Abmahnung der Elke Bräunling durch die KMU Anwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzung an einer Adventsgeschichte
Die Abmahnung der Elke Bräunling im Einzelnen
Dazu führt die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner in ihrem Abmahnschreiben näher auf, dass ihre Mandantin, Elke Bräunling, als Autorin tätig sei und das hier streitgegenständliche Textwerk verfasst habe. Als Urheber des Textes sei sie alleine dazu berechtigt, den Text öffentlich zugänglich zu machen bzw. Dritten hierzu im Rahmen eines Lizenzvertrages ein entsprechendes Nutzungsrecht einzuräumen. Unsere Mandantschaft soll allerdings diesen Text ohne eingeräumte Nutzungsrechte im Internet veröffentlich haben.
Aus diesen Gründen fordert die KUM Anwaltskanzlei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, wobei ein vorformuliertes Exemplar dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Des Weiteren soll unsere Mandantschaft einen Schadensersatz in Höhe von EUR 600,- schuldig sein. Dieser richte sich nach der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands (DJV), aus der die reguläre Lizenzgebühr von EUR 300,- hervorgeht, die aufgrund fehlender Urhebernennung zu verdoppeln sei. Zudem habe unsere Mandantschaft Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.171,67 zu tragen, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 20.000 berechnen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der KMU Anwaltskanzlei
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.