Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer unzulässigen AGB-Klausel

02. März 2017
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Es erreicht uns eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, sich im Rahmen seiner Angebote auf eBay wettbewerbswidrig verhalten zu haben.

Die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

Die Gegenseite führt in der Abmahnung näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seiner Angebote auf der Internetplattform eBay angeblich eine Klausel in seinen AGB anführe, wonach eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen „nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung“ zulässig sei. Ein derartiges Aufrechnungsverbot soll bereits der BGH für rechtsunwirksam angesehen haben, da es den Vertragspartner angeblich entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen würde (§ 307 BGB). Nach Meinung der Gegenseite stelle dies zugleich einen Verstoß gegen §§ 3, 3a, 5 und 5a UWG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Version einer solchen Erklärung wurde dem Abmahnschreiben beigefügt. Darüber hinaus soll er Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 232,05 bezahlen, wobei die Gegenseite es unterlässt eine Berechnungsgrundlage für diesen Betrag anzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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