

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 7.2.2013, Az.: 6 U 126/12
Sog. „Spekulationsmarken“ sind rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig.
Solche liegen vor, wenn eine Vielzahl von Marken ohne ernsthaften Benutzungswillen angemeldet werden, um die Benutzung durch andere Markeninhaber auf unlauterer Weise zu behindern. Dabei kann sich die Behinderung auch auf noch nicht bekannte Dritte beziehen. Im vorliegenden Fall des OLG Frankfurt, meldete eine Markenagentur eine Vielzahl von Marken im Rahmen eines speziellen, eigenen Vermarktungskonzepts auf Vorrat an, um diese dann später für den unmittelbaren Einsatz von Kunden zu nutzen. Dies allein reicht an sich nicht für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Benutzung aus. Vielmehr müssen für die Rechtsmissbräuchlichkeit konkrete Umstände vorliegen, die zur Einstufung der Anmeldung der Marke und/oder deren Verwertung als bösgläubig führen, oder erkennen lassen, dass es an einem ernsthaften...
Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 128/11
Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.
Urteil des LG Kiel vom 30.10.2013, Az.: 16 O 20/11
Die Online-Werbeaussage „Immer in erstklassiger Optiker-Qualität“ erwecke beim Verbraucher den Eindruck, dass dieser immer die beste Brillenqualität erhält. Eine solche Qualität sei bei einem Online-Bestellmodus nicht zu erreichen, da in der Regel nicht alle relevanten Daten zur Verfügung stünden, die an sich zur Herstellung einer Brille von bester Qualität erforderlich ist. Die Erwartung des Verbrauchers, dass bei der Brillenherstellung zumindest all das berücksichtigt wird, was ein erstklassiger Optiker berücksichtigen würde, wird nicht erfüllt.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.12.2012, Az.: 6 U 133/11
Telefonwerbung ist ohne vorherige Einwilligung des angerufenen Verbrauchers wettbewerbsrechtlich unzulässig, sog. Cold-Calls.
Urteil des KG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 5 U 35/12
Gemäß § 3 EnVKV muss jeder gewerblicher Anbieter von neuen Haushaltsgeräten seine Käufer über den Verbrauch an Energie und anderer wichtiger Ressourcen wie z.B. auch Wasser der jeweiligen Geräte informieren. Für Gebrauchtgeräte hingegen besteht eine solche Informationspflicht nicht. Technische Geräte, die im Rahmen einer Musterküche bereits aufgebaut waren, gelten hierbei nicht als Gebrauchtgeräte, da mit ihnen im Ladengeschäft in der Regel tatsächlich weder gebacken oder gekocht, noch abgewaschen wurde, diese somit noch nicht „in Gebrauch“ waren.
Urteil des BGH vom 27.3.2013, Az.: I ZR 100/11
a) Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn von den sich gegenüberstehenden Zeichen verschiedene Verkehrskreise angesprochen sind, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen. In einem solchen Fall reicht es für die Bejahung eines Verletzungstatbestands aus, wenn Verwechslungsgefahr bei einem der angesprochenen Verkehrskreise besteht.
Urteil des BGH vom 25.10.2012, Az.: I ZR 162/11
a) Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt werden, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vorteile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Mai 1955 - I ZR 8/54, BGHZ 17, 266 - Grundig-Reporter; Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373 - Schallplattenimport III; Urteil vom 1. Dezember 2010 I ZR 70/09, GRUR 2011, 720 = WRP 2011, 1076 - Multimediashow; Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 = WRP 2012, 945 - Barmen Live; Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 175/10, GRUR 2012, 715 = WRP 2012, 950 - Bochumer Weihnachtsmarkt).
Urteil des OLG Saarbrücken vom 06.03.2013, Az.: 1 U 41/12-13
Ein Werbeprospekt eines Unternehmens muss die Geschäftsanschrift des Unternehmens tragen; die Anschrift einer Filiale reicht nicht aus.
Beschluss des OLG Bremen vom 15.03.2013, Az.: 2 U 5/13
Die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" im Impressum des Internetauftritts eines Rechtsanwalts stellt eine irreführende Werbung dar. Mit ihr wird der Eindruck erweckt, der werbende Rechtsanwalt verfüge aufgrund der angegebenen Zulassung gegenüber anderen Rechtsanwälten über eine besondere Stellung oder Qualifikation, obwohl es sich bei der beworbenen Zulassung um eine Selbstverständlichkeit handelt.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung von Herrn Oliver Heilmann durch Rechtsanwalt Krugmann vor, wonach unser Mandant im Rahmen seines eBay-Auftritts gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.
NEU im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine Abmahnung der Ostsee Pension Grömitz durch die Rechtsanwälte Both, Michaelis, Dr. Grote & Klaper wegen unlauteren Wettbewerbs vor.
NEU im abmahnBAROMETER:
Die Photocinerent S.A.R.L. (vormals Alta Media Productions S.A.R.L.), vertreten durch deren Geschäftsführer Albrecht Gerlach, mahnt durch Rechtsanwalt Fortemeyer einen unserer Mandanten wegen angeblicher Boykottaufrufe ab.
Urteil des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 62/11
a) Eine Werbung für ein Arzneimittel kann irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen. Ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit kommt zum einen in Betracht, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht. Eine Irreführung liegt zum anderen regelmäßig dann vor, wenn die Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, die die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält.
NEU im abmahnBAROMETER:
Der Rechtsanwalt Volker Jakob mahnt im Namen von Herrn Martin Schriefer einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung durch einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2013, Az.: 4 U 186/12
Wirbt ein Restpostenhändler mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen, ohne Klarstellung des Vergleichspreises, liegt hierin aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten vor. Diese Preisgestaltung sei ohne Klarstellung des zugrundeliegenden Bezugspreises für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher intransparent, so dass die Gefahr bestünde, dass die beanstandete Werbung in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendem Sinne aufgefasst wird.
Kommentar zum Urteil des KG Berlin vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13
Die Verwendung von Domainnamen, die als Bestandteil der URL einen Namen (z.B. einer natürlichen oder juristischen Person) verwenden, kann im Einzelfall unter anderem dann ein Problem darstellen, wenn es dadurch zu einer sog. Zuordnungsverwirrung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich aus dem Domainnamen nicht ergibt, dass hinter der Domain nicht der wirkliche Namensinhaber, sondern beispielsweise ein unbeteiligter Dritter (ohne entsprechendes Namensrecht) steht.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 26.03.2013, Az.: 6 U 184/12
Die Geltendmachung sich aus einer sogenannten "Abofalle" im Internet ergebender vermeintlicher Forderungen gegen Verbraucher ist unlauter. Gleiches gilt auch für ein zur Geltendmachung dieser Forderungen beauftragtes Inkassounternehmen, sofern dieses über den jeweiligen Sachverhalt informiert ist.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.05.2012, Az.: 14 U 64/11
Kundenwerbung in Form des Telefonvertriebes ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene vor dem Gespräch ausdrücklich in das Gespräch einwilligt. Eine Einwilligung kann nicht bereits dann angenommen, weil der Angerufene das Gespräch annimmt und fortführt. Auch das Einverständnis eines Ehepartners kann dem Angerufenen nicht zugerechnet werden. Die von einem Dritten erteilte Einwilligung bedeutet nicht zugleich die Einwilligung der angerufenen Person.
Neu im abmahnBAROMETER:
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG vor, in welcher unserem Mandanten durch die Kanzlei Dr. Bahr verschiedene Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen vorgeworfen werden.
Urteil des OLG Köln vom 07.12.2012, Az.: 6 U 69/12
Im Rahmen geschäftlicher Handlungen ist es grundsätzlich unzulässig, Verbraucher ohne deren vorheriges ausdrückliches Einverständnis zum Zwecke der Werbung anzurufen. Auch Angebote für Hausnotrufdienste eines Malteserordens, der hiermit keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern ausschließlich wohltätige und religiöse Motive verfolgt, können eine unzumutbare belästigende Telefonwerbung darstellen. Maßgeblich ist nicht der Grund des Tätigwerdens, sondern die tatsächliche Stellung im Wettbewerb.
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