Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

12. April 2021 Top-Urteil

Handytarife mit Online-Diensten zum „Nulltarif“ verstoßen gegen EU-Recht

Handy und Bargeld
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 & C-39/19

Verträge von Mobilfunkanbietern, die die Nutzung bestimmter Onlinedienste von dem bereitgestellten Datenvolumen exkludieren oder eine uneingeschränkte Nutzung über das vereinbarte Datenvolumen hinaus gestatten, verstoßen laut EuGH gegen geltendes EU-Recht. Das Gericht beruft sich hierbei auf Art. 3 der Verordnung 2015/2120, welcher den Endnutzern, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, einen uneingeschränkten Zugang zum Internet sichern soll. Die Praxis, einige Anwendungen bevorzugt zu behandeln, schränke das Recht der Endnutzer auf einen uneingeschränkten Internetzugang ein und sei auch nicht zu rechtfertigen, da sie aus Sicht des Gerichts allein auf kommerziellen Erwägungen beruhen.

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07. Mai 2026

Keine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA für Kabel-TV im Seniorenheim

Urteil des EuGH vom 30.04.2026, Az.: C-127/24

Der EuGH beantwortete nun die Fragen des BGH, die dieser im Rahmen eines Vorabentschiedungsverfahrens bezüglich der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorgelegt hatte. Der EuGH urteilte: Die zeitgleiche, vollständige und unveränderte Weitersendung von Rundfunkprogrammen über das Kabelnetz eines Seniorenwohnheims ist keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts. Bewohner eines Seniorenwohnheims, die dort dauerhaft leben, bilden kein neues Publikum. Die Weiterleitung über das hausinterne Kabelnetz stellt auch kein eigenständiges spezifisches technisches Verfahren dar. Eine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA besteht dafür daher nicht.

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07. April 2026

BGH: Vertragslaufzeit bei Glasfaser ab Vertragsschluss

Urteil des BGH vom 08.01.2026, Az.: III ZR 8/25

Der Bundesgerichtshof hat eine AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens für unwirksam erklärt, nach der die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses beginnen sollte. Maßgeblich für die Laufzeit ist bereits der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine ab Freischaltung berechnete Laufzeit kann die zulässige Bindungsdauer von 24 Monaten überschreiten. Die Revision der Beklagten blieb erfolglos; auch der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wurde bestätigt.

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05. März 2026

VG Düsseldorf: Keine Datenlöschung vor vollständiger DSGVO-Auskunft

Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.01.2026, Az.: 29 K 7470/24

Das VG Düsseldorf befasste sich mit einer Verwarnung der Datenschutzaufsicht, nachdem ein Betroffener wegen einer Werbe-E-Mail Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangte und die Verantwortliche seine Daten löschte. Das Gericht stellte klar, dass auch die Löschung eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO voraussetzt und ohne Löschbegehren bzw. Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO nicht vor Abschluss der Auskunftserteilung erfolgen darf. Unternehmen müssen Daten daher bis zur vollständigen, fristgerechten Auskunft vorhalten; die Klage blieb ohne Erfolg.

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27. November 2025

Übermittlung von ,,Positivdaten“ ist zulässig

Person, die einen grauen Hoodie anhat und deren Gesicht man nicht sieht. Darum sind verschiedene technologische Symbole angeordnet.
Urteil des BGH vom 14.10.2025, Az.: VI ZR 431/24

Eine Verbraucherzentrale klagte gegen Telekommunikationsunternehmen, da diese ohne explizite Einwilligung der Kunden sog. ,,Positivdaten" über beispielsweise den Abschluss von Mobilfunkverträgen an die SCHUFA übermittelten. Der BGH entschied daraufhin, dass diese Art der Datenübermittlung unter bestimmten Umständen rechtmäßig sei. Das sei der Fall, wenn die Datenübermittlung zweckgebunden, minimal und gut abgewogen erfolge. Die Klageantrag der Verbraucherzentrale wurde ab- und die Revision zurückgewiesen.

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07. Oktober 2025

Automatische Übermittlung sog. Positivdaten an die SCHUFA war gerechtfertigt

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Koblenz vom 12.05.2025, Az.: 11 U 1335/24

Der Kläger wollte von einem Telekommunikationsunternehmen die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes sowie Unterlassung und Feststellung erlangen, da das Unternehmen nach Vertragsschluss seine positiven Vertragsdaten an die SCHUFA übermittelte. Diese Ansprüche stehen ihm nach Auffassung des OLG Koblenz nicht zu, da der Anbieter und andere Marktteilnehmer aus Betrugspräventionsgründen ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung haben gem. Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Zudem war der Kunde über die Weiterleitung informiert worden und hatte nicht widersprochen, womit ein Kontrollverlust ausfalle.

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07. Juli 2023

„StreamOn“ der Telekom darf zunächst nicht weiterbetrieben werden

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2019, Az.: 13 B 1734/18

Die für Telekomkunden hinzubuchbare Option „StreamOn“, welche es den Kunden erlaubt Videos und Audios zu streamen, ohne dass damit ihr mobiles Datenvolumen belastet wird, stellt nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität dar. „StreamOn“ verstoße gegen dieses Gebot, da die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung von „StreamOn“ verringert wird. Darüber hinaus verstoße „StreamOn“ auch gegen die Roaming-Verordnung der EU, da die Nutzung von „StreamOn“ im europäischen Ausland den Kunden von ihrem mobilen Datenvolumen abgezogen wird, während dies bei Kunden die „StreamOn“ in Deutschland nutzen grade nicht der Fall ist.

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30. Juni 2023

Eine Werbung mit den Begriffen „D-Netz“, „D-Netz Qualität“ oder „D-Netz Garantie“ darf nicht als irreführend untersagt werden

Handy mit Datenströmen und Bildern im Hintergrund
Urteil des OLG Hamburg vom 30.03.2023, Az.: 15 U 63/22

Das vorangegangene Urteil des LG Hamburg vom 20.06.2022 wurde dahingehend teilweise abgeändert, dass die erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und der dazugehörige Antrag einer Mobilfunknetzanbieterin abgewiesen wird. Durch die Werbung mit den Begriffen "D-Netz", "D-Netz Qualität" und "D-Netz Garantie" wird keine Irreführung beim Endverbraucher erzeugt, solange mit den angebotenen Tarifen das Telefonieren und Surfen in den Netzen der Deutschen Telekom oder Vodafone möglich ist. Außerdem wird durch die Äußerungen in der Werbung der Mobilfunkproviderin keine unlautere, vergleichende Werbung gem. § 6 UWG vorgenommen.

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30. September 2021

Werbeslogan „bestes 5G-Netz der Telekom“ mit CHIP Testergebnis verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

5G Hologramm
Urteil des LG Hamburg vom 20.07.2021, Az.: 416 HKO 63/21

Das Landgericht Hamburg hat im Berufungsverfahren wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen dem Werbeslogan „Bestes 5G-Netz der Telekom“ in Verbindung mit dem Testsiegel „Bestes Netz“ der Fachzeitschrift Chip aufgehoben. Bei der Werbung handelt es sich um keine unzulässige Spitzen- und Alleinstellungsbehauptung, da durch die Verbindung mit dem Testsiegel keine Selbsteinschätzung des Unternehmens vorliegt. Die angeführten Gründe des Konkurrenten, es handele sich um eine irreführende Werbung, da der Testsieg sich auf das Gesamtnetz bezieht, sind nicht maßgeblich. Die Telekom war sowohl als bestes Gesamtnetz als auch in der Unterkategorie bestes 5G-Netz Testsieger und stellt somit keine unwahren Tatsachen dar. Darüber hinaus ist nicht relevant, dass der Ausbau des 5G-Netzes noch nicht abgeschlossen sei, da dies dem maßgeblichen Verkehrskreis bewusst ist.

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13. Januar 2021

Webseiten: Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung der Nutzer

Blaue Cookie-Taste auf Laptoptastatur.
Beschluss des LG Köln vom 29.10.2020, Az.: 31 O 194/20

Im Rahmen eines Antrags auf eine einstweilige Verfügung pflichtete das LG Köln dem Antragssteller bei, der unter Bezugnahme auf einen Screenshot der Internetseite des Antraggegners, darlegte, dass dieser ohne die aktive Einwilligung der Nutzer der Seite Cookies setzte. Diese Praktik stelle einen Verstoß gegen §§ 12 Abs. 1, 15 Abs. 3 TMG dar.

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