Urteile aus der Kategorie „Berufsrecht“

17. April 2026 Top-Urteil

Löschung unzulässiger Google-Bewertungen ist erlaubnispflichtig

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19.03.2026, Az.: 16 U 2/25

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Angebot, gegen Google-Bewertungen vorzugehen und diese zu melden oder zu beanstanden, dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen kann. Eine solche Tätigkeit setze eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls voraus, weil sowohl über das Ob als auch über die Art der Schritte gegen die Bewertung zu entscheiden sei. Da die Klägerin keine Erlaubnis nach dem RDG dargelegt habe, sei die beanstandete Aussage der beklagten Kanzlei, es würden teilweise nicht ausführbare Leistungen angeboten, nicht unwahr.

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19. Mai 2026

KI-Chatbot: Betreiber haftet für falsche Facharzttitel

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 12.05.2026, Az.: 4 UKI 3/25

Das OLG Hamm hat entschieden, dass unzutreffende Facharztangaben eines KI-Chatbots der Betreiberin der Webseite als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen sind. Die Beklagte durfte nicht mit Facharztbezeichnungen wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ oder „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ werben lassen, wenn entsprechende Facharzttitel nicht bestehen. Der Chatbot sei kein „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, sodass die Beklagte für die irreführenden Angaben nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG verantwortlich sei. Wegen neuer Rechtsfragen zur Zurechnung von Falschangaben eines KI-Chatbots hat der Senat die Revision zum BGH zugelassen.

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29. August 2025

Verletzt eine negative Restaurantbewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastronoms?

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Beschluss des LG Berlin II vom 07.08.2025; Az.: 27 O 262/25 eV

Die Betreiberin eines Restaurants versuchte sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II gegen die negative Bewertung "Gar nicht meins. Salz-Pfeffer-Verhältnis hat überhaupt nicht gepasst" mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren. Der begehrte Unterlassungsanspruch richtete sich dabei gegen den Hostingdienstleister, über den der Gast die Bewertung veröffentlichte. Das Landgericht wies den Antrag allerdings bereits als unzulässig ab. Laut LG Berlin II liege der Streitwert weit unter den für die Zuständigkeit des Landgerichts notwendigen EUR 5000,00, da gastronomische Bewertungen heutzutage derart üblich seien, dass das Publikum diese Äußerungen nicht als beweiszugängliche Tatsachenbehauptung verstehen. Vielmehr sei offensichtlich, dass es den persönlichen Geschmack als Meinung widerspiegelt. Unabhängig davon ist der Antrag zudem unbegründet. Die Restaurantbetreiberin wäre wegen des Digital Service Act (DSA) zur vorherigen Antragstellung bei dem Hostingdienstleister verpflichtet gewesen wäre.

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11. Februar 2025

Kein Vergleichsmehrwert bei einer Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot

Beschluss des LArbG vom 08.11.2024, Az.: 26 Ta (Kost) 6051/24

Eine im Rahmen eines Vergleichs geschlossene Vereinbarung, die auf Aufhebung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Wettbewerbsverbots zielt und das Entfallen einer Karenzentschädigung regelt, sorgt bei der Berechnung des Gegenstandswerts nicht dafür, dass die für dessen Dauer zu zahlende Karenzentschädigung in Ansatz zu bringen ist. Folglich ist ein höherer Mehrwert zu verneinen. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts, die zum Abschluss eines Vergleichs führt, mit der Einigungsgebühr als solche abgegolten ist. Bzgl. der Regelung zum vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot bedarf es einer Einzelfallbeurteilung, welche die jeweiligen Interessenlagen berücksichtigen muss. Diese fällt jedoch tendenziell gegen eine Werterhöhung aus, so das LArbG Berlin in seinem Beschluss.

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13. Januar 2025

Treuwidrigkeit bei Berufung auf Wettbewerbsverbot

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Urteil des OLG München vom 18.12.2024, Az.: 7 U 9239/21

Selbst wenn ein Mitgesellschafter sich entgegen eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots vertragsbrüchig verhält, indem er z.B. ein Konkurrenzunternehmen gründet und in diesem als Geschäftsführer tätig wird, kann man sich jedenfalls dann nicht auf die Verletzung des Wettbewerbsverbots berufen und eine Vertragsstrafe verlangen, wenn man als Mitgesellschafter von der Konkurrenztätigkeit wusste und diese Tätigkeit duldete. In einem solchen Fall ist die Geltendmachung einer Vertragsstrafe nämlich treuwidrig, so das OLG München in seinem Urteil.

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29. Januar 2024 Top-Urteil

Herr der Ringe Konzert stellt keine bühnenmäßige Darstellung dar

Besucher nimmt Konzert mit Handy auf
Urteil des OLG München vom 14.09.2023, Az.: 6 U 601/22

Die Darstellung von Filmmusik unter ästhetischer Ergänzung von Nebel, Bildern und Textpassagen, stellt keine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des Urhebergesetzes dar, so das OLG München. Konkret verneint das OLG einen Anspruch des Komponisten der Herr Der Ringe Filme gegen einen Veranstalter, der die Filmmusik in ansprechender Weise aufgeführt hatte. Diese Aufführung stellt keine grob veränderte Wiedergabe des Originals dar, weil es sich nicht um eine bühnenmäßige Darstellung handelt, und kann somit nicht vom Komponisten beanstandet werden. Etwaige Urheberrechtsverstöße sind somit einzig durch die GEMA zu verfolgen.

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29. September 2023 Top-Urteil

Werbeverbot für E-Mails gilt für alle sozialen Medien

Geschäftsmann verschickt E-Mail-Werbung

Die vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Adressaten oder der Adressatin ist erforderlich, um eine Werbe-E-Mail zusenden zu dürfen. Das OLG Hamm konkretisierte noch einmal, dass damit nicht nur E-Mails gemeint sind. Unter den Begriff elektronische Post fallen neben E-Mails auch SMS und MMS sowie sämtliche Nachrichten über Social Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp.

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22. September 2023

Wer ist Urheber eines Buches?

Urteil des LG Köln vom 13.07.2023, Az.: 14 O 237/22

Auch bei autobiographischen Werken fällt den sogenannten "Ghostwritern" eine Miturheberschaft zu. Im vorliegenden Fall hatte der Autor eines autobiographischen Buches die Ghostwriterin im Buch nicht - wie vereinbart - genannt. Dies kommt ihm nun teuer zu stehen: er muss einen 100%igen Zuschlag auf das bereits gezahlte Honorar zahlen.

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12. September 2023 Top-Urteil

Inhalte von Gruppenchats nur in Ausnahmefällen vertraulich

Chatverlauf auf schwarzem Smartphone
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23

Entgegen der vorinstanzlichen Gerichte entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Inhalte privater Whatsapp-Gruppenchats außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber begründen können. Auf den Einwand des Arbeitnehmers, er habe erwartet die Chats seien in Vertrauen geschrieben worden, kann sich dieser nur in Ausnahmefällen berufen. Dazu sei eine besonders persönlichkeitsschützende Sphäre vonnöten. Dabei komme es auf die Inhalte der Nachrichten sowie die Größe und Zusammensetzungen der Gruppe an. Chatten mehrere Arbeitskollegen in einer Whatsapp-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte, so mangele es laut BAG an einer solchen berechtigten Vertraulichkeitserwartung.

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07. Juli 2023

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aufgrund irreführenden Angebots rechtlicher Dienstleistungen

Beschluss des KG Berlin vom 24.08.2019, Az.: 5 U 134/17

Gibt ein Rechtsanwalt, der mit freien Mitarbeitern tätig ist, auf seiner Webseite mehrere Kanzleistandorte an, ist bzgl. der Irreführungsgefahr auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Werbeadressaten abzustellen. Im Bereich des Medizinrechts muss darüber hinaus damit gerechnet werden, dass viele Mandaten aufgrund der persönlichen Betroffenheit als Patienten einen sehr vertrauenswürdigen Rechtsanwalt suchen. Das Gericht entschied daher, dass die durch die Auflistung der Standorte hervorgerufene Fehlvorstellung geeignet ist, das Marktverhalten anderer Rechtsanwälte zu beeinflussen, da Marktpräsenz und Vertrautheit mit örtlichen Verhältnissen vermittelt werden. Der gewährte Unterlassungsanspruch erstreckt sich außerdem auf ein durch den Beklagten im Internet geführtes Anwaltsforum, das den unzutreffenden Eindruck eines aktiven, übergeordneten Zusammenschlusses von Rechtsanwälten erweckt.

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