

Beschluss des BGH vom 02.10.2012, Az.: I ZB 89/11
Für die Beurteilung, ob eine Marke gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG verstößt, kommt es nicht nur auf die Sicht der Verkehrskreise an, an die sich die mit der Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen richten, sondern auch auf die Anschauung der Teile des Publikums, die dem Zeichen im Alltag begegnen. Maßstab für die Beurteilung des Sittenverstoßes ist eine normal tolerante und durchschnittlich sensible Sichtweise der maßgeblichen Verkehrskreise. Die Wortfolge "READY TO FUCK" verstößt gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG.
Aktuell geht eine Abmahnwelle durch die Gastronomie: Wer passend zum von dem Maya-Kalender vorhergesagten Weltuntergang eine Party feierte, hatte mit etwas „Glück“ bereits an Silvester eine Abmahnung im Haus. Ein findiger Gastronom aus Hof hatte sich nämlich den Begriff „Weltuntergang“ als Marke für den Gastronomiebereich schützen lassen. Er selbst veranstaltete auch mehrere Events unter diesem Label und sieht nun in Partys anderer Veranstalter eine Verletzung seiner Markenrechte.
Pressemitteilung Nr. 35/2012 des VG Berlin vom 10.09.2012, Az.: VG 3 L 216.12
Das VG Berlin untersagte nun den Verkauf von Gutscheinen für Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel. Die angeblich kirchlichen Titel seien real existenten Titeln zum Verwechseln ähnlich, da sie sich zu sehr an allgemein anerkannte wissenschaftliche Fachbereiche anlehnen.
Beschluss des BPatG vom 28.03.2012, Az.: 28 W (pat) 81/11
Die eingetragene Wort-/Bildmarke der heiligen Hildegard von Bingen ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten aus dem Markenregister zu löschen. Die Marke ist religiös anstößig und vermag das religiöse Empfinden Gläubiger zu verletzen. Durch die Verbindung einer Kinderzeichnung, in der Hildegard von Bingen mit "stummelartigen Händen und Füßen" und einem lachenden Smiley als Gesicht dargestellt wird, und der Wortunterschrift "Hl. Hildegard" wird diese entstellt und erhält den Charakter einer Karikatur.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 09.12.2011, Az.: 25 U 106/11
Allein die Verpackung von Werbematerial mit einer Plastikfolie stellt keine wettbewerbsrechtlich relevante Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG dar, sofern sich die Verbraucher nicht auch gegen die darin enthaltene Werbung als solche wenden. Denn Inhalt dieser Vorschrift ist die Aufnötigung von Werbematerial, woran es aber fehlt, wenn sich hinsichtlich der Werbung gar kein entgegenstehender Wille der betroffenen Verbraucher feststellen lässt.
Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2012, Az.: I-4 U 169/11
Wer in seiner Internetpräsenz folgenden Hinweis aufgenommen hat: "Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.", muss sich daran festhalten lassen.
Beschluss des BPatG vom 29.02.2012, Az.: 9 W (pat) 28/08
Ein „perpetuum mobile“, also eine Vorrichtung, die selbstständig und ohne Zuführen von Energie in Bewegung bleibt und dabei sogar einen Energieüberschuss produziert, mit dem andere Maschinen betrieben werden können, widerspricht anerkannten physikalischen Grundsätzen. Damit fehlt die technische Brauchbarkeit, infolge dessen ist das Gerät nicht patentierbar.
Urteil des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 2a O 317/11
Der bundesweit bekannte Schlagerstar mit dem Künstlernamen „Michael Wendler“ hat die prioritätsälteren Rechte an dem Kennzeichen „Der Wendler“. Der Sänger und Markeninhaber mit dem bürgerlichen Namen „Michal Wendler“ muss in die Löschung der Marke „Der Wendler“ einwilligen.
Urteil des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11
Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.
Urteil des EuGH vom 01.03.2012, Az.: C-604/10
Ein urheberrechtlicher Schutz für Fußballspielpläne kommt nicht in Betracht, wenn zur Erstellung Regeln eingehalten werden müssen, die einer künstlerischen Gestaltung keinen Raum lassen. Auch ein bedeutender Arbeitsaufwand sowie bedeutende Sachkenntnis des Erstellers ändern daran nichts.
Urteil des LG München I vom 06.09.2011, Az.: 33 O 10509/11
Wer unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" Schriftstücke verschickt, obwohl dieser in Wirklichkeit nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, handelt wettbewerbswidrig. Der angebliche "Rechtsanwalt" wird für die tatsächlichen Rechtsanwälte zumindest zum potentiellen Wettbewerber auf demselben Markt.
Meldung zum Urteil des OLG München vom 09.02.2012, Az.: 23 U 2198/11
Am gestrigen Donnerstag entschied das Oberlandesgericht München zum Schadensersatz zweier verloren gegangener Pommes frites, die als Vorlage für ein Kunstwerk dienten.
Lesen sie hier zu welchem Ergebnis das Gericht kam.
Urteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2011, Az.: 6 U 277/10
Verwendet ein Energieversorgungsunternehmen Firmenbestandteil "Stadtwerke", so vermittelt dies dem Durchschnittsverbraucher den Eindruck, er habe es mit einem kommunalen Unternehmen zu tun. Dies stellt eine Irreführung dar, insoweit das Unternehmen einem privaten Eigentümer gehört.
Urteil des LG Kiel vom 29.11.2011, Az.: 2 O 136/11
Eine Klausel in einem Mobilfunkvertrag, wonach im Falle der Nichtnutzung von Mobilfunkdiensten während eines Zeitraumes von drei aufeinander folgenden Monaten eine Nichtnutzungsgebühr in Höhe von 4,95 € monatlich anfällt, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Urteil des AG Köln vom 16.11.2011, Az.: 123 C 260/11
Alleine die Bezeichnung einer Person als verrückt oder eine Macke habend stellt keinen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar. Erst wenn die Gesamtdarstellung als verletzend und herabsetzend einzustufen ist, ist von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen. Die Mischung aus derben Schimpfwörtern, angedeuteter, aber für jeden Zuschauer verständlicher Fäkalsprache und sexuellen Anspielungen geht über eine ironische Darstellung hinaus und ist als Schmähkritik ohne auszumachenden Tatsachenkern zu werten. Bei der Frage der Angemessenheit des Schmerzensgeldes ist entscheidend auch das eigene Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen. Dieser präsentiert sich auch in den Medien als selbsternannter Ordnungshüter und hat über die Jahre mehr als 10.000 Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erstattet, so dass 400,00 EUR angemessen sind.
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Facebook, Xing, google+ & Co. sind ein wichtiger Teil unseres sozialen Lebens geworden. Aber was geschieht mit den Profilen verstorbener Mitglieder? Diese und weitere Fragen erläuterte Herr Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild aus der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen – kanzlei.biz mit der Augsburger Allgemeinen.
Beschluss des BPatG vom 14.09.2011; Az.: 26 W (pat) 502/11
Die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ verstößt nicht gegen die guten Sitten, so dass die Eintragung nicht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG versagt werden kann. Die Eintragungsfähigkeit besteht jedoch nur im Zusammenhang mit Spirituosen. In diesem Bereich verbindet der angesprochene Verkehr das Wort „Brand“ zugleich, wenn auch nicht in erster Linie, mit einem gebrannten alkoholischen Getränk wie Branntwein und nicht nur mit dem Ende der Weimarer Republik und dem Übergang zur Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Aus diesem Grund kann eine sittlich anstößige Verhöhnung bestimmter Bevölkerungsteile nicht angenommen werden.
Urteil des LG Saarbrücken vom 22.06.2011, Az.: 10 S 60/10
Wer Minderjährige animiere, unbefugt in den Geldbeutel der Eltern zu greifen, handele sittenwidrig, auch wenn die Eltern so fahrlässig seien, den Geldbeutel nicht wegzuschließen.
Urteil des AG München vom 26.05.2011, Az.: 223 C 9286/11
Ist bei einem Vertrag über die Erbringung einer fotografischen Auftragsarbeit, für den Fotografen eindeutig erkennbar und offensichtlich, dass die Aufnahme im Querformat gewünscht war, so wird dies zum Vertragsinhalt.
Urteil des LG Berlin vom 27.09.2011, Az.: 16 O 484/10
Die Verhüllungsaktionen u.a. an Gebäuden und bekannten Bauwerken der Künstler Christo & Jeanne-Claude sind weltbekannte Unikate. Wer Fotografien dieser urheberrechtlich geschützten Werke im Internet vervielfältigt und öffentlich zugänglich macht, haftet dem Inhaber der Rechte am abgebildeten Motiv als Störer.
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