Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Er ist wieder da“

07. September 2017
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Abermals mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen unserer Mandanten ab. In diesem Fall machen sie Rechte der Constantin Film Verleih GmbH gegen unseren Mandanten geltend. Dieser habe angeblich das Urheberrecht an dem Filmwerk „Er ist wieder da“ verletzt.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen mittels eines Filesharing-Programms das Filmwerk „Er ist wieder da“ angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. In diesem angeblichen Vorgehen sieht die Gegenseite eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG seitens unseres Mandanten. In einem solchen Fall sei die Constantin Film Verleih GmbH – so wird in dem Abmahnschreiben zumindest angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der angeblich vorliegenden Rechtsverletzung an dem besagten Filmwerk geltend zu machen.

Auf Grund dieses vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei dem Schreiben ein Muster einer solchen Erklärung bereits beigefügt wurde. Darüber hinaus soll er die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten i.H.v. EUR 215,- berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.700,- tragen sowie einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 700,- bezahlen. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 915,- zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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