Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH durch die CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an „MO“

19. September 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH, ausgesprochen durch die CBH Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung an der Marke „MO“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird behauptet, dass unsere Mandantin im Rahmen ihres gewerblichen eBay-Shops Kleidungsstücke unter Verwendung des Zeichens „MO“ ohne Zustimmung der Gegenpartei im Internet bewerbe, anbiete und vertreibe. Es wird näher ausgeführt, dass die FAST Fashion Brands GmbH Inhaberin der Marke „MO“ sei. Unserer Mandantin wird auf Grundlage dieser Behauptungen vorgeworfen, eine Markenverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG begangen zu haben. Die FAST Fashion Brand GmbH habe außerdem einen Testkauf getätigt, der den Sachverhalt bestätige.

Infolgedessen wird unsere Mandantin dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, ein entsprechender Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. In dieser würde sich unsere Mandantin dazu verpflichten, es zu unterlassen, unter Verwendung des Zeichens „MO“ Kleidungsstücke zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben. Im Falle einer Zuwiderhandlung obläge es der FAST Fashion Brands GmbH eine angemessene Vertragsstrafe zu bestimmen, die im Streitfall von einem Gericht zu überprüfen sei. Weiterhin müsste unsere Mandantin Unterlagen bereitstellen, die Auskunft über Name und Anschrift von Lieferanten, Vorbesitzern und gewerblichen Abnehmern bzw. Auftraggebern, sowie Menge der erhaltenen oder bestellten Waren, einschließlich des Ein- und Verkaufspreises sowie des erzielten Gesamtumsatzes und Gewinns, enthalten. Zusätzlich sei der Gegenpartei der Schaden zu ersetzen, der ihr durch die angebliche Markenverletzung entstanden ist und noch entstehen wird. Weiter zu ersetzen seien die Kosten des Testkaufs und der Rechtsverfolgungskosten durch die CBH Rechtsanwälte. Die genauen Rechtsverfolgungskosten würden anhand eines Streitwerts i. H. v. EUR 75.000.- berechnet.

Was fällt an der Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH auf?

Hintergrund der Abmahnung war bei unserer Mandantin der Umstand, dass bei eBay die vollständige Artikelbezeichnung so abgeschnitten wurde, dass aus Motorrad stattdessen „Mo“ wurde. Ob bewusst oder unbewusst, führt die Marke der FAST Fashion Brands GmbH zu einer Vielzahl von Verletzungen, gerade bei eBay.

Hieraus ergibt sich jedoch auch die besondere Gefährlichkeit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der FAST Fashion Brands GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Wie oben dargestellt, führt die Abgabe einer Unterlassungserklärung oder eine Nichtbeseitigung von Verstößen bei alten Angeboten zu einem exorbitanten Risiko. Daher sollte jedes Abmahnschreiben und jede Unterlassungserklärung einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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