Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an „Everything Everywhere All at Once“

07. Juli 2022
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
777 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Frommer Legal, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Everything Everywhere All at Once“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH im Einzelnen

Unserer Mandantin wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mit Hilfe eines sog. Filesharing Programmes (P2P-Client) den Film „Everything Everywhere All at Once“ angeboten und einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Dieser Film ist laut vorliegendem Schreiben durch das Urheberrecht geschützt und dürfte demnach nicht ohne Erlaubnis kopiert oder zum Download angeboten werden (§§ 16, 19 UrhG).

Die Gegenseite macht gegen unsere Mandantin geltend, dass sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, § 97 Abs. 1 UrhG (als Muster angehängt) sowie den Ersatz des entstandenen Schadens iHv EUR 700,00 gemäß § 97 Abs. 2 zu leisten habe. Angeblich lägen in vergleichbaren Fällen die vom Gericht zugesprochenen Schadensersatzbeträge deutlich höher, im Interesse einer außergerichtlichen Einigung erkläre sich die Gegenseite jedoch zu oben genanntem Betrag bereit. Darüber hinaus verlangt die Gegenseite den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten gemäß § 97 a Abs. 3 S. 1 UrhG iHv EUR 235,80, welche sich aus einem Gegenstandswert von EUR 1000,00 ergäben.

Mitsamt Umsatzsteuer läge der zu zahlende Betrag demnach bei EUR 980,60. Bei Nichtzahlung droht die Gegenseite rechtliche Schritte an.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der LEONINE Licensing GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist  stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Konstantin, 9. Dezember 2022

    Hallo,
    warum sollte ich Betrügern antworten??? Die Polizei und die zuständigen Behörden sollten darauf reagieren. Die kriminelle Bande muss zur Rechenschaft gezogen werden!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a