige seiner Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Werden durch Dritte widerrechtlich eingestellte Bilder in der Bildersuche angezeigt, haftet ein Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Informationen.
Beschluss des LG Köln vom 17.12.2009, Az.: 28 O 861/09
Ein für Suchmaschinen optimierter, nur aus drei Sätzen bestehender Text, kann die für einen Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. In dem von uns vertretenen Fall war die Startseite unter SEO-Gesichtspunkten optimiert worden.
Suchmaschinenoptimierung (SEO) als wichtiger Bestandteil des Webmarketings
Ohne Suchmaschinenoptimierung (SEO) geht nichts mehr. Der Platz unter den ersten Ergebnissen ist hart umkämpft. Um einen solchen zu bekommen, gibt es viele Möglichkeiten, die juristisch nicht immer unproblematisch sind. Wir haben Ihnen die wichtigsten Problemfelder in folgendem Artikel zusammengefasst.
Urteile des EuGH vom 23.03.2010, Az.: C-236/08, C-237/08, C-238/08
Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.
Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 140/07
Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.
Beschluss des LG Hamburg vom 16.10.2009, Az.: 308 O 557/09
Grundsätzlich muss es der Urheber von Motiven nicht hinnehmen, dass seine Abbildungen widerrechtlich über eine Bildersuchmaschine genutzt werden. Jedoch muss er sein Begehren auf Unterlassung des Suchmaschinenbetreibers im gewöhnlichen Erkenntnisverfahren durchsetzen und kann sich nicht des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes bedienen. Denn das Eilverfahren gegen einen Suchmaschinenbetreiber setzt für diesen eine unverhältnismäßige Belastung dar. Im Erkenntnisverfahren hingegen kann das rechtliche Problem ebenso geklärt werden, ohne dass für einen der Beteiligten eine unverhältnismäßige Belastung entstünde.
Beschluss des LG Hamburg vom 21.10.2009, Az.: 308 O 565/09
Im Verfahen des einstweiligen Rechtsschutzes stellt das Verbot für einen Suchmaschinenbetreiber, einzelne Abbildungen nicht mehr zu nutzen, eine unverhältnismäßige Belastung da. Denn dem Antragsteller ist es zuzumuten, sein Begehren im gewöhnlichen Erkenntnisverfahren zu verfolgen. Hier kann der Betreiber der Suchmaschine Vollstreckungsschutz beantragen, was für ihn eine geringere Belastung darstellt als ein Verbot im Rahmen einer einstweiligen Verfügung.
Beschluss des LG Hamburg vom 07.10.2009, Az.: 325 O 190/09
Mit dem Beschluss vom Landgericht Hamburg wurde festgelegt, dass Betreiber von Personen-Suchmaschinen nicht die Pflicht trifft, vorbeugend Seiteninhalte, die als Treffer angezeigt werden, auf eventuelle Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Zwar ist ein Personen-Suchmaschinen-Betreiber verpflichtet, einen rechtverletzenden Link zu entfernen. Dies gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, wenn dieser positive Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Eine vorbeugende Prüfpflicht wurde von den Hamburger Richtern abgelehnt.
Beschluss des LG Hamburg vom 21.10.2009, Az.: 308 O 565/09
Das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Betreiber einer Suchmaschine durch das Verbot, bestimmte Abbildungen in seiner Bildersuche zu verwenden, im einstweiligen Rechtsschutz unverhältnismäßig belastet werden würde. Die Richter verwiesen den Rechtsinhaber der Abbildungen vielmehr darauf, sein Begehren in einem Erkenntnisverfahren geltend zu machen, denn dies sei ihm ohne Weiteres zumutbar.
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2009, Az.: 7 W 125/09
Suchmaschinenbetreiber haften dann als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn sie ihre Prüfpflichten verletzen. Diese werden ab Kenntnis ausgelöst, weshalb keine Pflicht besteht, ohne Anlass alle Suchergebnisse auf rechtswidrige Inhalte zu untersuchen. Dies würde das Begrenzungskriterium der Zumutbarkeit überschreiten. Der Betreiber kann nicht verpflichtet werden, den Namen ganz aus dem Suchangebot zu entfernen, es kann nur ein Unterlassungsanspruch bezüglich des Nachweises rechtswidriger Fundstellen bestehen.
Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009, Az.: 312 O 671/09
Mit dem von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkten Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009 (Az.: 312 O 671/09) wird es einem Unternehmen bundesweit wohl zum ersten Mal gerichtlich verboten, systematisch die von einem Mitbewerber geschalteten Google AdWords Anzeigen in schädigender Absicht zu klicken bzw. klicken zu lassen.
Das US-Justizministerium teilt im Verfahren um die "Google Books"-Datenbank die Bedenken der deutschen Autoren und Verleger. Man sei dem Ziel, dass der Vergleich zwischen Google Inc. und den US-amerikanischen Autoren und Verlegerverbände nicht auch für deutsche Urheber gelten soll, sogar ein großes Stück näher gekommen, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2008, Az.: 7 U 35/07
Suchmaschinen müssen es nur dann gegebenenfalls unterlassen, Seiten mit verletzenden Inhalten anzuzeigen, wenn die jeweiligen Unterlassungsanträge des Betroffenen an konkret beanstandete Äußerungen anknüpfen. Nicht ausreichend ist es dagegen, wenn der Betroffene lediglich pauschal die Unterlassung begehrt, bestimmte Links anzuzeigen.
Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2009, Az.: 4 U 53/09
Es ist bei der beanstandeten Wettbewerbshandlung ausreichend, dass die Wettbewerber durch die Handlung, hier Suchmaschinen zu beeinflussen und entgeltliche Werbeaufträge zu erhalten, miteinander in Wettbewerb getreten sind. Bei der Einflussnahme auf Suchmaschinen zum Abfangen von Besuchern ist ein bloßes Hinlenken zur eigenen Seite wettbewerbskonform. Die Technik, des versteckten Textes, der für Nutzer nicht, für Suchmaschinen jedoch einsehbar ist, ist eine nicht mehr tolerable Suchmaschinenmanipulation, insbesondere wen man dadurch vermeintlich leere Informationsseiten über den Mitbewerber betreibt.
Beschluss des OGH vom 20.05.2008, Az.: 17 Ob 3/08b
Auch der österreichische Oberste Gerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verwendung einer Marke als Keyword in der Werbung auf den Trefferlisten von Suchmaschinen dem Markeninhaber vorbehalten sein soll, und legt diese dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Des weiteren ist fraglich, ob eine Verwechslungsgefahr auszuschließen sei, wenn die Werbung als solche gekennzeichnet sei und/oder nicht in der Trefferliste aufgeführt werde
kanzlei.biz - bietet Ihnen mit über 2.500 einschlägigen News & Urteilen aus dem Bereich Internet /IT, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, einschließlich der Recherchemöglichkeit nach Stichwort, Entscheidungsdatum, Gericht und Aktenzeichen, das bundesweit größte kostenlose Angebot einer deutschen Kanzlei in diesem Spezialbereich.
|
| ||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||