

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.06.2010
Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 weiterhin bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Juni diesen Jahres gültigen Satz erneut unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit unverändert 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
Beschluss des LG Hamburg vom 09.03.2010, Az.: 308 O 536/09
Bei einem Verstoß gegen eine Verbotsverfügung, bestimmte Musikaufnahmen nicht öffentlich zugänglich zu machen, sind an eine ausreichende Überwachung sehr strenge Anforderungen zu stellen. Der Sharehoster muss alles Erforderliche unternehmen, damit die Tonaufnahmen nicht wieder veröffentlicht werden, insbesondere muss er im Einzelnen darlegen, wann, wie und was unternommen wurde, um eine erneute Rechtsverletzung zu verhindern. Bei einem erstmaligen Verstoß ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 € angemessen.
Beschluss des BGH vom 18.03.2010, Az.: I ZB 37/09
Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber begründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen.
Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09
Verletzt ein im Internet auf einer ausländischen Webseite veröffentlichter Artikel das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen und weist dieser Artikel zugleich einen deutlichen Bezug zum Inland auf, so ist der Rechtsweg zu deutschen Gerichten eröffnet. Ein in Deutschland wohnhafter Kläger ging im vorliegenden Fall gegen die Verlegerin der Tageszeitung "The New York Times" sowie gegen den in New York ansässigen Autor wegen eines veröffentlichten Artikels vor, der den Kläger in seinem Recht verletzte.
Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07
Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen. ...
Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.09.2009, Az.: I-20 U 164/08
Fehlt im Rahmen einer Abmahnung eine Vollmachtsurkunde, so kann die Abmahnung nur dann erfolgreich zurückgewiesen werden, wenn dies unverzüglich im Sinne des § 174 BGB geschieht. Der Senat bestätigte damit erneut seine Rechtsprechung, nach welcher § 174 BGB auf Abmahnungen entsprechende Anwendung findet. Wurden -wie im hier entschiedenen Fall - bereits der Abmahnung nachfolgend Verhandlungen in der Sache geführt, so kann eine Zurückweisung nach § 174 BGB nicht mehr erfolgen.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.11.2009, Az.: 6 U 130/09
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob vorprozessuale Patentanwaltskosten erstattungsfähig sind. Aus Sicht des OLG Frankfurt am Main ist diese Sachlage nicht mit der Erstattung im Prozess entstandener Patentanwaltskosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahren vergleichbar. Es sei nicht ausreichend, wenn der Patentanwalt sich auf die Überprüfung der markenrechtlichen Bewertung des Rechtsanwalts beschränke; vielmehr müsse er Tätigkeiten ausführen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören, damit seine Kosten erstattungsfähig seien.
Beschluss des OLG Celle vom 04.12.2009, Az.: 13 W 95/09
Der Streitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ist in der Regel niedriger anzusetzen als der Streitwert des Hauptsacheverfahrens. Das einstweilige Verfügungsverfahren dient dazu, bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren, einen Streitfall vorläufig zu regeln. Daher soll, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, der Streitwert des Verfügungsverfahrens gegenüber dem Hauptsacheverfahrens um ein Drittel reduziert werden.
Urteil des OLG Celle vom 18.11.2009, Az.: 3 U 115/09
Eine vom gesetzlichen Anspruch abweichende Honorarvereinbarung zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten ist nicht sittenwidrig, solange der ihr zugrundeliegende Stundensatz dies nicht ist, auch wenn die Gesamtforderung wesentlich höher als der gesetzliche Anspruch ist.
Sollten sich die Parteien über die abzurechnende Stundenzahl einigen und aufgrund dieser Einigung eine Gesamtsumme bestimmen, gilt diese, sofern sie auf Basis der ursprünglichen Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Beschluss des BVerfG vom 08.12.2009, Az.: 1 BvR 2733/06
Prozesskostenhilfe wird für den unbemittelten Geschädigten nur bei aufgrund bereits eindeutig existierender Rechtsprechung und somit nicht vorhandenen Erfolgschancen verwehrt. Vorliegend verkannten die vorinstanzlichen Gerichte jedoch die Sach- und Rechtslage. Die Richter machten deutlich, dass eine Bank die Beweislast dafür trägt, dass der Kunde seine neue Bankkarte auf postalischem Wege erhalten hat. Gelingt dies der Bank nicht, trägt diese das Risiko eines Kartenmissbrauchs und haftet für einen eventuell entstandenen Schaden.
Urteil des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 216/07
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.
b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
Beschluss des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZB 83/08
Auch im markenrechtlichen Verfahren besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das Versagen dieses Anspruches kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör zur Folge haben, wenn dadurch der Betroffene nicht in der Lage war Rechtsmittel geltend zu machen, die die Entscheidung des Gerichts beeinflussen hätten können.
Beschluss des LG Münster vom 02.06.2009, Az.: 25 O 126/08
Ändert der Beklagte seine Werbeaussagen bezüglich seines Laserlifts und unterwirft sich dem Kläger, nachdem dieser den Vorschuss für ein Gutachten über die Wirkungsweise des Laserlifts eingezahlt hat, stellt dies klar, dass ein solches Vorgehen ausschließlich der Vermeidung der Beweisaufnhame zur Feststellung der Wirkungsweise des Laserlifts dient. Daher wird durch die beiderseitige Erledigungserklärung zwar keine notwendige Beweisaufnahme mehr durchgeführt, dennoch werden aus genanntem Grund die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben.
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.12.2009
Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 erneut bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Dezember letzten Jahres gültigen Satz unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun weiterhin 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.12.2009, Az.: 11 U 72/07
Wer geschäftsmäßig Bücher verkauft, ohne den festgesetzten Ladenpreis einzuhalten, kann wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt am Main begrenzte die Abmahnkosten dabei auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 175,- Euro netto.
Urteil des AG Waldshut-Tiengen vom 30.10.2009, Az.: 3 C 207/09
Wird ein Gewerbetreibender mit unberechtigten Unterlassungsansprüchen konfrontiert, so liegt darin ein Einriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird dabei ohne Grund gestört. Dies begründet einen Schadensersatzanspruch des Gewerbetreibenden von dem auch jene Kosten erfasst sind, die dem Gewerbetreibenden durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung der gegen ihn gerichteten Ansprüche entstanden sind.
Beschluss des Schlewig-Holsteinischen OLG vom 09.07.2009, Az.: 6 W 12/09
Der Streitwert orientiert sich allgemein an dem Interesse der gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs. Die Festsetzung auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des betroffenen Kartenausschnitts im Internet ist angemessen. Eine höhere Festsetzung lässt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung oder Nachahmungsgefahr rechtfertigen.
Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07
Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.
Beschluss des OVG NRW vom 29.04.2009, Az.: 12 B 491/09
Das OVG NRW hat - wie so viele andere Gerichte bereits zuvor - entschieden, dass Anträge, wie zum Beipsiel auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, nicht per Email gestellt werden können. Eine Email erfüllt das gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis nicht, da es sich lediglich um eine eletronische Nachricht ohne Unterschrift handele. Gerade diese Unterschrift ist aber Teil des Schriftformerfordernisses. Anträge müssen entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichtes gestellt werden, um formwirksam zu sein.
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 20.04.2009, Az.: 14 W 53/08
Nimmt ein Kläger mehrere Verletzer auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen in Anspruch, so sind die Unterlassungsschuldner auch dann nicht Gesamtschuldner, wenn die materiellen Ansprüche dieselbe Verletzungshandlung betreffen. ...
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