Abmahnung der Favorit Service GmbH & Co. KG durch die BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB wegen widerrechtlichen Plagiatvertriebs von Möbelstücken
Die Abmahnung der Favorit Service GmbH & Co. KG im Einzelnen
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass unser Mandant im Internet Plagiate des Landhausmöbelprogramms „Cornwall“ der Firma Favorit Service GmbH & Co.KG anbietet. Es wird unserem Mandanten vorgeworfen eine bis ins Detail exakte Nachahmung der entsprechenden Typen aus dem Programm „Cornwall“ zu vertreiben. Dadurch würden die Recht der Favorit Service GmbH & Co.KG aus § 4 Nr. 3 UWG verletzt, da ihre Produkte die erforderliche wettbewerbliche Eigenart aufweisen. Durch den Vertrieb der Nachahmungen wäre außerdem eine Herkunftstäuschung nach § 4 Nr. 3 a) UWG begründet. Die besondere Wertschätzung des Programms würde von unserem Mandanten in unlauterer Weise ausgenutzt werden, § 4 Nr. 3 b) UWG.
Auf Grund dieser angeblichen Verletzung seitens unseres Mandanten wird dieser dazu aufgefordert, die Rechtsverletzung einzustellen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorgefertigtes Exemplar wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er für die entstandenen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 2.305,40 € aufkommen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Favorit Service GmbH & Co. KG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.