Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH durch die Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft mbB wegen wettbewerbs- und markenrechtsverletzender Handlungen sowie der unbefugten Verwendung von Lichtbildern

02. März 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH zur Bearbeitung vor. Die gegnerische Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwaltspartnerschaft mbB macht hier gegenüber unserer Mandantin Ansprüche aus Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht geltend.

Die Abmahnung der Mary Kay Cosmetics GmbH im Einzelnen

Näher wird unserer Mandantin vorgeworfen, dass sie im Rahmen der Bewerbung ihres Kosmetikgeschäfts auf ihrem Internetauftritt sowie in verschiedenen Adressbüchern angeblich den Eindruck erwecke, sie stehe in einer vertraglichen Beziehung mit der Mary Kay Cosmetics GmbH und sei eine sog. autorisierte „Schönheits-Consultant.“ Eine Geschäftsbeziehung zwischen unserer Mandantin und der Mary Kay Cosmetics GmbH bestünde tatsächlich jedoch nicht. Dies verstoße gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem verletze unsere Mandantin mit der Domain ihres Internetauftritts die eingetragenen Unionsmarken „MK“ sowie „MK Mary Kay“, wodurch eine Markenrechtsverletzung vorläge. Weiter nutze sie ohne die erforderliche Zustimmung zwei der exklusiv für die Mary Kay Cosmetics GmbH angefertigten Produktabbildungen, wodurch die Rechte aus § 72 Urhebergesetz (UrhG) verletzt würden.

In der Folge wird unsere Mandantin dazu aufgefordert, ihr vermeintlich rechtsverletzendes Verhalten mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, soll sie weiter die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die der Abmahnung bereits im Anhang beigefügt wurde. Außerdem habe sie die Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte zu tragen, welche sich vorliegend  aus einem Streitwert von EUR 100.000,00 berechnen, mithin EUR 2.274,50. Auf Auskunfts- und weitere Schadensersatzansprüche komme man noch gesondert Abmahnung zurück.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Mary Kay Cosmetics GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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