

Neu im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Zooland Music GmbH, ausgesprochen durch die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme "Summer Jam" von R.I.O. feat. U-Jean vor.
Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 13.02.2013, Az.: 6 B 10035/13
Gemäß § 40 Abs. 1 a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) kann eine Behörde die Öffentlichkeit über einen Hygieneverstoß in Gaststätten informieren, sofern berechtigte Tatsachen vorliegen. Bei einer Bekanntmachung von Hygienedefiziten ist jedoch der wirtschaftliche Erfolg der Gaststätte erheblich gefährdet. In dem zu entscheidenden Fall diente die Veröffentlichung jedoch nicht mehr dazu, die Verbraucher vor einer andauernden Gesundheitsgefahr zu warnen, da in der Veröffentlichung selbst schon aufgeführt war, dass bei einer Nachkontrolle der Betrieb „weitestgehend wieder sauber“ war. Außerdem lagen zum Entscheidungszeitpunkt auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass trotz zwischenzeitlicher Mängelbeseitigung in naher Zukunft erneut mit erheblichen Hygienemängeln zu rechnen sei.
Neu im abmahnBAROMETER:
Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen im Auftrag der Mango Distribution einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Adult-Content Filmwerk ab.
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Öffentliche Beschimpfungen im Internet sind aufgrund der Anonymität in Foren und sozialen Netzwerken oft an der Tagesordnung. Auch die Schauspielerin Anna Loos war jüngst Opfer eines Cyber-Mobbings. Wie kann man sich als Betroffener in solchen Fällen wehren und wann liegt eine strafbare Beleidigung vor? Zu dieser Thematik befragte die Augsburger Allgemeine Herrn Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz. Herr Rechtsanwalt Hild beleuchtete im Interview die Thematik aus der Praxis und gab Tipps was Betroffene beachten müssen.
Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11
Der Anscheinsbeweis einer Täterschaft ist dann erschüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs besteht. Dies ist der Fall, wenn auch die Ehefrau und die Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenfalls als Täter in Betracht kommen. Eine Störerhaftung scheitert bezüglich des Ehepartners daran, dass gegenüber diesem keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11). In Bezug auf die Kinder scheitert eine Störerhaftung am fehlenden Kausalitätsnachweis, da nicht festgestellt werden kann, dass eine etwaige Verletzung von Prüfpflichten gegenüber den Kindern für die Urheberrechtsverletzungen kausal geworden wäre.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Janker hat einen unserer Mandanten im Namen von Patrick Jander wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild abgemahnt.
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Eronite Media Ltd. durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk begangen zu haben.
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Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter und Beller mahnen einen unserer Mandanten im Auftrag von LFP Video Group, LLC wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk "Barely Legal #3" ab.
Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 14.02.2013, Az.: 8 B 60/12
Einer deutschen Behörde ist es verwehrt, Facebook auf Grundlage deutschen Datenschutzrechts zu untersagen, Nutzerkonten alleine aufgrund der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Daten bei der Registrierung, zu sperren und gegebenenfalls vom Nutzer eine Fotokopie des Personalausweises zur Verifizierung der angegebenen Daten zu verlangen. Ein solches Vorgehen von Facebook wäre zwar nach BDSG unzulässig. Die gesamte Verarbeitung der Daten aller nicht nordamerikanischen Nutzer erfolgt jedoch durch die irische Facebook Ltd., womit die Anwendung des BDSG ausgeschlossen ist.
Beschluss des BGH vom 04.12.2012, Az.: VI ZB 2/12
Hat ein Pressevertreter als Zeuge in Kenntnis seines Zeugnisverweigerungsrechts in einem Rechtsstreit in öffentlicher Sitzung umfassend zur Person eines Informanten und zu den mit diesem geführten Gesprächen ausgesagt, ohne sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu berufen, darf er regelmäßig in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit die Zeugenaussage zu den gleichen Beweisfragen nicht unter Berufung auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht verweigern.
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Uns liegt eine Abmahnung der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD vor, in der einem unserer Mandanten vorgeworfen wird, angeblich die Urheberrechte der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD an einem pornografischen Film verletzt zu haben.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.02.2013, Az.: 3 W 81/13
Bei der Streitwertbemessung wegen Fotografien, die aus einer eBay-Auktion von einem Dritten ohne Einräumung der Nutzungsrechte erfolgte, muss der Wert des verletzten Rechts sowie Umfang und Ausmaß der Verletzung und das Verschulden des Verletzers, genannt Angriffsfaktor, berücksichtigt werden. Auf den Erlös des abgelichteten Artikels kann dagegen nicht abgestellt werden, auch weil dieser bei eBay oftmals großen Schwankungen unterliegt. Regelmäßig kann ich solchen Fällen der unberechtigten Nutzung bei Privatverkäufen ein Aufschlag von 100% für das Ausbleiben der Nennung des Urhebers addiert werden.
Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 23/11
a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außerordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt.
b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 geltenden Fassung hält die Regelung des Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 3 der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB nicht stand.
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Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer, da dieser eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Er soll mittels einer Internettauschbörse den Film "Blitz“ zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben.
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Erneut werden wir von einem Mandanten wegen einer Abmahnung von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt. Unser Mandant soll unerlaubt den Film "Wickie auf großer Fahrt" in der Internettauschbörse "bittorrent" öffentlich zugänglich gemacht haben.
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Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk mahnen eine unserer Mandantinnen im Auftrag der G&G Media GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an zwei pornographischen Filmen an.
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH vor.
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Unser Mandant hat eine Abmahnung von Herrn Patrick Jander, ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuß und Jankford PartG, erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.
Urteil des BGH vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11
a) Ein File-Hosting-Dienst, der im Internet Speicherplatz zur Verfügung stellt, kann als Störer haften, wenn urheberrechtsverletzende Dateien durch Nutzer seines Dienstes öffentlich zugänglich gemacht werden, obwohl ihm zuvor ein Hinweis auf die klare Rechtsverletzung gegeben worden ist. Nach einem solchen Hinweis muss der File-Hosting-Dienst im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verhindern, dass derselbe oder andere Nutzer das ihm konkret benannte, urheberrechtlich geschützte Werk Dritten erneut über seine Server anbieten.
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung des Filmwerks "The Dark Knight Rises".
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