Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ein Gin darf nicht alkoholfrei sein

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Urteil des EuGH vom 13.11.2025, Az.: C-563/24

Auf die Vorlagefragen des Landgerichts Potsdam hat der EuGH die Frage beantwortet, ob die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ zulässig sei. Hierbei war ausschlaggebend, dass es Art. 10 Abs. 7 der Verordnung 2019/787 verbietet, Getränke als Gin oder mit entsprechenden Zusatzworten zu bezeichnen, wenn die Voraussetzungen des Anhang I Nr. 20 Buchst. a und b nicht erfüllt werden. In diesem ist festgelegt, dass es sich bei der Herstellung von Gin um ein Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren handelt, wobei der Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol. betragen muss. Da hier weder Ethylalkohol aromatisiert wird, noch ein Getränk mit mindestens 37,5 % vol. entsteht, darf es nicht als „Gin“ bezeichnet werden, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.

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05. Juni 2026

Kinder-Smoothie darf nicht mit „Immun“ beworben werden

Urteil des LG Karlsruhe vom 24. Juli 2025, Az.: 14 O 13/25 KfH

Das LG Karlsruhe hat die Werbung für einen „Immun Smoothie für Kinder“ in der beanstandeten Verpackungsgestaltung untersagt. Die Bezeichnung stelle eine gesundheitsbezogene Angabe dar, weil sie einen positiven Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Smoothies und dem kindlichen Immunsystem suggeriere. Eine Zulässigkeit nach der Health-Claim-Verordnung scheide aus, da es sich weder um eine privilegierte Phantasiebezeichnung noch um einen ordnungsgemäß beigefügten zulässigen Claim handele. Die Beklagte muss die Werbung unterlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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01. Juni 2026

Streichpreise für Matratzen können irreführend sein

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2026, Az.: 6 U 77/25

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen für Matratzen ist irreführend, wenn unmittelbar zuvor niedrigere Preise verlangt wurden. Ein aufklärender Hinweis auf einer erst nach Anklicken erreichbaren Folgeseite beseitigt den Anlockeffekt nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist nicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen, wenn zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt.

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26. Mai 2026

BGH stärkt Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

Urteile des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2026, Az.: VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf bestätigt. Die Vermutung greift bereits ein, wenn sich innerhalb der maßgeblichen Frist ein für den Käufer nachteiliger Zustand der Kaufsache zeigt und hierfür zumindest auch ein gewährleistungsrelevanter Umstand als Ursache in Betracht kommt. Dass daneben andere, dem Verkäufer nicht zurechenbare Ursachen möglich sind, schließt die Beweislastumkehr nicht aus.

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26. Mai 2026

Werbung „macht nicht müde“ für Allergiemittel irreführend

Pressemitteilung zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.04.2026, Az.: 2-06 O 135/26

Das LG Frankfurt am Main hat einem Pharmaunternehmen untersagt, ein Allergiemittel mit den Aussagen „macht nicht müde“ bzw. „Allergietabletten, die nicht müde machen“ zu bewerben. Die Werbung ist irreführend, wenn die Fachinformation Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen nennt. Ein Hinweis darauf, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien ähnlich häufig wie unter Placebo aufgetreten seien, genügt nicht. Erforderlich wäre ein positiver Nachweis gewesen, dass die Einnahme tatsächlich nicht zu Somnolenz oder Ermüdung führt.

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21. Mai 2026

Abhilfeklage gegen X wegen DSGVO-Schäden unzulässig

Pressemitteilung zum Urteil des Kammergerichts vom 30.04.2026, Az.: 20 VKl 1/25

Das Kammergericht hat eine Abhilfeklage der Stichting Onderzoek Marktinformatie gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks X als unzulässig abgewiesen. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der in Deutschland registrierten Nutzer seien nicht hinreichend gleichartig. Ob ein ersatzfähiger Schaden durch einen Kontrollverlust über personenbezogene Daten entstanden sei, hänge von den individuellen Umständen jedes einzelnen Verbrauchers ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

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15. Mai 2026

90-g-Schokoladentafeln in alter Verpackung irreführend

Urteil des LG Bremen vom 13.05.2026, Az.: 12 O 118/25

Das LG Bremen hat den Vertrieb von Milka-Schokoladentafeln mit 90 g Inhalt untersagt, wenn sie kurz zuvor noch in nahezu gleich großer und gleich gestalteter Verpackung mit 100 g Inhalt angeboten wurden. Die bloße Angabe der neuen Nettofüllmenge reiche bei einem bekannten Produkt nicht aus, um Verbraucher über die reduzierte Füllmenge aufzuklären. Maßgeblich sei der fortwirkende Wiedererkennungseffekt der Verpackung, der die tatsächliche Mengenreduzierung überlagere.

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28. April 2026

Keine Diskriminierung durch PENNY-Rabatte-App

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.04.2026, Az.: I-13 UKl 7/25

Das OLG Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die PENNY Markt GmbH abgewiesen. Rabatte, die eine Nutzung der PENNY-App voraussetzen, stellen nach der mündlichen Urteilsbegründung keine Benachteiligung wegen Alters oder Behinderung dar. Maßgeblich sei, ob ältere oder behinderte Personen die App grundsätzlich nutzen wollten, daran aber aus Alters- oder Behinderungsgründen gehindert seien. Allgemeine Statistiken zur geringeren Internetnutzung älterer Menschen genügen hierfür nicht.

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27. April 2026

Keine deutsche Lizenz: Anbieter muss Verluste aus Online-Sportwetten ersetzen

Endurteil des OLG München vom 16.04.2026, Az.: 14 U 2842/25 e

Ein Anbieter von Online-Sportwetten haftet auf Schadensersatz, weil er im maßgeblichen Zeitraum ohne deutsche Erlaubnis Glücksspiele im Internet angeboten hat. Eine maltesische Lizenz genügte hierfür nicht. Der Spieler kann die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen ersetzt verlangen. Die Revision wurde zugelassen.

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23. April 2026

BGH kippt Gutschein-Klausel bei Streaming-Kündigung

Pressmitteilung Nr. 068/2026 zum Urteil des BGH vom 16.04.2026, Az.: III ZR 152/25

Der BGH hat eine AGB-Klausel eines Streamingdienstanbieters für unwirksam erklärt, nach der eine Kündigung erst mit vollständigem Verbrauch des Kartenguthabens wirksam werden sollte. Der Senat ordnete den Streamingvertrag als Dienstvertrag ein und stellte darauf ab, dass bei monatlich bemessener Vergütung die gesetzlichen Kündigungsfristen der §§ 620 Abs. 2, 621 Nr. 3 BGB gelten. Die beanstandete Regelung benachteiligt Kunden unangemessen, weil sie eine Beendigung des Vertrags je nach Restguthaben über viele Monate hinauszögern kann und ein Pausieren der Mitgliedschaft praktisch ausschließt.

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17. April 2026

Spiel-Einsätze bei fehlender Lizenz im Wohnsitzstaat rückforderbar

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.04.2026, Az.: C-440/23

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 56 AEUV dem deutschen Verbot von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Zweitlotterien nicht entgegensteht. Das gilt auch dann, wenn in Deutschland vergleichbare Glücksspiele offline zulässig sind und die Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat über eine Lizenz verfügen. Ebenso steht Unionsrecht der Feststellung der Nichtigkeit eines solchen Glücksspielvertrags und einer zivilrechtlichen Klage auf Erstattung verlorener Einsätze nicht entgegen. Einen unionsrechtlichen Rechtsmissbrauch sah der Gerichtshof darin nicht; maßgeblich bleiben insoweit die Regeln des anwendbaren nationalen Rechts.

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