Abmahnung der Frau Nora Kormann durch die Rechtsanwälte Obladen und Gäßler wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „Mamazing“

10. Februar 2021
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Einen unserer Mandanten erreicht eine Abmahnung der Frau Nora Kormann, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Obladen und Gäßler. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke „Mamazing“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Frau Nora Kormann im Einzelnen

Nach Angaben der Rechtsanwälte Obladen und Gäßler, sei Frau Kormann Inhaberin der deutschen Wortmarke „Mamazing“. Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe im Internet T-Shirts zum Verkauf angeboten, die mit dem Kennzeichen „Mamazing“ gekennzeichnet seien. Außerdem habe er diese auch auf der Social-Media-Plattform Instagram beworben. Hierdurch stünden der Gegenseite Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie Kostenerstattungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen unsere Mandantschaft zu.

Die Gegenseite behauptet, unsere Mandantschaft habe die Marke in rechtsverletzender Weise nach § 14 Abs. 1, 2 Nr. 1 MarkenG genutzt, indem sie Produkte angeboten habe, die mit dem Zeichen „Mamazing“ gekennzeichnet seien. Zwischen der Marke und dem genutzten Zeichen bestünde Zeichenidentität. Bezüglich der für die Marke eingetragenen Waren bestünde ebenfalls Identität.

Zudem gibt die Gegenseite an, dass ihr Unterlassungsansprüche gem. §§ 14 Abs. 1, 2 Nr. 1 Abs. 5 MarkenG zustünden. Diesbezüglich wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Des Weiteren soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.777.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 50.000.-, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Nora Kormann

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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