

Urteil des OLG Frankfurt am Main, Az.: 7 U 185/08
Hat der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer bereits Informationen zu Tatumständen mitgeteilt und hat der Versicherer diese für ausreichend gehalten, um sie einem Sachverständigen vorzugeben, so ist es nach der Erstattung des Gutachtens Sache des Haftpflichtversicherers, zu entscheiden und dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, welche ergänzenden Informationen er mit welcher Genauigkeit noch erhalten will. Einer pauschalen Aufforderung, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, muss der Versicherungsnehmer nicht nachkommen.
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11.06.2008, Az.: 17 U 70/08
Ein Leasingübernahmevertrag bedarf dem Formerfordernis des zu übernehmenden Leasingvertrages. Zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ist hier die Schriftform erforderlich. Der Vorvertrag unterliegt grundsätzlich dem gleichen Formzwang, so dass er nicht im Internet formwahrend ersteigert werden kann.
Pressemitteilung des BayVGH zum Urteil vom 19.05.2009, Az.: 7 B 08.2922
Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 19. Mai 2009 entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt.
Urteil des EuGH vom 19.05.2009, Az.: C-171/07 und C-172/07
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das deutsche Apothekengesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Folglich darf nur ein ausgebildeter Apotheker in Deutschland eine Apotheke betreiben. Die EU-Richter legten fest, dass zum Schutze einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arztmittelversorgung eine derartige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bei Apotheken gerechtfertigt sei.
Besonders vermeintlich günstige Telefonverträge, Internetzugänge und Mobilfunkanschlüsse werden im Wege von so genannten Cold Calls vermittelt, ohne dass die Angerufenen dies eigentlich wollen. Die Tricks der Anrufer sind raffiniert und oftmals ist der angegebene Anrufsgrund nur vorgetäuscht. In Kürze soll nun ein neues Gesetz in Kraft treten, welches den Verbraucher vor solch unliebsamen Anrufen schützen soll.
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 11.02.2009, Az.: 7 U 116/08
Bei Mobilfunkverträgen gilt das Widerrufsrecht des Fernabsatzrechts. Dem Verbraucher steht auch bei längerfristigen Verträgen kein gesteigertes Schutzbedüfnis zu, auch wenn ihm vor Vertragsschluss nicht die Möglichkeit gegeben ist, sich von der Qualität der Leistung zu überzeugen.
Urteil des AG Wuppertal vom 01.12.2008, Az.: 32 C 152/08
Die Widerrufsbelehrung des Verbrauchers muss in Textform ergehen. Kann der Verbraucher die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Unternehmers anklicken und sich dort über den Inhalt informieren, so ist dies nicht ausreichend. Die Erklärung muss in einer Urkunde oder auf andere zur dauernden Wiedergabe von Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden. Diese Form ist nur gewahrt, wenn es tatsächlich zu einem Download der Widerrufsbelehrung kommt.
Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 309 S 96/08
Zweifelhaft ist, ob hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft nach § 13 BGB auf den objektiven Empfängerhorizont des Verkäufers oder auf den vom Kunden verfolgten Zweck abzustellen ist. Aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers wird durch die Verwendung einer beruflichen Rechnungs- und Lieferadresse sowie Email-Adresse durch das eigene Verhalten des Käufers nach außen hin der Eindruck vermittelt, dass dieser nicht als Verbraucher handelt.
Urteil des OLG Köln vom 29.04.2009, Az.: 6 U 218/08
Eine generelle Einverständniserklärung zum Erhalt von Werbung jeglicher Art, um an Internetgewinnspielen teilnehmen zu können, benachteiligt den Verbraucher unangemessen und hält einer Inhaltskontrolle nicht Stand. Eine solche Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen steht weder die Einseitigkeit noch die Ausgestaltung als "Opt-in"-Erklärung, zu der es keine gleichwertigen Alternativen gibt, entgegen.
Urteil des VG Münster vom 20.02.2009, Az.: 10 K 1212/07
Die für die Annahme einer Täuschungshandlung erforderliche Einwirkung auf das intellektuelle Vorstellungsbild kann „durch ausdrückliches Vorspiegeln, durch schlüssiges Verhalten und durch Unterlassen bei bestehender Aufklärungspflicht" geschehen. Die Verwendung von Textpassagen aus bereits erstellten und veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten in der eigenen Diplomarbeit muss vom Verfasser durch das Setzen von Anführungszeichen und/oder gesonderter Formatierung und genauer Nennung der Quelle deutlich gemacht werden. ...
Urteil des AG München vom 18.02.2009, Az.: 6 W 4/09
Wird auf einer Internetseite mit einer preisgünstigen "Probemitgliedschaft" geworben, ist eine Entgeltlichkeitklausel, die im nachstehenden Fließtext versteckt ist, als überraschend anzusehen.
Gleiches gilt für eine Verlängerungsklausel, die in der Rubrik "Zahlung und Preise" versteckt ist und nicht etwa mit "Vertragslaufzeit" oder "Vertragsverlängerung" überschrieben ist.
Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06
Benutzt ein Dritter ein fremdes eBay-Mitgliedskonto zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, muss sich der Inhaber des Mitgliedskontos so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. Dies erfolgt allerdings nur dann, wenn der Inhaber sein Konto nicht hinreichend vor fremden Zugriff gesichert hat und der Dritte so an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist. Wir veröffentlichten bereits Mitte März die Pressemitteilung Nr. 55/2009 des BGH. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
Pressemitteilung 81/2009 des BGH zu den Urteilen vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08
Die Klausel Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen darf im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden. Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, für die eine gesetzliche oder nebenvertragliche Verpflichtung besteht oder die im eigenen Interesse erbracht werden, ist mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar und benachteiligt den Verbraucher entgegen Treu und Glauben unangemessen.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az. 6 U 187/07
Bei sog. Kostenfallen im Internet hat der Anbieter einer entsprechenden Seite gegen den Nutzer keinen Zahlungsanspruch, wenn sich aus dem Angebot und der Art seiner Webseite die Entgeltlichkeit nicht ergibt und ein deutlicher Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unterbleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter der Seite absichtlich den Nutzer über die Entgeltlichkeit täuschen will.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 01.04.2009, Az.: 23 U 121/06
Ein Werbeprospekt für einen Anlagefond muss über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig informieren. Hierbei soll durch eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber den mit dem Prospekt geworbenen Interessenten deren Recht zur Selbstbestimmung über die Verwendung ihres Vermögens sichergestellt werden. Der Anleger hat hiernach trotz und gerade wegen der Tatsache, dass er mit seiner Anlage ein Risikogeschäft eingeht und ihm dieses wirtschaftliche Risiko bleiben muss, ein Recht darauf, seine Entscheidung eigenverantwortlich in voller Kenntnis sämtlicher für die Beurteilung dieses Risikogeschäfts maßgeblichen Umstände zu treffen.
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 02.04.2009, Az.: 5 U 53/08
Wirbt ein Unternehmen durch Einwurf von Werbematerial in Hausbriefkästen und mehrfachen Telefonanrufen mit seinen Leistungen und bittet der Hausbewohner daraufhin um einen persönlichen informativen Hausbesuch, handelt es sich noch um ein Haustürgeschäft mit den daraus folgenden gesetzlichen Regelungen wie z.B. das Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
Urteil des AG Bochum vom 08.05.2008, Az.: 44 C 13/08
Das System, sich Gebotsrechte in Paketen für Auktionen zu kaufen, nutzt bewusst die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit und Spielleidenschaft der Teilnehmer aus. Die eingesetzten Gebotsrechte stehen im krassen Missverhältnis zum tatsächlichen Warenwert. Das Gebotsrisiko sei unkalkulierbar und stellt eine unverhältnismäßig starke Belastung der Bieter als Vertragspartner dar.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.10.2008, Az.: 14 U 240/07
Auch erhebliche Lufteinschlüsse lassen sich von einem Durchschnittsverbraucher durch Tasten und Betrachten der Verpackung klar feststellen. Die Verpackung muss nicht durchsichtig sein. Gerade bei Gewürzen ist für den Käufer ohnehin die angegebene Füllmenge entscheidend, die eine Fehlvorstellung des Käufers vermeidet. Mithin wird nicht mehr Inhalt vorgetäuscht, als tatsächlich in der Verpackung enthalten ist.
Urteil des OLG Frankfurt Main vom 03.12.2008, Az.: 19 U 120/08
Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung liegen nicht vor, wenn sich aus den Akten eine E-Mail-Adresse der Partei, deren Aufenthalt dem Gegner und dem Gericht nicht bekannt ist, ergibt, so dass die Partei selbst zur Bekanntgabe ihres Aufenthaltes aufgefordert werden kann.
Beschluss des OLG Köln vom 30.12.2008, Az.: 6 W 180/08
Wird eine Ware oder Dienstleistung als "kostenlos" beworben, ist bei der Beurteilung der Irreführungsfiktion nach der Richtlinie 2005/29/EG entscheidend, ob der durchschnittliche Verbraucher mit Kosten rechnet. Somit kann mit einer kostenlosen Zugabe geworben werden, wenn erkennbar ist, dass für die "Erstleistung" bezahlt werden muss.
kanzlei.biz - bietet Ihnen mit über 4.000 einschlägigen News & Urteilen aus dem Bereich Internet /IT, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, einschließlich der Recherchemöglichkeit nach Stichwort, Entscheidungsdatum, Gericht und Aktenzeichen, das bundesweit größte kostenlose Angebot einer deutschen Kanzlei in diesem Spezialbereich. (Stand: September 2012)