Abmahnung von Benjamin Thorn durch pixel.Law® Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie
Die Abmahnung von Benjamin Thorn im Einzelnen
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass Herr Benjamin Thorn als Fotograf die Urheber- und Leistungsschutzrechte an der von unserem Mandanten verwendeten Fotografie besitze. Unser Mandant habe die Fotografie auf seiner Webseite öffentlich zugänglich gemacht, ohne einen Lizenzvertrag mit Herrn Thorn geschlossen oder ihn als Urheber kenntlich gemacht zu haben.
Im Rahmen der Abmahnung wird ein Beseitigungsanspruch gegen unseren Mandanten geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus soll unser Mandant, im Rahmen der fiktiven Lizenzanalogie, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.273,44 Euro leisten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Benjamin Thorn
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.