

Pressemitteilung Nr. 217/2012 des BGH zum Urteil vom 20.12.2012, Az.: 4 StR 125/12, 4 StR 55/12
Der Bundesgerichtshof bestätigte, wenn auch nur zum Teil, die Verurteilung dreier Angeklagter wegen Sportwettenbetruges. Die Angeklagten platzierten bei verschiedenen ausländischen Wettanbietern zahlreiche Wetten auf Fussballspiele im europäischen In- und Ausland. Der Clou daran: Vor der Platzierung der Wetten wurden Manipulationsabsprachen mit Schiedsrichtern und Spielern getroffen. So wurden hinsichtlich der einzelnen Spielpaarungen Wettgewinne im hohen fünfstelligen Bereich erzielt.
Urteil des LG Stuttgart vom 19.01.2012, Az.: 35 O 95/11 KfH
Das LG Stuttgart urteilte zu Beginn des Jahres, dass die Werbung eines Sportartikelherstellers mit einem Gewinnspiel, dessen Preis zwei VIP-Tickets für das UEFA Champions League ("UCL") Finale 2012 waren, wettbewerbswidrig war.
Der Grund hierfür war, dass der Sportartikelhersteller keinen Sponsoringvertrag mit dem europäischen Kontinentalverband des Fußballs unterhalten hatte und so in wettbewerbswidriger Weise den guten Ruf der UEFA Champions League ausbeutete.
Neu im abmahnBAROMETER:
Unser Mandant hat eine Abmahnung der Sky Deutschland GmbH & Co. KG mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung erhalten. Die Abmahnung wurde durch die KOMNING Rechtsanwälte ausgesprochen.
Urteil des VG Kassel vom 11.04.2012, Az.: 4 K 692/11.KS
Stellt ein Inhaber einer Gaststätte seinen Gästen ein Internet-Terminal zur Verfügung, welches den Zugang zu diversen Homepages internationaler Wettveranstalter sowie der staatlichen Oddset-Wette ermöglicht, kann dem Gastwirt der Betrieb dieses Sportwettterminals nicht untersagt werden. Dies gilt selbst dann, sollte keine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde vorliegen. Ein Verbot der Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter würde gegen das vom EuGH konkretisierte Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen, weshalb ein staatliches Sportwettenmonopol rechtswidrig wäre.
Urteil des EuGH vom 01.03.2012, Az.: C-604/10
Ein urheberrechtlicher Schutz für Fußballspielpläne kommt nicht in Betracht, wenn zur Erstellung Regeln eingehalten werden müssen, die einer künstlerischen Gestaltung keinen Raum lassen. Auch ein bedeutender Arbeitsaufwand sowie bedeutende Sachkenntnis des Erstellers ändern daran nichts.
Beschluss des VG Gießen vom 03.03.2011, Az.: 4 L 444/11.Gi
Die Veranstaltung von Mixed- Martial- Arts- Kämpfen gefährdet nicht in jedem Fall die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Jugendlichen muss hierzu der Zutritt zu den Veranstaltungen verwehrt bleiben. Solange die teilnehmenden Kämpfer überdies die Möglichkeit haben, den Kampf vorzeitig zu beenden, wird außerdem trotz des erheblichen Gewaltpotentials der Kämpfe die Menschenwürde nicht tangiert und die öffentliche Sicherheit somit nicht gefährdet.
Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07
Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
Pressemitteilung Nr. 22/2010 des LG München I vom 14.07.2010, Az.: 1 HK O 17908/09
Der TSV München 1860 muss bei der Austragung seiner Heimspiele in der Allianz Arena weiterhin neben der eigentlichen Miete den vollen Pauschalbetrag für die gastronomische Versorgung, die eine 100%ige Auslastung des Stadions voraussetzt, zahlen. Auch wenn seit Eröffnung des Stadions bei Fußballspielen des TSV München nicht einmal eine 50%ige Auslastung erreicht worden sei, ist die Catering-Pauschale weder sitten- noch kartellrechtswidrig. Die Stadion GmbH sei bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht marktbeherrschend gewesen, da zu diesem Zeitpunkt mit dem Olympiastadion und dem Stadion in Unterhaching mindestens zwei weitere bundesligataugliche Stadien im Großraum München zur Verfügung standen. Selbst wenn man eine Zwangslage aufgrund der drohenden Insolvenz des TSV annehme, ergibt sich nicht, dass die Stadion GmbH diese Lage vorwerfbar ausgenutzt habe.
Urteil des LG Duisburg vom 14.07.2009, Az.: 6 O 231/09
Eine vereinsrechtliche Maßnahme eines Fußballausschusses kann lediglich dahingehend gerichtlich überprüft werden, ob die betreffende Maßnahme von der Satzung des Vereins gedeckt wird, Verfahrensgrundsätze eingehalten worden sind und ob sich die Entscheidung nicht als willkürlich darstellt. Ein Fußballverein bewarb sich 15 Minuten nach Bewerbungsschluss um die Zulassung am Spielbetrieb in einer Liga. Dieser Antrag wurde unter Hinweis auf die nicht fristgerechte Abgabe zurückgewiesen. Im vorliegenden Fall sei die Maßnahme jedoch als grob unbillig und unangemessen belastend anzusehen. Während die Fristüberschreitung von 15 Minuten denkbar gering ist und die Unterlagen noch während des Geschäftsbetriebes eingereicht wurden, beeinträchtigt die Maßnahme den Verein in sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht dagegen erheblich. Eine bestimmte Spielklasse ist ein entscheidendes Kriterium für...
Urteil des LG Dortmund vom 11.02.2010, Az.: 13 O 46/08 Kart.
Ein Ausrichter von Sportveranstaltungen kann seine Tickets ausschließlich selbst vermarkten, ein mit dem Ticketkauf verbundenes Weiterveräußerungsverbot ist kartellrechtlich zulässig. Täuscht ein Käufer beim Kauf über seine Wiederverkaufsabsicht und bietet diese Tickets anschließend in gewerblichen Umfang auf einer Internetplattform zum Verkauf an, so stellt dies eine Behinderung des Ausrichters im Wettbewerb dar. Auch der Plattformanbieter, der den Verkäufern zudem die Abwicklung aller Versand- und Zahlvorgänge entgeltlich anbietet, handelt unlauter. Er beteiligt sich mit Gewinnerzielungsabsicht am wettbewerbswidrigen Verhalten Dritter.
Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 1002/08
Verstöße eines Sportlers gegen das Anti-Doping-Regelwerk dürfen öffentlich bekannt gemacht werden. Eine solche Veröffentlichung ist kein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Sportlers.
Urteil des OLG Hamm vom 08.01.2010, Az.: 12 U 124/09
Die Betreiberin einer Agentur für Beratung und Management im Profifußball hatte mit einem Berufsfußballspieler einen befristeten Beratervertrag geschlossen, nach dem sich dieser bei Abschluss und Verlängerung von Arbeitsverträgen ausschließlich an die Betreiberin wenden sollte. Diese Vertragspflicht ist aber nach § 134 BGB, § 297 SGB III unwirksam, da sie sicherstellen soll, dass ein Arbeitssuchender sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bedient. Daher besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Fußballspielers, welcher sich einer anderen Beratungsfirma zuwandte.
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