Abmahnung der BMW AG durch die KLAKA Rechtsanwälte wegen Kennzeichenrechtsverletzung „M“
Die Abmahnung der BMW AG im Einzelnen
In der Abmahnung führen die gegnerischen Rechtsanwälte näher aus, dass zugunsten der BMW AG verschiedene Marken eingetragen seien, namentlich die Marken „M Logo“ und „M“. So seien etwa die Hälfte aller verkauften BMW-Automobile mit dem Zusatz „M“ gekennzeichnet, weshalb es sich um bekannte Marken im Sinne des Markenrechts handele. Daneben sei dem Gegner zusätzlich die Bezeichnung „M Cars“ markenrechtlich vorbehalten. Da unser Mandant in der Geschäftsbezeichnung für seinen Automobilhandel unter anderem den singulär herausgestellten Buchstaben „M“ verwenden würde, verletze er die vorgenannten Kennzeichenrechte. Angeblich entstehe durch die Buchstabenwahl eine Verwechslungsgefahr, obgleich die Geschäftsbezeichnung unseres Mandanten noch aus weiteren Elementen besteht. Ferner würde der unzutreffende Eindruck erweckt, dass zwischen der BMW AG und unserem Mandaten eine organisatorische und/oder wirtschaftliche Beziehung existiere. Darüber hinaus wird behauptet, dass sich unser Mandant bewusst die vermeintliche Sogwirkung der Marke „M“ zunutze mache, weshalb angeblich zusätzlich der Tatbestand der Rufausbeutung erfüllt sei. Dafür genüge es, so die gegnerischen Rechtsanwälte, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die bekannte Marke und das Zeichen gedanklich miteinander verknüpften.
Infolgedessen macht die BMW AG Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend. Im Einzelnen stehe der BMW AG ein Unterlassungsanspruch im Hinblick auf eine weitere (zukünftige) rechtwidrige Nutzungen der Kennzeichenrechte zu, weswegen unser Mandant eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung unterzeichnen soll, ein entsprechender Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. Weiter fordert die BMW AG Auskunft über den Umfang der Benutzungshandlungen einerseits sowie damit einhergehend entsprechenden Nachweis durch Rechnungslegung andererseits. Zusätzlich soll unser Mandant die entstanden Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 4.299,50 € tragen, die aus einem Streitwert i.H.v. 400.000 € errechnet wurden.
Was fällt an der Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte auf?
In der Abmahnung verweisen die KLAKA Rechtsanwälte auf verschiedene Urteile der Landgerichte München und Hamburg. Gleichwohl ergibt sich aus keinem Urteil, dass es sich bei der Marke „M-Logo“ um eine bekannte oder gar berühmte Marke handeln soll.
Im Übrigen dürfte es im vorliegenden Fall sehr strittig sein, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr zwischen „M“ sowie der Unternehmenskennzeichnung unseres Mandanten gegeben ist.
Im Übrigen haben wir Bedenken, ob tatsächlich alle Marken aus denen vorliegend Rechte geltend gemacht werden, tatsächlich auch rechtserhaltend benutzt wurden und somit ggf. löschungsreif sein könnten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der BMW AG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.