

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 28.05.2013
Seit Anfang diesen Monats sind die endgültigen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen in Kraft getreten. Warteschleifen müssen für Anrufer von Sonderrufnummern (z.B. 0180er- oder 0900-Rufnummern) von nun an grundsätzlich kostenfrei sein. Weiter muss dem Anrufer zu Beginn des Anrufs mitgeteilt werden, dass das Telefonat entweder über einen Festpreis abgerechnet wird oder dass eine evtl. folgende Warteschleife kostenlos ist und erst danach Kosten anfallen.
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 23.04.2013, Az.: 262 C 22888/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern können nur dann wirksam Vertragsbestandteil werden, wenn der Vertragspartner ausdrücklich auf sie hingewiesen oder ihm die Möglichkeit verschafft wird, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Diesen Anforderungen genügt ein Aushang über "Produkte und Preise" und einem kleingedruckten Text "Näheres regeln unsere AGB..., die Sie in den Postfilialen einsehen können" nicht.
Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 40/11
Ein Apotheker darf zur pharmazeutischen Beratung seiner Kunden keine Telefon-Hotline zur Verfügung stellen, die nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Eine von einer ausländischen Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland unter der Überschrift "Anwendbares Recht/Gerichtsstand" verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das Recht des Staates gilt, in dem die Versandapotheke ihren Sitz hat, benachteiligt deutsche Kunden unangemessen.
Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 88/11
Ein Anbieter auf der Auktionsplattform eBay, der bei einem Kaufangebot eine Herstellergarantie vermerkt, jedoch keinerlei Ausführungen zum Inhalt dieser Garantie macht, verstößt gegen Sonderbestimmungen für Garantien im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gem. § 447 Abs. 1 S. 2 BGB und handelt zugleich wettbewerbswidrig.
Urteil des LG Düsseldorf vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12
Das Bewerben von Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün.“ sowie „unendlich recyclebar“ und „FE“ stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar. Umweltbewusstsein spielt für Verbraucher eine immer größere Rolle. Doch aus Blech gefertigte Dosen sind gerade nicht umweltfreundlich, genau dieser Eindruck wird jedoch durch die Slogans erweckt. So greift der Verbraucher eher zum beworbenen Produkt, was eine Behinderung der Wettbewerber darstellt und nun gerichtlich untersagt wurde.
Urteil des LG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 15 O 92/12
Nachdem sich der kalifornische Elektronikkonzern Apple gegenüber der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im außergerichtlichen Verfahren dazu verpflichtet hatte, sieben rechtswidrige Datenklauseln nicht mehr Vertragsbestandteil mit Verbrauchern werden zu lassen, wurde Apple nun auch die Verwendung acht weiterer Klauseln seiner Datenschutzrichtlinie gerichtlich untersagt. Im Kern dieser Klauseln regelte das Unternehmen die Erhebung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten z.B. zum Zwecke der personalisierten Werbung.
Urteil des OLG Köln vom 13.02.2013, Az.: 11 U 136/11
Die Verpflichtung eines Anbieters gem. § 45m TKG, eine Eintragung des Kunden mit seinem Geschäftsnamen in ein allgemein zugängliches schriftliches und elektronisches Teilnehmerverzeichnis vorzunehmen, erschöpft sich nicht in der Weitergabe der Daten des Einzutragenden an die Herausgeber von Telefonverzeichnissen gem. § 47 TKG, sondern erstreckt sich auch auf die tatsächliche Eintragung. Der Anbieter kann sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Eintragung berufen, solange er unter Mithilfe Dritter in der Lage wäre, diese zu leisten.
Urteil des OLG Köln vom 19.04.2013, Az.: 6 U 206/12
Der Werbeslogan für ein Spülmittel: „kämpft am besten gegen Fett“ ist in Verbindung mit einem Schauexperiment, welches keinen wissenschaftlichen Nachweis darstellt, irreführend. Die beanstandete werbliche Präsentation ist zur Täuschung des angesprochenen Verkehrskreises geeignet, da ein falscher Eindruck von der Beweiskraft des Schauversuchs erweckt wird.
Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.01.2012, Az.: 5 U 51/11
Bewertungsportale im Internet sind rechtlich zulässig, auch wenn auf diesen Internetseiten die Äußerung von anonymen Bewertungen möglich ist. Der Betreiber eines Hotels kann grundsätzlich nicht die Bewertung seines Betriebs in einem solchen Internetportal untersagen lassen kann. Auch wäre ein generelles Verbot solcher Bewertungsplattformen unter Berücksichtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit der einzelnen Nutzer und der Allgemeinheit zu weitgehend. Schädigende und insbesondere unzutreffenden Bewertungen müssen allerdings nicht hingenommen werden.
Urteil des BGH vom 25.10.2012, Az.: I ZR 169/10
a) Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.
b) Eine Einwilligung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil sie im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben wurde, die der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt.
c) Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.04.2013, Az.: 6 S 892/12
Die Werbeaktion eines Einrichtungshauses, die bei einem Einkauf ab einem Warenwert von 100 € die Rückerstattung des Kaufpreises verspricht, „wenn es am ... regnet“, ist zulässig und nicht als öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrages einzuordnen. Solange Kunden hierbei ihr Entgelt lediglich für die zu erwerbende Ware und gerade nicht einen erhöhten Kaufpreis für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entrichten, fehlt es bereits an einem für ein Glücksspiel erforderlichen Entgelt zur Erlangung einer Gewinnchance.
Urteil des LG Kiel vom 30.10.2013, Az.: 16 O 20/11
Die Online-Werbeaussage „Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass dieser immer die beste Brillenqualität erhält. Eine solche Qualität ist bei einem Online-Bestellmodus nicht zu erreichen, da in der Regel nicht alle relevanten Daten zur Verfügung stehen, die an sich zur Herstellung einer Brille von bester Qualität erforderlich sind. Die Erwartung des Verbrauchers, dass bei der Brillenherstellung zumindest all das berücksichtigt wird, was ein erstklassiger Optiker berücksichtigen würde, wird nicht erfüllt.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.12.2012, Az.: 6 U 133/11
Telefonwerbung ist ohne vorherige Einwilligung des angerufenen Verbrauchers wettbewerbsrechtlich unzulässig, sog. Cold-Calls.
Urteil des KG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 5 U 35/12
Gemäß § 3 EnVKV muss jeder gewerblicher Anbieter von neuen Haushaltsgeräten seine Käufer über den Verbrauch an Energie und anderer wichtiger Ressourcen wie z.B. auch Wasser der jeweiligen Geräte informieren. Für Gebrauchtgeräte hingegen besteht eine solche Informationspflicht nicht. Technische Geräte, die im Rahmen einer Musterküche bereits aufgebaut waren, gelten hierbei nicht als Gebrauchtgeräte, da mit ihnen im Ladengeschäft in der Regel tatsächlich weder gebacken oder gekocht, noch abgewaschen wurde, diese somit noch nicht „in Gebrauch“ waren.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung von Herrn Oliver Heilmann durch Rechtsanwalt Krugmann vor, wonach unser Mandant im Rahmen seines eBay-Auftritts gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.
Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2013, Az.: 4 U 186/12
Wirbt ein Restpostenhändler mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen, ohne Klarstellung des Vergleichspreises, liegt hierin aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten vor. Diese Preisgestaltung sei ohne Klarstellung des zugrundeliegenden Bezugspreises für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher intransparent, so dass die Gefahr bestünde, dass die beanstandete Werbung in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendem Sinne aufgefasst wird.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 26.03.2013, Az.: 6 U 184/12
Die Geltendmachung sich aus einer sogenannten "Abofalle" im Internet ergebender vermeintlicher Forderungen gegen Verbraucher ist unlauter. Gleiches gilt auch für ein zur Geltendmachung dieser Forderungen beauftragtes Inkassounternehmen, sofern dieses über den jeweiligen Sachverhalt informiert ist.
Urteil des AG Köln vom 28.03.2013, Az.: 137 C 603/12
Eine Klausel in einem Kaufvertrag über einen Hotelgutschein, welche die Reservierung der vertraglichen Leistung vom Kontingent des die Leistung anbietenden Unternehmens abhängig macht, benachteiligt denjenigen, der die Leistung zukünftig in Anspruch nehmen möchte entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Solche Klauseln führen gem. § 306 Abs. 3 zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags über den Gutschein.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.05.2012, Az.: 14 U 64/11
Kundenwerbung in Form des Telefonvertriebes ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene vor dem Gespräch ausdrücklich in das Gespräch einwilligt. Eine Einwilligung kann nicht bereits dann angenommen, weil der Angerufene das Gespräch annimmt und fortführt. Auch das Einverständnis eines Ehepartners kann dem Angerufenen nicht zugerechnet werden. Die von einem Dritten erteilte Einwilligung bedeutet nicht zugleich die Einwilligung der angerufenen Person.
Neu im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG vor, in welcher unserem Mandanten durch die Kanzlei Dr. Bahr verschiedene Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen vorgeworfen werden.
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