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Einkaufen im Internet

Rechtsanwalt Hild verrät in einem Interview mit der WirtschaftsWoche vom 02.04.2007 ein paar Tipps zum Thema sicheres Einkaufen im Internet.

„Am besten widerrufen Betroffene per Fax oder per E-Mail, dass lässt sich hinterher belegen“, rät Rechtsanwält Hild. „Vorsichtshalber sollten sie aber innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf reagieren.“

Besondere Vorsicht ist bei scheinbaren Gratisofferten zu wahren.

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