Urteile aus der Kategorie „Rundfunkrecht“

08. Mai 2025 Top-Urteil

Unionsmarke „tagesschau“ bleibt bestehen

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des EuG vom 30.04.2025, Az.: T-83/20 RENV

Das Gericht der Europäischen Union hat einen Antrag der bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH auf vollständige Aufhebung des markenrechtlichen Schutzes der „tagesschau“ abgewiesen. Die Unionsmarke bleibt daher für die Bereitstellung von Nachrichtensendungen bestehen. Das Gericht betonte, dass auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Wettbewerb gegenüber privatrechtlichen Rundfunkanstalten unterlägen und eine markenmäßige Benutzung in der Einblendung während der Sendung liegt.

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07. Mai 2026

Keine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA für Kabel-TV im Seniorenheim

Urteil des EuGH vom 30.04.2026, Az.: C-127/24

Der EuGH beantwortete nun die Fragen des BGH, die dieser im Rahmen eines Vorabentschiedungsverfahrens bezüglich der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorgelegt hatte. Der EuGH urteilte: Die zeitgleiche, vollständige und unveränderte Weitersendung von Rundfunkprogrammen über das Kabelnetz eines Seniorenwohnheims ist keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts. Bewohner eines Seniorenwohnheims, die dort dauerhaft leben, bilden kein neues Publikum. Die Weiterleitung über das hausinterne Kabelnetz stellt auch kein eigenständiges spezifisches technisches Verfahren dar. Eine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA besteht dafür daher nicht.

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22. Dezember 2023

Auch YouTuber genießen Pressefreiheit

Beschluss des VG Minden vom 16.08.2023, Az.: 1 L 729/23

Einem YouTuber wurde bei einer Gerichtsverhandlung die Mitnahme von Aufnahmegeräten verboten. Dagegen stellte er einen Antrag beim VG Minden. Hierbei beruft er sich auf die Pressefreiheit. Zunächst klärte das VG, dass auch Blogger und Betreiber von YouTube-Kanälen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG fallen und demnach Pressevertreter sein können. Laut VG lässt sich aus dem Wortlaut der Norm nicht erschließen, dass neue Medien nicht durch die Pressefreiheit geschützt werden, sondern dass die Aufzählung lediglich historisch bedingt ist. Weiter klärt das Gericht, dass alle Personen von der Pressefreiheit erfasst werden, welche Informationen beschaffen und diese einem unbestimmten Personenkreis unter Nutzung von medialen Verbreitungswegen zugänglich machen. Hierbei ist die potenzielle Reichweite ausschlaggebend. Weder ein journalistisches Mindestniveau noch ein Presseausweis sind notwendig. Lediglich eine Strukturierung der Informationen ist erforderlich. Weiter führt das VG aus, dass Pressevertretern die Mitnahme von erforderlichen Geräten gestattet werden muss, um die Anfertigung von Fotos und Filmaufnahmen zu ermöglichen, da dies eine pressespezifische Methode zur Beschaffung von Informationen ist. Auch sei es laut VG unerheblich, dass das Gerichtsverfahren den Antragssteller persönlich betrifft, denn die Presse hat sowohl inhaltliche und formelle Freiheit über die Auswahl von Beiträgen. In den "Bestimmungen" des Pressekodex sieht das VG kein Verbot von Berichtserstattungen in eigener Sache. Zudem würden einzelne Verletzungen nicht zum Entzug der Pressefreiheit führen. Das Argument des Antragsgegners, dass nur geringes öffentliches Interesse besteht, sieht das VG unter der Freiheit über Auswahl an Inhalten und Gestaltung für unzureichend. Auch dass der Antragssteller innerhalb des Gebäudes filmen und das Verfahren schriftlich begleiten dürfe, steht dieser Freiheit entgegen. Demnach ordnete das VG an, dass dem Antragssteller die Mitnahme seiner Geräte gestattet werden muss. Maßnahmen der Sitzungspolizei und des Präsidenten des Gerichts zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung innerhalb des Gebäudes sind hiervon allerdings nicht betroffen.

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24. Oktober 2023

TV-Sender müssen Parteien mit Wahlergebnissen unter drei Prozent nicht in die Berichterstattung mit aufnehmen

Kreuz auf Wahlzettel
Urteil des VG Mainz vom 04.10.2023, Az.: 4 L 532/23

Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte einen Eilantrag der Tierschutzpartei ab, wonach TV-Sender, wie Gegner ZDF, dazu verpflichtet werden sollten, auch über die Wahlergebnisse jener Parteien zu berichten, die unter drei Prozent erzielten. In der Begründung führte das Gericht aus, dass der Gleichheitssatz aus dem Parteiengesetz nicht betroffen sein kann, da es sich bei Wahlsendungen nicht um öffentliche Leistungen handelte. Außerdem wird auch das Recht auf Chancengleichheit nicht verletzt, da es einem Bericht über die Wahlergebnisse an wahlwerbender Wirkung fehle bzw. diese für die nächsten Wahlen zu gering ausfiele. Zusätzlich habe das ZDF auch in ihrem Gesamtkonzept eine Begründung der Drei-Prozent-Schwelle aufgeführt, wonach eine Prognose in den niedrigsten Prozentbereichen zu fehleranfällig sei. Das Ergebnis würde zudem auf der Internetseite aufgeführt werden, was in heutigen Zeiten zu berücksichtigen sei.

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16. August 2023 Top-Urteil

Fotos eines Entführungsopfers dürfen nicht ohne Einwilligung gezeigt werden

Recht am eigenen Bild
Urteil des BGH vom 06.06.2023, Az.: VI ZR 309/22

Der BGH hob das Urteil des OLG Köln vom 17.03.2022 auf und stellte fest, dass das Interesse des Opferschutzes eines Entführungsopfers dem der Berichterstattung überwiege. Die beklagte Rundfunkanstalt hatte Fotos, Audiomitschnitte und Ausschnitte einer Illustrierten in einem Filmbeitrag über die Entführung eines Mädchens aus dem Jahre 1981 verwendet, ohne eine erneute Einwilligung des mittlerweile erwachsenen Opfers einzuholen. Der BGH erkannte nun, dass es sich nach einer so langen Zeit nicht mehr durch den Begriff des "Zeitgeschehens" rechtfertigen lasse, einen derartigen Eingriff hinnehmen zu müssen. Er erkannte zwar eine fachgerechte Verwendung sowie eine grundsätzliche Schutzbedürftigkeit der Interessen der Beklagten, es sei aber nicht hinzunehmen, dass die ursprüngliche Freigabe der Bilder durch die Eltern nicht auf diese Verwendung gerichtet war. Außerdem räumte der BGH ein, dass Opfer einer Straftat nach einem gewissen Zeitablauf selbst über die Verwendung ihrer Fotos entscheiden darf.

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03. September 2020

Verjährung des Rundfunkbeitrags bei vermieteten Ferienwohnungen

Eine Hand schreibt eine Mindmap zum Thema Rundfunkgebühren an die Tafel
Urteil des VG Hamburg vom 04.05.2020, Az.: 3 K 1496/18

In einem Fall, in dem die Eigentümerin einer Ferienwohnung die geleisteten Rundfunkbeiträge zurückerstattet bekommen wollte, entschied das VG Hamburg, dass dieser Anspruch bereits verjährt sei. Zwar bestünde grundsätzlich ein Rückerstattungsanspruch, da sie die Beiträge ohne Rechtsgrund geleistet habe. Jedoch beginnt die Verjährung mit der Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen, wobei diese nicht vom Gläubiger zutreffend rechtlich gewertet werden müssen. Da die Rechtslage im Hinblick auf vermietete Ferienwohnungen weder unsicher noch zweifelhaft ist, ist auch keine Ausnahme einschlägig, weshalb der Anspruch verjährt ist.

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08. Mai 2019

Böhmermann gegen Merkel: Verwaltungsgericht Berlin weist Klage zurück

103 StGB: Majestätsbeleidigung
Pressemitteilung Nr. 11/2019 zum Urteil des VG Berlin vom 16.04.2019, Az.: VG 6 K 13.19

Im Zuge des an den türkischen Ministerpräsidenten gerichteten „Schmähgedichts“ eines bekannten deutschen TV-Moderators, teilte der Sprecher der Bundeskanzlerin öffentlich mit, diese habe mit ihrem türkischen Kollegen übereingestimmt, dass es sich um einen „bewusst verletzenden Text“ handle. Dagegen ging der TV-Moderator gerichtlich vor und unterlag. Mangels Wiederholungsgefahr sei die Klage schon unzulässig, so das VG Berlin. Die öffentliche Erklärung sei zudem nicht rechtswidrig gewesen, sondern ein vertretbares und allein auf den Text des Gedichts bezogenes Werturteil. Keine Bedeutung für die Bewertung der Äußerung hatte, ob das Gedicht selbst erlaubte Satire sei.

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13. Dezember 2018 Top-Urteil

Deutscher Rundfunkbeitrag rechtmäßig

Fernseher Zentrale
Pressemitteilung des EuGH zum Urteil vom 13.12.2018, Az.: C-492/17

Der deutsche Rundfunkbetrag ist als bestehende staatliche Beihilfe zu werten und in seiner Form nach Unionsrecht zulässig. Bis zum Jahr 2013 war eine Rundfunkgebühr für jedes Rundfunkempfangsgerät zu entrichten. Die Gebühr wurde durch den Rundfunkbeitrag (für eine Wohnung oder Betriebsstätte) ersetzt. Für den öffentlichen Rundfunk in Deutschland stellt die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung dar, womit die Änderung auch nicht vorab der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Des Weiteren verbieten die Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfe nicht, dass Öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse eingeräumt werden. Deshalb ist es ihnen erlaubt, rückständige Rundfunkbeitrage in Form der Zwangsvollstreckung selbstständig einzufordern.

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12. November 2018

Live-Streams der BILD-Zeitung vorerst weiterhin zulässig

Mann hält Tablet mit Live Stream Symbol
Beschluss des VG Berlin vom 19.10.2018, Az.: 27 L 364.18

Die Bild-Zeitung darf vorerst weiterhin ohne Rundfunkzulassung Internet-Video-Formate per Livestream im Internet anbieten. Bei den streitgegenständlichen Internet-Videos könnte es sich zwar um Formate handeln, die als Rundfunk einzustufen sind und damit nach Vorschriften des Rundfunkvertrags einer Zulassung bedürfen. Auf das Vorliegen eines Fernsehprogramms deutet unter anderem die Verbreitung der Formate durch elektromagnetische Schwingungen sowie deren zeitgleicher Empfang auf Grundlage eines Sendeplans hin. Allerdings könne das Gericht mangels einer gesetzlichen Definition des Begriffs des Sendeplans und angesichts dessen umstrittener Voraussetzungen nicht im Eilverfahren über das Bestehen eines zulassungspflichtigen Rundfunkformats entscheiden.

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01. Oktober 2018

Rundfunkbeitragspflicht auch bei keinem eigenen Wohnsitz

Beitragsservice ZDF SEPA-Überweisung
Urteil des VG Hannover vom 08.05.2018, Az.: 7 A 5639/16

1. Lebt eine Person in einem Haushalt und verfügt über keine eigene weitere Wohnung (hier: Pflegekraft lebt bei der zu pflegenden Person), kann diese, soweit sie nicht von den Rundfunkgebühren befreit ist, zur Zahlung der GEZ Gebühr herangezogen werden. Da die volljährigen Bewohner als Gesamtschuldner haften, ist es unerheblich, welcher Bewohner als Beitragsschuldner der Wohnung angemeldet ist.

2. Ist ein Bewohner von der Beitragspflicht befreit, erstreckt sich die Befreiung nicht auf den restlichen Haushalt, sodass ein anderer beitragspflichtiger Bewohner für den vollen Betrag herangezogen werden kann.

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