Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen unerlaubter Verwertung zweier Tonaufnahmen

24. Juni 2019
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Die DigiRights Administration GmbH mahnt einen unserer Mandanten wegen angeblicher unerlaubter Verwertung geschützter Werke ab. In dem durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochenen Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, die Musiktitel „MC Foti - Bum Bum Tam Tam“ und „Sigala & Paloma Faith - Lullaby“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian zeigt in dem Abmahnschreiben die rechtliche Vertretung der DigiRights Administration GmbH an, die nach Angaben des Rechtsanwalts Inhaberin des ausschließlichen Rechts ist, die Tonaufnahmen „MC Foti – Bum Bum Tam Tam“ und „Sigala & Paloma Faith – Lullaby“ öffentlich zugänglich zu machen. Ohne Erlaubnis soll unser Mandant eben diese Tonaufnahmen über seinen Internetanschluss mittels des Filesharing-Netzwerks Bittorrent Dritten zum Download angeboten haben.

Der gegnerische Rechtsanwalt führt weiter aus, es sei festgestellt worden, dass unser Mandant von seinem Internetanschluss aus den benannten Tonaufnahmen durch die Verwendung der Internettauschbörse Bittorrent anderen Nutzern weltweit zugänglich gemacht hat. Nach Ansicht des gegnerischen Rechtsanwalts stehe damit fest, dass von dem Internetanschluss unseres Mandanten die oben genannten Tonaufnahmen zum Download angeboten wurden. Dadurch seien die Rechte der DigiRights Administration GmbH, unter anderem aus § 19a UrhG, verletzt worden.

Aufgrund dieser behaupteten Rechtsverletzung fordert die Gegenseite unsere Mandantschaft auf, zur Ausräumung einer vermeintlich bestehenden Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bereits beigefügt. Andernfalls wolle er seiner Mandantschaft nahelegen, ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen unseren Mandanten einzuleiten.

Dies wäre nach Angaben der Gegenseite mit erheblichen Kosten für unseren Mandanten verbunden: Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche werde er seiner Mandantschaft empfehlen, im Wege der Lizenzanalogie berechneten Schadensersatz in Höhe von EUR 600.- sowie Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 805,20, errechnet aus einer 1,3-fachen Anwaltsgebühr des Gegenstandswertes in Höhe von EUR 13.000.-, einzuklagen. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, rät die Gegenseite unserem Mandanten deshalb zur Unterzeichnung eines beigefügten Vergleichsangebots, das die Bezahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 800.- vorsieht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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