Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Euro Truck Simulator2“
Die Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“ weltweit widerrechtlich hochgeladen und zum Herunterladen angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Computerspiels zu sehen. Zu einer solchen sei allerdings nur die Astragon Sales & Services GmbH berechtigt, denn sie sei – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der ausschließlichen deutschen Nutzungsrechte an besagtem Spiel.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem wird angegeben, dass ein Schadensersatz in Höhe von bis zu EUR 5.000.- angesetzt werden kann. Weiter werden die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 672,50 angegeben. Die Rechtsanwaltskosten berechnen die Nimrod Rechtsanwälte dabei aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,-. Da der Astragon Sales & Services GmbH bewusst sei, dass unser Mandant „mit einer Forderung von bis zu 5.672,50 € überfordert sein“ werde, wird diesem ein deutlich geringeres Vergleichsangebot in Höhe von EUR 850,- unterbreitet, womit alle Ansprüche abgegolten wären.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Astragon Sales & Services GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.