Abmahnung der ONEPAIR OHG durch die Rechtsanwälte Graef wegen Wettbewerbsverstößen: fehlende Grundpreisangabe, Verstoß gegen Informationspflichten u. a.
Die Abmahnung der ONEPAIR OHG im Einzelnen
Konkret führt die Gegenseite in dem Abmahnschreiben an, unser Mandant habe bei einem seiner online angeboten Produkte die vorgeschriebene Grundpreisangabe je Mengeneinheit nicht angeführt, obwohl dies nach § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV erforderlich sei. Damit liegt angeblich ein Verstoß gegen §§ 2 PAngV, 3a UWG vor sowie eine Irreführung durch Unterlassung i.S.d. § 5a Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG.
Darüber hinaus soll er bei eBay eine falsche UVP angegeben haben, was einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG begründe. Hinzu kommt der angebliche Verstoß gegen Informationspflichten. Konkret sollen dabei Informationen zur Vertragstextspeicherung, Eingabe-Fehlerkorrektur und die Informationen zum Vertragsschluss und zur Vertragssprache (§ 312i Abs. 1 Nr. 1, 4 BGB; Art. 246c Nr. 2, 4 EGBGB) fehlen, was gem. § 3a UWG unlauter sei. Auch soll unser Mandant mit einem Alleinstellungsmerkmal werben, was die Gegenseite als irreführende Werbung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 UWG einstuft. Ihrer Meinung nach könne unser Mandant dies nicht belegen.
Infolge dieser vermeintlichen Verstöße seitens unseres Mandanten wird er dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wobei die Rechtsanwalte Graef dem Schreiben bereits einen Entwurf einer solchen Erklärung beigefügt haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auch die Kosten für die Abmahnung tragen. Unter Zugrundelegung eines Gegenstandwerts in Höhe von EUR 50.000.- belaufen sich diese auf EUR 2.099,76.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der ONEPAIR OHG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.