Abmahnung der Firma Stanislav Zude, Re-Leased IT, durch die Rechtsanwaltskanzlei JUS Direkt wegen fehlerhafter Angaben hinsichtlich des Widerrufsrechts

06. Juli 2018
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Die Rechtsanwaltskanzlei JUS Direkt mahnt im Namen der Firma Stanislav Zude, Re-Leased IT, einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops auf der Verkaufsplattform eBay fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt zu haben.

Die Abmahnung der Firma Stanislav Zude, Re-Leased IT, im Einzelnen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei JUS Direkt führen in ihrem Abmahnschreiben aus, dass unsere Mandantschaft im Rahmen ihrer Angebote auf der Internetplattform eBay Verbraucher falsch über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt habe. Konkret bezieht sich die Gegenseite auf eine Angabe außerhalb der Widerrufbelehrung, die im Hinblick auf das Widerrufsrecht auf die Dauer von einem Monat verweist, sowie auf weitere Angaben im Rahmen der Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht, die von einem vierzehntägigen Widerrufsrecht ausgehen.

Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei JUS Direkt könne der Verbraucher bei entsprechenden Angaben nicht nachvollziehen, ob eine Widerrufsfrist von einem Monat oder von vierzehn Tagen gewährt wird. Die Gegenseite beruft sich auf das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie, welches das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte regelt. Demzufolge bestünde bei Verträgen über digitale Inhalte ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnt.

Unserem Mandanten wird anschließend vorgeworfen, das Widerrufsrecht entgegen der gesetzlichen Vorgaben fakultativ rechtswidrig auszuschließen. Daraus folgert die Gegenseite Unterlassungsansprüche gegen unsere Mandantschaft. Unser Mandant wird deshalb aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben bereits beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder eine entsprechende Erklärung selbst zu verfassen.

Zudem macht die Rechtsanwaltskanzlei JUS Direkt die Kosten ihrer Inanspruchnahme geltend. Diese berechnen sich im vorliegenden Fall aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000,00.- und einer 1,3 Geschäftsgebühr, weshalb die Begleichung einer Summe von insgesamt EUR 887,03.- verlangt wird.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Stanislav Zude, Re-Leased IT

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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