Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

12. Mai 2026 Top-Urteil

ARD darf sich gegen Mediathek-Einbindung wehren

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.02.2026, Az.: 6 U 75/25

Das OLG Köln hat der Betreiberin einer Streaming-Plattform untersagt, Inhalte der ARD Mediathek in einem eigenen Mediathek-Angebot verfügbar zu machen. Die Übernahme der Videos und Metadaten verletze unter anderem Rechte der ARD-Rundfunkanstalten als Datenbankherstellerinnen. Zudem sah das Gericht Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag, Markenrechte und ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die Berufung der ARD-Anstalten hatte Erfolg, während die Berufung der Plattformbetreiberin zurückgewiesen wurde.

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18. Mai 2026

EuGH stärkt Presseverlage gegenüber Online-Diensten

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12.05.2026, Az.: C-797/23

Der EuGH hält nationale Regelungen zum gerechten Ausgleich für die Online-Nutzung von Presseveröffentlichungen grundsätzlich für unionsrechtskonform. Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft dürfen zu Verhandlungen, Informationsauskünften und zur unveränderten Sichtbarkeit von Verlagsinhalten während der Verhandlungen verpflichtet werden. Auch behördliche Kriterien, Festsetzungen und Sanktionen sind möglich. Voraussetzung ist, dass Verlage die Nutzung verweigern oder unentgeltlich erlauben können und die Pflichten verhältnismäßig bleiben.

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07. Mai 2026

Keine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA für Kabel-TV im Seniorenheim

Urteil des EuGH vom 30.04.2026, Az.: C-127/24

Der EuGH beantwortete nun die Fragen des BGH, die dieser im Rahmen eines Vorabentschiedungsverfahrens bezüglich der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorgelegt hatte. Der EuGH urteilte: Die zeitgleiche, vollständige und unveränderte Weitersendung von Rundfunkprogrammen über das Kabelnetz eines Seniorenwohnheims ist keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts. Bewohner eines Seniorenwohnheims, die dort dauerhaft leben, bilden kein neues Publikum. Die Weiterleitung über das hausinterne Kabelnetz stellt auch kein eigenständiges spezifisches technisches Verfahren dar. Eine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA besteht dafür daher nicht.

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07. Mai 2026

Auch unbegründete Meinungen können grundrechtlich geschützt sein

Urteil des Bundesgerichtshof vom 10. März 2026, Az.: VI ZR 194/23

Der BGH hat die Klage zweier Gründer eines Sportwettenanbieters gegen die Berichterstattung des SPIEGEL vollständig abgewiesen. Die Aussage, die Gründer seien beim Aufbau ihres Unternehmens an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus gegangen, sei als wertende Meinungsäußerung zulässig. Art. 5 Abs. 1 GG schützt nach dem Senat auch eine nicht tragfähig begründete oder objektiv unzutreffende Meinung, solange keine Schmähkritik vorliegt. Auch der Abdruck eines kleinen, weitgehend verdeckten Passfotos durfte die Wortberichterstattung bebildern.

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04. Mai 2026 Top-Urteil

Keine Gewinnherausgabe für Kohl-Protokolle

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.04.2026, Az.: I ZR 41/24

Der Bundesgerichtshof hat Ansprüche der Witwe von Dr. Helmut Kohl auf Auskunft und Gewinnherausgabe wegen des Buchs „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“ verneint. Die Verwertung angeblicher Äußerungen greift nicht in die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein. Geschützt sind insoweit Persönlichkeitsmerkmale wie Bildnis, Stimme und Name, nicht aber der gedankliche Inhalt gesprochener oder verschriftlichter Äußerungen. Zugleich bestätigte der BGH Unterlassungsverbote für bestimmte Buchpassagen und verwies den Rechtsstreit hinsichtlich weiterer Passagen teilweise zurück.

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04. Mai 2026

Filmrolle durfte ohne Zustimmung weiblich besetzt werden

Pressemitteilung zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 27.04.2026, Az.: 24 U 6/26

Das Kammergericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Filmproduktionsfirma aufgehoben, die die Umgestaltung einer Drehbuchrolle untersagt hatte. Die Änderung der ursprünglich männlichen Regisseurrolle in eine weibliche Figur war nach der mündlichen Begründung des Gerichts vom eingeräumten Bearbeitungsrecht gedeckt. Eine wesentliche Änderung, die das Werk insgesamt verfälscht, liege danach nicht vor. Weitergehende Unterlassungsanträge wegen der anderweitigen Besetzung der Hauptrolle blieben aus prozessualen Gründen ohne Erfolg.

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23. April 2026 Top-Urteil

Sampling nur als erkennbarer Pastiche urheberrechtlich zulässig

Urteil des EuGH vom 14.04.2026, Az.: C-590/23

Der EuGH hat klargestellt, dass die urheberrechtliche Pastiche-Schranke kein Auffangtatbestand für jede kreative Nutzung fremden Materials ist. Sampling kann danach zulässig sein, wenn die neue Schöpfung an ein bestehendes Werk erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit dem Ausgangswerk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Nicht erforderlich sind zwingend Humor, Stilnachahmung oder eine Hommage. Für die Nutzung zum Zwecke eines Pastiches genügt es, dass dieser Charakter für einen mit dem Original vertrauten Rezipienten objektiv erkennbar ist.

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23. April 2026

Maskenauftrag und Spendendinner: Bericht bleibt zulässig

Beschluss des OLG München vom 09.03.2026, Az.: 18 U 3650/25 Pre

Das OLG München hält die beanstandete TV-Berichterstattung über ein Spendendinner und einen Maskenauftrag für zulässig. Der Senat sieht in den angegriffenen Aussagen teils nur wertende Schlussfolgerungen und teils lediglich einen sehr niedrigschwelligen Verdacht, der durch einen Mindestbestand an Beweistatsachen gedeckt sei. Zudem überwiegen nach Auffassung des Gerichts das öffentliche Informationsinteresse sowie die Meinungs- und Pressefreiheit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.

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10. April 2026

YouTube muss Sponsoring in Influencer-Videos klar kennzeichnen

Urteil des LG Bamberg vom 11.03.2026, Az.: 1 HK O 19/25

Das LG Bamberg hat die Betreiberin der Plattform „yt.com/de“ verpflichtet, gesponserte Influencer-Videos nur zuzulassen, wenn der werbliche Charakter für Zuschauer klar, eindeutig und in Echtzeit erkennbar ist. Ein bloßer Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“, der nur kurz eingeblendet wird und beim Zurückspulen nicht wieder erscheint, genügt hierfür nicht. Zudem muss bei gesponserten Inhalten der Sponsor/die finanzierende dritte Person transparent benannt werden; fakultative Angaben, die Influencer nach Belieben machen können, reichen nicht aus. Ermöglicht die Plattform solche Veröffentlichungen ohne ausreichende Transparenz, kann sie als Host-Provider wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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09. April 2026

Mitwirkungspflicht bei Löschung falscher Tatsachenbehauptung

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.03.2026, Az.: VI ZR 157/24

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei fortdauernd im Internet abrufbaren unwahren Tatsachenbehauptungen ein Anspruch auf Löschung oder auf Hinwirken auf Löschung bestehen kann. Die Beklagte muss auf die Entfernung digitaler Kopien ihrer falschen Meldung über eine angebliche Hausgeburt der Klägerin hinwirken, auch soweit diese in der „Wayback Machine“ archiviert sind. Kein Anspruch besteht dagegen hinsichtlich eigenständiger Folgeberichte anderer Medien, die die Meldung in eigenen Beiträgen übernommen haben.

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