Abmahnung von Benjamin Thorn durch die Rechtsanwälte Kugler, Weingärtner & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie

07. November 2012
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Die Rechtsanwälte Kugler, Weingärtner & Partner mahnen im Auftrag von Benjamin Thorn eine Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie ab.

Die Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts das streitgegenständlichen Foto ohne Erlaubnis des Herrn Thorn öffentlich zugänglich gemacht zu haben und Herrn Thorn nicht als Urheber des Fotos benannt zu haben.

Im Rahmen der Abmahnung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus soll er, im Rahmen der fiktiven Lizenzanalogie, Schadensersatz leisten und die Rechtsanwaltskosten begleichen. Diese Posten summieren sich auf insgesamt EUR 1.891,64.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahungen des Herrn Benjamin Thorn

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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