

Beschluss des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09
Wer auf einer Internetseite ein Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 6000 € rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von 6000 € für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07
Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen. ...
Beschluss des BGH vom 17.12.2009, Az.: Xa ZR 58/07
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Rechtsfragen vorgelegt:
1. Was ist unter dem Begriff "menschliche Embryonen" in Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44/EG zu verstehen?
a) Sind alle Entwicklungsstadien menschlichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle an umfasst oder müssen zusätzliche Voraussetzungen wie zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums erfüllt sein?
b) Sind auch folgende Organismen umfasst:
(1) unbefruchtete menschliche Eizellen, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist;
(2) unbefruchtete menschliche...
Beschluss des BGH vom 02.02.2010, Az.: VI ZB 58/09
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.
Beschluss des BPatG vom 28.01.2010, Az.: 15 W (pat) 36/08
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (kodifizierte Fassung) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel erteilt werden, wenn der Zeitraum zwischen der Einreichung der Anmeldung für das Grundpatent und dem Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft kürzer ist als fünf Jahre?
Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010. Az.: VI ZR 23/09
Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH.
Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.
Beschluss des BGH vom 10.11.2009, Az.: X ZR 11/06
Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
Zwischen- und Teilurteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 94/07
Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.11.2009, Az.: 6 U 130/09
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob vorprozessuale Patentanwaltskosten erstattungsfähig sind. Aus Sicht des OLG Frankfurt am Main ist diese Sachlage nicht mit der Erstattung im Prozess entstandener Patentanwaltskosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahren vergleichbar. Es sei nicht ausreichend, wenn der Patentanwalt sich auf die Überprüfung der markenrechtlichen Bewertung des Rechtsanwalts beschränke; vielmehr müsse er Tätigkeiten ausführen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören, damit seine Kosten erstattungsfähig seien.
Urteil des AG Köln vom 05.11.2009, Az.: 137 C 304/09
Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein im Internet erworbenes Auto verlangt der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises und macht seinen Anspruch per Klage geltend. Bei gegenseitig verpflichtenden Verträgen sowie deren Rückabwicklung ist kein einheitlicher Erfüllungsort zu bejahen. Der Ort, an dem Erfüllung, also die Rückzahlung, zu verlangen ist, ist nach § 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des verklagten Verkäufers. Daraus folgt auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
Beschluss des OLG Celle vom 04.12.2009, Az.: 13 W 95/09
Der Streitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ist in der Regel niedriger anzusetzen als der Streitwert des Hauptsacheverfahrens. Das einstweilige Verfügungsverfahren dient dazu, bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren, einen Streitfall vorläufig zu regeln. Daher soll, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, der Streitwert des Verfügungsverfahrens gegenüber dem Hauptsacheverfahrens um ein Drittel reduziert werden.
Urteil des OLG Celle vom 18.11.2009, Az.: 3 U 115/09
Eine vom gesetzlichen Anspruch abweichende Honorarvereinbarung zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten ist nicht sittenwidrig, solange der ihr zugrundeliegende Stundensatz dies nicht ist, auch wenn die Gesamtforderung wesentlich höher als der gesetzliche Anspruch ist.
Sollten sich die Parteien über die abzurechnende Stundenzahl einigen und aufgrund dieser Einigung eine Gesamtsumme bestimmen, gilt diese, sofern sie auf Basis der ursprünglichen Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Beschluss des BVerfG vom 24.11.2009, Az.: 1 BvR 213/08
Eine Verfassungsbeschwerde zweier Filmurheber gegen die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer rügten die Neuregelungen in Bezug auf die Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten, wonach der Filmproduzent automatisch die Verwertungsrechte auch für unbekannte Nutzungsarten erwerbe. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die Beschwerdeführer, die bei mehreren Filmproduktionen unter anderem als Regisseure und Drehbuchautoren tätig geworden sind, von den Neuregelungen selbst betroffen sind.
Beschluss des BVerfG vom 08.12.2009, Az.: 1 BvR 2733/06
Prozesskostenhilfe wird für den unbemittelten Geschädigten nur bei aufgrund bereits eindeutig existierender Rechtsprechung und somit nicht vorhandenen Erfolgschancen verwehrt. Vorliegend verkannten die vorinstanzlichen Gerichte jedoch die Sach- und Rechtslage. Die Richter machten deutlich, dass eine Bank die Beweislast dafür trägt, dass der Kunde seine neue Bankkarte auf postalischem Wege erhalten hat. Gelingt dies der Bank nicht, trägt diese das Risiko eines Kartenmissbrauchs und haftet für einen eventuell entstandenen Schaden.
Beschluss des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZB 83/08
Auch im markenrechtlichen Verfahren besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das Versagen dieses Anspruches kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör zur Folge haben, wenn dadurch der Betroffene nicht in der Lage war Rechtsmittel geltend zu machen, die die Entscheidung des Gerichts beeinflussen hätten können.
Urteil des LG Hamburg vom 22.10.2009, Az.: 327 O 144/09
Verfolgt ein Verein Wettbewerbsverstöße im Bereich des Glücksspielrechts, so ist dies nach den hier vorliegenden Gesamtumständen rechtsmissbräuchlich, wenn die Verstöße der eigenen Mitglieder planmäßig geduldet werden. Auffällig ist die hohe Anzahl der Verfahren in kurzer Zeit und die fast ausschließliche Vorgehensweise gegen staatliche Anbieter. Das Interesse der Allgemeinheit, nicht dauerhaft rechtsmissbräuchlich im Namen des Gemeinschutzes vorzugehen, überwiegt gegenüber dem Ziel, Glücksspielsucht zu verhindern und zu bekämpfen sowie den Jugendschutz zu gewährleisten. Es fehlt daher an der Prozessführungsbefugnis und die Klage ist als unzulässig abzuweisen.
Beschluss des LG Münster vom 02.06.2009, Az.: 25 O 126/08
Ändert der Beklagte seine Werbeaussagen bezüglich seines Laserlifts und unterwirft sich dem Kläger, nachdem dieser den Vorschuss für ein Gutachten über die Wirkungsweise des Laserlifts eingezahlt hat, stellt dies klar, dass ein solches Vorgehen ausschließlich der Vermeidung der Beweisaufnhame zur Feststellung der Wirkungsweise des Laserlifts dient. Daher wird durch die beiderseitige Erledigungserklärung zwar keine notwendige Beweisaufnahme mehr durchgeführt, dennoch werden aus genanntem Grund die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben.
Beschluss des OLG Köln vom 11.09.2009, Az.: 6 W 95/09
Bei der Glaubhaftmachung, dass von einer zugeteilten IP-Adresse aus das geschützte Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, muss dies als überwiegend wahrscheinlich anzusehen sein. Wenn ein Zeuge eidesstattlich versichert, die angebotene Datei abgerufen und einem Hörvergleich unterzogen zu haben, und die IP-Adresse in dem Zeitpunkt dem entsprechenden Anschluss zugeteilt war, ist der Sachverhalt im einstweiligen Verfügungsverfahren ausreichend glaubhaft gemacht.
Urteil des LG Stuttgart vom 22.10.2009, Az.: 17 O 429/09
Die Nachlassverwalter eines verstorbenen Künstlers sind nicht nach § 22 KUG zur Geltendmachung des Rechts am eigenen Bild oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen aktivlegitimiert. Die Befugnis, diese Rechte einzuklagen stehen den Angehörigen des verstorbenen Künstlers und nicht zwingend den Erben zu.